Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 26 bis 31 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2005, wird verordnet:
Anwendungsbereich
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung für
den rechtskundigen Dienst,
den technischen Dienst,
den Baudienst,
den Bibliotheksdienst und
die sonstigen Verwendungen.
(2) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen Frauen und Männer gleichermaßen.
Ziele
§ 2. Die Grundausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Führungs- und Fachkraft auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse werden erreicht durch
Vermittlung des erforderlichen Fachwissens im Bereich des Verfassungsrechtes, des Wehrrechtes, des Völkerrechtes, des Rechtes der Europäischen Union, des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bundesbediensteten und des Haushaltsrechtes,
Erwerb des erforderlichen Grundlagen- und Spezialwissens in den für die jeweiligen Bereiche nach § 1 Abs. 1 typischen Aufgabenfeldern,
Analyse aktueller Probleme in den jeweiligen Bereichen nach § 1 Abs. 1 und selbständige Entwicklung von Lösungsansätzen unter vernetzter Anwendung des erworbenen Wissens,
Vermittlung von für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlichen sozialen und methodischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten,
Vermittlung kommunikativer und organisatorischer Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Durchführung von Projekten und Arbeiten innerhalb eines Teams,
Vermittlung des erforderlichen Fachwissens der allgemeinen Führungskräfteschulung sowie
Einbeziehung der Erfahrungen vorhergehender Ausbildungen.
Aufbau der Grundausbildung und Ausbildungsformen
§ 3. (1) Die Grundausbildung ist modular aufzubauen und hat folgende Ausbildungsabschnitte (Module) zu umfassen:
ein Einführungsmodul,
ein Basismodul,
ein Fachmodul,
ein Wahlmodul und
eine Job-Rotation.
(2) Das Einführungsmodul dient der Erstorientierung im Bundesdienst und hat die für die Dienstverrichtung unmittelbar notwendigen Grundlagenkenntnisse zu vermitteln. Es ist als Lehrgang in der Dauer von höchstens einer Woche durchzuführen und hat die in der Anlage 1 enthaltenen Ausbildungsfächer zu umfassen (Lehr- und Stundenplan "Einführungsmodul").
(3) Das Basismodul dient der Vermittlung des für die Dienstverrichtung erforderlichen rechtlichen Basiswissens sowie der Erweiterung und Vertiefung methodischer und sozialer Fähigkeiten. Es ist als Lehrgang durchzuführen und hat zu umfassen
für den rechtskundigen Dienst die in der Anlage 2 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Basismodul A 1-Rechtskundiger Dienst") und
für die übrigen Verwendungen die in der Anlage 3 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Basismodul A 1").
(4) Das Fachmodul dient der Vermittlung und Vertiefung des für die jeweilige Dienstverrichtung erforderlichen Fachwissens. Es hat zu umfassen
für den rechtskundigen Dienst und die sonstigen Verwendungen jeweils die Abfassung einer Hausarbeit,
für den technischen Dienst die in der Anlage 4 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Fachmodul A 1-Technischer Dienst") und jeweils die Abfassung einer Hausarbeit,
für den Baudienst die in der Anlage 5 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Fachmodul A 1-Baudienst") sowie
für den Bibliotheksdienst den Grundlehrgang im Rahmen des interuniversitären Universitätslehrganges "Master of Science (Library and Informations Studies)".
(5) Das Wahlmodul dient der Weiterentwicklung des sozial-kommunikativen Verhaltens sowie der Vermittlung und Vertiefung von ökonomischen und effizienten Arbeitstechniken. Im Rahmen des Wahlmoduls ist unter Berücksichtigung der Anforderungen ihres Arbeitsplatzes durch die Kandidaten jeweils ein in der Anlage 6 enthaltenes Seminar zu absolvieren.
Job-Rotation
§ 4. (1) Bedienstete der Verwendungen nach § 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 5 sind während der Grundausbildung im Rahmen eines individuellen Rotationsprogrammes unter Berücksichtigung der Anforderungen ihres Arbeitsplatzes sowie nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Interessen anderen Organisationseinheiten der Zentralstelle oder nachgeordneten Dienststellen zuzuteilen. Dabei ist den Bediensteten jeweils ein praxisorientierter Einblick in die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder dieser Organisationseinheiten oder Dienststellen zu ermöglichen.
