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Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 26 bis 31 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2005, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung für

1.

den rechtskundigen Dienst,

2.

den technischen Dienst,

3.

den Baudienst,

4.

den Bibliotheksdienst und

5.

die sonstigen Verwendungen.

(2) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen Frauen und Männer gleichermaßen.

Ziele

§ 2. Die Grundausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Führungs- und Fachkraft auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse werden erreicht durch

1.

Vermittlung des erforderlichen Fachwissens im Bereich des Verfassungsrechtes, des Wehrrechtes, des Völkerrechtes, des Rechtes der Europäischen Union, des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bundesbediensteten und des Haushaltsrechtes,

2.

Erwerb des erforderlichen Grundlagen- und Spezialwissens in den für die jeweiligen Bereiche nach § 1 Abs. 1 typischen Aufgabenfeldern,

3.

Analyse aktueller Probleme in den jeweiligen Bereichen nach § 1 Abs. 1 und selbständige Entwicklung von Lösungsansätzen unter vernetzter Anwendung des erworbenen Wissens,

4.

Vermittlung von für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlichen sozialen und methodischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten,

5.

Vermittlung kommunikativer und organisatorischer Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Durchführung von Projekten und Arbeiten innerhalb eines Teams,

6.

Vermittlung des erforderlichen Fachwissens der allgemeinen Führungskräfteschulung sowie

7.

Einbeziehung der Erfahrungen vorhergehender Ausbildungen.

Aufbau der Grundausbildung und Ausbildungsformen

§ 3. (1) Die Grundausbildung ist modular aufzubauen und hat folgende Ausbildungsabschnitte (Module) zu umfassen:

1.

ein Einführungsmodul,

2.

ein Basismodul,

3.

ein Fachmodul,

4.

ein Wahlmodul und

5.

eine Job-Rotation.

(2) Das Einführungsmodul dient der Erstorientierung im Bundesdienst und hat die für die Dienstverrichtung unmittelbar notwendigen Grundlagenkenntnisse zu vermitteln. Es ist als Lehrgang in der Dauer von höchstens einer Woche durchzuführen und hat die in der Anlage 1 enthaltenen Ausbildungsfächer zu umfassen (Lehr- und Stundenplan "Einführungsmodul").

(3) Das Basismodul dient der Vermittlung des für die Dienstverrichtung erforderlichen rechtlichen Basiswissens sowie der Erweiterung und Vertiefung methodischer und sozialer Fähigkeiten. Es ist als Lehrgang durchzuführen und hat zu umfassen

1.

für den rechtskundigen Dienst die in der Anlage 2 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Basismodul A 1-Rechtskundiger Dienst") und

2.

für die übrigen Verwendungen die in der Anlage 3 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Basismodul A 1").

(4) Das Fachmodul dient der Vermittlung und Vertiefung des für die jeweilige Dienstverrichtung erforderlichen Fachwissens. Es hat zu umfassen

1.

für den rechtskundigen Dienst und die sonstigen Verwendungen jeweils die Abfassung einer Hausarbeit,

2.

für den technischen Dienst die in der Anlage 4 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Fachmodul A 1-Technischer Dienst") und jeweils die Abfassung einer Hausarbeit,

3.

für den Baudienst die in der Anlage 5 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenplan "Fachmodul A 1-Baudienst") sowie

4.

für den Bibliotheksdienst den Grundlehrgang im Rahmen des interuniversitären Universitätslehrganges "Master of Science (Library and Informations Studies)".

(5) Das Wahlmodul dient der Weiterentwicklung des sozial-kommunikativen Verhaltens sowie der Vermittlung und Vertiefung von ökonomischen und effizienten Arbeitstechniken. Im Rahmen des Wahlmoduls ist unter Berücksichtigung der Anforderungen ihres Arbeitsplatzes durch die Kandidaten jeweils ein in der Anlage 6 enthaltenes Seminar zu absolvieren.