(2) Die Gesamtdauer der Job-Rotation hat mindestens ein und höchstens zwei Monate zu betragen.
Ablauf der Grundausbildung (Prüfungsplan)
§ 5. (1) Im Rahmen der Grundausbildung sind, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, alle Module zu absolvieren. Diese können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.
(2) Die einzelnen Lehrgänge sind dem dienstlichen Bedarf entsprechend abzuhalten. Als Vortragende sind entsprechend qualifizierte Bedienstete nach Möglichkeit aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung heranzuziehen. Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist auch zulässig in Form von Seminaren oder e-learning-Systemen oder Traineeprogrammen oder praktischen Verwendungen oder Selbststudien oder anderen geeigneten Formen.
(3) Nach positiver Absolvierung aller Module ist die Grundausbildung abgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse der Lehrinhalte des Basismoduls sind jedenfalls durch die positive Beurteilung der in der jeweiligen Prüfungsordnung angeführten Prüfungsfächer nachzuweisen. Die erforderlichen Kenntnisse der Lehrinhalte des Fachmodules sind nachzuweisen
für den rechtskundigen Dienst und die sonstigen Verwendungen durch die positive Beurteilung der Hausarbeit,
für den technischen Dienst durch die positive Beurteilung der in der Prüfungsordnung angeführten Prüfungsfächer und der Hausarbeit,
für den Baudienst durch die positive Beurteilung der in der Prüfungsordnung angeführten Prüfungsfächer und
für den Bibliotheksdienst durch den erfolgreichen Abschluss des Grundlehrganges im Rahmen des interuniversitären Universitätslehrganges "Master of Science (Library and Informations Studies)".
(4) Über die Lehrinhalte des Einführungs- und des Wahlmodules sowie der Job-Rotation sind keine Prüfungen abzulegen. In diesen Fällen ist die Teilnahme zu bestätigen.
Prüfungsordnung für den rechtskundigen Dienst
§ 6. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer
Ressortbezogenes Verfassungsrecht sowie Wehrrecht,
Ressortbezogenes Völkerrecht sowie Recht der Europäischen Union,
Ressortbezogenes Verwaltungsverfahrensrecht,
Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten und
Haushaltsrecht des Bundes.
(2) Die Dienstprüfung ist als Gesamtprüfung abzulegen in den Prüfungsfächern
nach Abs. 1 Z 1 schriftlich und mündlich sowie
nach Abs. 1 Z 2 bis 5 mündlich.
(3) Die Wiederholungsprüfungen sind jeweils innerhalb von drei Monaten zu ermöglichen. Dies gilt auch für nicht bestandene Hausarbeiten.
Prüfungsordnung für den technischen Dienst
§ 7. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer
Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,
Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,
Verwaltungsverfahrensrecht I,
Wehrrecht I,
Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes,
Technische Systembetreuung,
Technik und
Sicherheitstechnik.
(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern
nach Abs. 1 Z 1 bis 5 und
nach Abs. 1 Z 6 bis 8
(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.
Prüfungsordnung für den Baudienst
§ 8. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer
Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,
Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,
Verwaltungsverfahrensrecht I,
Wehrrecht I,
Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes und
Bautechnischer Dienstbetrieb.
(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern
nach Abs. 1 Z 1 bis 5 mündlich und
nach Abs. 1 Z 6 schriftlich und mündlich
(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.
Prüfungsordnung für den Bibliotheksdienst
§ 9. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer
Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,
Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,
Verwaltungsverfahrensrecht I,
Wehrrecht I und
Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes.
(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern nach Abs. 1 Z 1 bis 5 mündlich als Gesamtprüfung abzulegen.
(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.
Prüfungsordnung für die sonstigen Verwendungen
§ 10. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer
Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,
Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,
Verwaltungsverfahrensrecht I,
Wehrrecht I und
Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes.
(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern nach Abs. 1 Z 1 bis 5 mündlich als Gesamtprüfung abzulegen.
(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.
Prüfungsorgane
§ 11. (1) Die Prüfungskommission hat zu bestehen aus
dem Leiter der Zentralsektion in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung als Vorsitzenden und
der erforderlichen Anzahl an weiteren Mitgliedern.
(2) Die weiteren Mitglieder sind aus dem Kreis der Beamten der Verwendungsgruppe A 1 oder gleichwertiger Verwendungsgruppen oder der vergleichbaren Vertragsbediensteten oder der sonstigen in ihrem Fach anerkannten Personen für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Bei Bedarf ist die Prüfungskommission für den Rest der jeweiligen Funktionsperiode um weitere Mitglieder zu ergänzen.
(3) Die Prüfer der in den §§ 6 bis 10, jeweils Abs. 1 Z 1 bis 4, angeführten Prüfungsfächer müssen rechtskundig sein.
(4) Der Prüfungssenat hat aus mindestens drei Mitgliedern der Prüfungskommission zu bestehen. Vortragende sind vorzugsweise zu berücksichtigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Senatsvorsitzenden.
Anrechnung auf die Grundausbildung
§ 12. (1) Bedienstete der Verwendungen nach § 1 Abs. 1, die vor dem 1. Jänner 2005 in ein Dienstverhältnis im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung aufgenommen wurden, sind von der Absolvierung des Einführungsmoduls befreit.
(2) Als erfolgreicher Abschluss des Einführungsmoduls gilt jedenfalls der erfolgreiche Abschluss
einer Grundausbildung im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung,
des Fachhochschul-Diplomstudienganges "Militärische Führung" und
der Lehre zum Verwaltungsassistenten oder zum Informations-, Bibliotheks- und Archivassistenten, jeweils im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
(3) Die erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern nach den §§ 7 bis 10, jeweils Abs. 1 Z 1 bis 4, sind durch den erfolgreichen Abschluss des Fachhochschul-Diplomstudienganges "Militärische Führung" jedenfalls nachgewiesen.
Übergangsbestimmungen
§ 13. (1) Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung nach der Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A, BGBl. Nr. 468/1980, gilt als erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 nach dieser Verordnung.
(2) Auf Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen A und A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 begonnen wurden, ist die Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A anzuwenden.
Schlussbestimmungen
§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Ab 1. Jänner 2006 ist die Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 1 und A 2 - Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst, BGBl. II Nr. 295/1999, hinsichtlich der Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung nicht mehr anzuwenden.
Anlage 1
Lehr- und Stundenplan
"Einführungsmodul"
```
```
Richtstunden-
Ausbildungsfach anzahl Lehrinhalte - Schwerpunkte
```
```
Fremdsprachen- 4 Vorstellung der Aufgaben des
ausbildung Sprachinstitutes des
Bundesheeres, Einstufungstestung
in der Fremdsprache
Englisch
```
```
Grundlagen der 20 Einweisung in
Informations- und - die Informationstechnologie-
Kommunikations- systeme und -verfahren des
technologie (IKT) Ressorts,
- das Fernmeldesystem des
Ressorts,
- die Büroorganisation,
- die IKT-Sicherheit,
- den IKT-Datenschutz
```
```
Einführung in das 10 Der öffentliche Dienst
Dienst- und als Arbeitgeber,
Besoldungsrecht praxisorientierte Darstellung
der Bundesbe- wesentlicher Rechte und Pflichten
diensteten sowie im Dienstverhältnis unter
in die besonderer Berücksichtigung der
Organisation des ressortinternen Vorschriften,
Ressorts Überblick über das
Besoldungsrecht im Öffentlichen
Dienst,
Grundzüge der Organisation des
Ressorts
```
```
Anlage 2
Lehr- und Stundenplan
"Basismodul A 1-Rechtskundiger Dienst"
```
```
Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte
Prüfungsfach anzahl
```
```
Ressortbezogenes 90 Umfassende Landesverteidigung,
Verfassungsrecht allgemeine Wehrpflicht und
sowie Wehrrecht Wehrdienstverweigerung sowie
Wehrdienst von Frauen,
Kompetenztatbestand "militärische
Angelegenheiten", budgetäre
Vorsorgen, Überprüfung der
militärischen Nachrichtendienste,
Aufgaben des Bundesheeres,
Leitungsbefugnisse über das
Bundesheer, Mitwirkung der
Länder, Rechtsstellung der
Angehörigen des Bundesheeres,
Landesverteidigung und
Grundrechte, Landesverteidigung
und Datenschutz, Wehrgesetz,
Allgemeine Dienstvorschriften für
das Bundesheer,
Einsatzzulagengesetz, Kräfte für
internationale Operationen
(KIOP), Heeresdisziplinarrecht,
Militärstrafrecht,
Heeresgebührengesetz, Sozial- und
Arbeitslosenversicherung,
Arbeitsplatz- Sicherungsgesetz,
Heeresversorgungsgesetz,
Bundesverfassungsgesetz über
Kooperation und Solidarität bei
der Entsendung von Einheiten und
Einzelpersonen in das Ausland,
Auslandseinsatzgesetz,
Auslandszulagen- und
-hilfeleistungsgesetz,
Sperrgebietsgesetz,
Munitionslagergesetz,
Militärbefugnisgesetz,
militärisches Auszeichnungsrecht,
Überblick über militärspezifische
Sondernormen im Bundes- und
Landesrecht einschließlich der
jeweiligen einsatzrechtlichen
Bestimmungen; jeweils unter
besonderer Berücksichtigung der
praktischen Anwendung, Erörterung
aktueller rechtspolitischer
Problemstellungen
```
```
Ressortbezogenes 60 Ressortspezifische Fragen des
Völkerrecht sowie allgemeinen Völkerrechts,
Recht der Internationales Einsatzrecht,
Europäischen Humanitäres Völkerrecht
Union einschließlich der Rechtsfragen
des Kulturgüterschutzes,
Rechtsgrundlagen und Strukturen
der Europäischen Union im Bereich
der Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik,
insbesondere der EU-geführten
Streitkräfteeinsätze; jeweils
unter besonderer Berücksichtigung
der praktischen Anwendung
```
```
Ressortbezogenes 40 Ressortbezogene Darstellung des
Verwaltungsver- Einführungsgesetzes zu den
fahrensrecht Verwaltungsverfahrensgesetzen,
des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes,
des Verwaltungsstrafgesetzes, des
Verwaltungsvollstreckungs-
gesetzes, des Zustellgesetzes
sowie des E-Government-Gesetzes;
jeweils unter besonderer
Berücksichtigung der praktischen
Anwendung
```
```
Dienst- und 44 Darstellung der Rahmenbedingungen
Besoldungsrecht des Öffentlichen Dienstes und der
der Bundes- Unterschiede zur
bediensteten Privatwirtschaft, Unterschiede
der Dienstverhältnisse innerhalb
des Öffentlichen Dienstes unter
gezielter Berücksichtigung der
Besonderheiten im Ressort, Rechte
und Pflichten im Dienstverhältnis
sowie Besoldungsrecht im
Öffentlichen Dienst unter
besonderer Berücksichtigung der
Rechtssprechung, Darstellung
weiterer relevanter
Rechtsbereiche, insbesondere des
Bundesgleichbehandlungsrechtes,
des "Gender Mainstreaming", des
Bundesbedienstetenschutzes, der
Aspekte der Lehrlingsausbildung,
sowie der Aspekte des Pensions-
und Sozialversicherungsrechtes,
Personalvertretungsrecht; jeweils
unter besonderer Berücksichtigung
der praktischen Anwendung
```
```
Haushaltsrecht 16 Rechtsgrundlagen des
des Bundes Staatshaushaltes unter spezieller
Berücksichtigung des
Bundesfinanzgesetzes, des
Bundeshaushaltsgesetzes, der
Bundeshaushaltsverordnung und der
Leistungsabgeltungsverordnung,
Organisation der
Haushaltsführung,
Haushaltsvollzug mit Rücksicht
auf die ressortspezifischen
informationstechnologischen
Anwendungen,
Jahresabschlussrechnungen;
jeweils unter besonderer
Berücksichtigung der praktischen
Anwendung
```
```
Zusätzliches Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte
Ausbildungsfach anzahl
```
```
Grundsätze der 32 Wahrnehmung, Körpersprache
Führung und der und Kommunikation,
Kommunikation Teamentwicklung und
sowie Organisa- Führungsstile, Grundlagen der
tionslehre Argumentation, Grundsätze der
Organisationsformen, "New Public
Management", Erörterung
ausgewählter spezifischer
Rechtsthemen in der Praxis im
Rahmen von Truppenbesuchen
```
```
Anlage 3
Lehr- und Stundenplan
"Basismodul A 1"
```
```
Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte
Prüfungsfach anzahl
```
```
Verfassungsrecht 32 Grundprinzipien der Verfassung,
und Behörden- Stufenbau der Rechtsordnung,
organisation Kompetenzverteilung zwischen Bund
sowie Recht der und Ländern, Weg der
Europäischen Bundesgesetzgebung, Organisation
Union der Verwaltung und
Gerichtsbarkeit,
Selbstverwaltung, Rechtsschutz
und Kontrolle, Grund- und
Freiheitsrechte, Rechtsgrundlagen
und Strukturen der Europäischen
Union insbesondere im Bereich der
Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik
```
```
Dienst- und 27 Darstellung der
Besoldungsrecht Rahmenbedingungen des
der Bundes- Öffentlichen Dienstes und
bediensteten Unterschiede zur
Privatwirtschaft, Unterschiede
der Dienstverhältnisse innerhalb
des Öffentlichen Dienstes unter
gezielter Berücksichtigung der
Besonderheiten im Ressort, Rechte
und Pflichten im
Dienstverhältnis, Besoldungsrecht
im Öffentlichen Dienst,
Darstellung weiterer relevanter
Rechtsbereiche insbesondere des
Bundesgleichbehandlungsrechtes,
des "Gender Mainstreaming", des
Bundesbedienstetenschutzes, der
ressortbezogenen Aspekte der
Lehrlingsausbildung sowie der
Aspekte des Pensions- und
Sozialversicherungsrechtes,
Personalvertretungsrecht
```
```
Verwaltungs- 20 Einführungsgesetz zu den
verfahrensrecht I Verwaltungsverfahrensgesetzen,
Allgemeines
Verwaltungsverfahrensgesetz,
Zustellgesetz
```
```
Wehrrecht I 32 Wehrverfassung, Wehrgesetz,
Heeresdisziplinargesetz,
Heeresgebührengesetz,
Auslandseinsatzrecht,
Militärbefugnisgesetz,
Sperrgebietsgesetz,
Munitionslagergesetz,
Militärauszeichnungsgesetz,
Überblick über einsatzrechtliche
Bestimmungen im Bundes- und
Landesrecht, humanitäres
Völkerrecht, Erörterung aktueller
rechtspolitischer
Problemstellungen
```
```
Grundlagen des 12 Grundlagen der Staatsverrechnung
Haushaltsrechtes und der wichtigsten
des Bundes Haushaltsvorschriften des Bundes
```
```
Zusätzliches Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte
Ausbildungsfach anzahl
```
```
Grundsätze der 24 Wahrnehmung, Körpersprache
Führung und der und Kommunikation,
Kommunikation Teamentwicklung und
sowie Organisa- Führungsstile, Grundlagen der
tionslehre Argumentation, Grundsätze der
Organisationsformen, "New Public
Management"
```
```
Anlage 4
Lehr- und Stundenplan
"Fachmodul A 1-Technischer Dienst"
```
```
Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte
Prüfungsfach anzahl
```
```
Technische 50 Wehrtechnik, Führungs- und
Systembetreuung Organisationslehre im Fachbereich
der Wehrtechnik, Aufbau- und
Ablauforganisation der
Materialerhaltung, Logistik und
Versorgung
```
```
Technik 80 Betriebstechnik, technischer
Umweltschutz, Qualitätsmanagement
im Bundesheer, rechtliche
Grundlagen und Normen im
technischen Dienst
```
```
Sicherheits- 30 Grundlagen der Sicherheitstechnik
technik und Unfallverhütungsmaßnahmen im
Fachbereich der Wehrtechnik und
Materialerhaltung
```
```
Anlage 5
Lehr- und Stundenplan
"Fachmodul A 1–Baudienst"
```
```
Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte
Prüfungsfach anzahl
```
```
Bautechnischer 160 Vergaberecht, Arbeitnehmerschutz
Dienstbetrieb und Unfallverhütung,
militärischer Sonderbau, Abläufe
und Verantwortungen im Baudienst,
Baurecht und verwandte
Rechtsgebiete, technische Normen
für das Bauwesen, standardisierte
Leistungsbeschreibungen,
technische EDV
```
```
Anlage 6
Seminare des Wahlmoduls
```
```
Lehrveranstaltung Richtstunden- Lehr- und Ausbildungsziele -
anzahl Schwerpunkte
```
```
Büro- und 24 Rationelle Zeitplanung unter
Zeitmanagement Beachtung der Prioritäten und des
Prinzips des Delegierens,
Grundlagenerarbeitung zur
optimalen Erfüllung hoher
Anforderungen in kurzer Zeit,
konstruktive Anregung zur
Steigerung systematisch
zielgerichteter persönlicher
Arbeitsmethoden
```
```
Kommunikatives 24 Grundsätze kommunikativer
Mitarbeiter- Gesprächsführung und deren
gespräch Anwendung, Beziehungs- und
Sachebene im Rahmen des
Mitarbeitergespräches
zielorientiert und richtig in
Beziehung setzen
```
```
Persönliche 24 Grundlagenerarbeitung zur
Arbeitstechniken optimalen Erfüllung hoher
Anforderungen in kurzer Zeit,
konstruktive Anregungen zur
Steigerung systematisch
zielgerichteter persönlicher
Arbeitsmethodik, „Mindmapping“,
rationelle Informationsaufnahme,
Lesetechniken, Kommunikation im
Stab, Besprechungstechnik,
Verhaltensstile, Umgang mit
Mitarbeitern
```
```
Präsentations- 24 Ziel- und zielgruppenorientierter
techniken Aufbau und Gestaltung einer
Präsentation, Kenntnis und
Anwendung der modernen
Darstellungstechniken,
Visualisierungstechniken,
Erzeugen, Überprüfung und
Steuerung von Wirkung bei der
Zielgruppe
```
```
Rhetorik 1 – 24 Grundsätze der Redevorbereitung,
Grundlagen der Gesprächsführung und
Redetechnik sowie der
Körpersprache, Strategien zur
Vermeidung von Redehemmungen und
Redestörungen, Stegreif-, Anlass-
und Meinungsrede
```
```
Rhetorik 2 – 24 Praktische Gesprächsführung
Argumentations- und Gesprächstechnik im Hinblick
techniken auf Besprechung, Diskussion und
Argumentation
```
```
Rhetorik 3 – 24 Vertiefung in der Anwendung der
Mediengerechtes Grundsätze der Redeführung und
Verhalten Redetechnik sowie der
Gesprächsführung im Hinblick auf
Argumentation und Diskussion,
Interviewtechnik,
Einzelinterview,
Kreuzfeuerinterview
```
```
Zusammenarbeit 24 Struktur, Aufgaben und
mit Arbeitsweise von
internationalen internationalen Organisationen
Organisationen verstehen und Ableitungen für die
Zusammenarbeit vor allem bei
internationalen Einsätzen treffen
können
```
```
Situative 24 Fördernder oder hemmender
teamorientierte Einfluss von Variablen auf die
Konflikt- Teamarbeit, Sondersituation des
bewältigung (in Teams, der erfolgreiche
Organisationen) Teamleader und sein Führungsstil,
Konfliktbeschreibung,
Konfliktdynamik, Konfliktstufen,
Phasen der Konfliktbehandlung,
die Gesprächsführung bei
Konflikten als positive
Motivation
```
```
Heeresdiszipli- 24 Anwendung des
nargesetz Heeresdisziplinargesetzes in Form
von Fallbeispielen im
Kommandantenverfahren
```
```
Interkulturelle 24 Denk- und Handlungsweisen sowie
Kompetenz Eigenheiten anderer Kulturen
kennen lernen und Folgerungen für
eigenes Handeln setzen können,
insbesondere bezogen auf den
Einsatz von Streitkräften im
Auslandseinsatz
```
```
Gemeinsame 24 Grundlagen, Strukturen und
europäische Mechanismen der Europäischen
Sicherheits- und Sicherheits- und
Verteidigungs- Verteidigungspolitik (ESVP) und
politik die Stellung Österreichs
innerhalb dieser
```
```
Friedensunter- 24 Rechtliche und organisatorische
stützende Grundlagen und Verfahren
Einsätze friedensunterstützender Einsätze
```
```
Medientraining/ 24 Bedarf der Medienvertreter
Medienberatung verstehen und erklären können,
Umgang mit Medienvertretern,
Grundwissen der Medienarbeit in
schriftlicher und mündlicher Form
anwenden, Standpunkt in
Diskussionsrunden (Interview,
Radio, Fernsehen) überzeugend
vertreten
```
```
Internationales 24 Bewusstseinsschärfung in Bezug
Seminar des auf spezifische Fragen des
militärwissen- Völkerrechts
schaftlichen
Büros
```
```
Vorbereitungs- 40 Allgemeine
lehrgang Betriebswirtschaftslehre,
Betriebswirt- Betriebswirtschaft der
schaftslehre der öffentlichen Verwaltung,
Streitkräfte Betriebswirtschaft der
Streitkräfte
```
```