Job-Rotation

§ 4. (1) Bedienstete der Verwendungen nach § 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 5 sind während der Grundausbildung im Rahmen eines individuellen Rotationsprogrammes unter Berücksichtigung der Anforderungen ihres Arbeitsplatzes sowie nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Interessen anderen Organisationseinheiten der Zentralstelle oder nachgeordneten Dienststellen zuzuteilen. Dabei ist den Bediensteten jeweils ein praxisorientierter Einblick in die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder dieser Organisationseinheiten oder Dienststellen zu ermöglichen.

(2) Die Gesamtdauer der Job-Rotation hat mindestens ein und höchstens zwei Monate zu betragen.

Ablauf der Grundausbildung (Prüfungsplan)

§ 5. (1) Im Rahmen der Grundausbildung sind, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, alle Module zu absolvieren. Diese können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.

(2) Die einzelnen Lehrgänge sind dem dienstlichen Bedarf entsprechend abzuhalten. Als Vortragende sind entsprechend qualifizierte Bedienstete nach Möglichkeit aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung heranzuziehen. Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist auch zulässig in Form von Seminaren oder e-learning-Systemen oder Traineeprogrammen oder praktischen Verwendungen oder Selbststudien oder anderen geeigneten Formen.

(3) Nach positiver Absolvierung aller Module ist die Grundausbildung abgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse der Lehrinhalte des Basismoduls sind jedenfalls durch die positive Beurteilung der in der jeweiligen Prüfungsordnung angeführten Prüfungsfächer nachzuweisen. Die erforderlichen Kenntnisse der Lehrinhalte des Fachmodules sind nachzuweisen

1.

für den rechtskundigen Dienst und die sonstigen Verwendungen durch die positive Beurteilung der Hausarbeit,

2.

für den technischen Dienst durch die positive Beurteilung der in der Prüfungsordnung angeführten Prüfungsfächer und der Hausarbeit,

3.

für den Baudienst durch die positive Beurteilung der in der Prüfungsordnung angeführten Prüfungsfächer und

4.

für den Bibliotheksdienst durch den erfolgreichen Abschluss des Grundlehrganges im Rahmen des interuniversitären Universitätslehrganges "Master of Science (Library and Informations Studies)".

(4) Über die Lehrinhalte des Einführungs- und des Wahlmodules sowie der Job-Rotation sind keine Prüfungen abzulegen. In diesen Fällen ist die Teilnahme zu bestätigen.

Prüfungsordnung für den rechtskundigen Dienst

§ 6. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer

1.

Ressortbezogenes Verfassungsrecht sowie Wehrrecht,

2.

Ressortbezogenes Völkerrecht sowie Recht der Europäischen Union,

3.

Ressortbezogenes Verwaltungsverfahrensrecht,

4.

Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten und

5.

Haushaltsrecht des Bundes.

(2) Die Dienstprüfung ist als Gesamtprüfung abzulegen in den Prüfungsfächern

1.

nach Abs. 1 Z 1 schriftlich und mündlich sowie

2.

nach Abs. 1 Z 2 bis 5 mündlich.

(3) Die Wiederholungsprüfungen sind jeweils innerhalb von drei Monaten zu ermöglichen. Dies gilt auch für nicht bestandene Hausarbeiten.

Prüfungsordnung für den technischen Dienst

§ 7. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer

1.

Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,

2.

Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,

3.

Verwaltungsverfahrensrecht I,

4.

Wehrrecht I,

5.

Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes,

6.

Technische Systembetreuung,

7.

Technik und

8.

Sicherheitstechnik.

(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern

1.

nach Abs. 1 Z 1 bis 5 und

2.

nach Abs. 1 Z 6 bis 8

(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.

Prüfungsordnung für den Baudienst

§ 8. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer

1.

Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,

2.

Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,

3.

Verwaltungsverfahrensrecht I,

4.

Wehrrecht I,

5.

Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes und

6.

Bautechnischer Dienstbetrieb.

(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern

1.

nach Abs. 1 Z 1 bis 5 mündlich und

2.

nach Abs. 1 Z 6 schriftlich und mündlich

(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.

Prüfungsordnung für den Bibliotheksdienst

§ 9. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer

1.

Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,

2.

Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,

3.

Verwaltungsverfahrensrecht I,

4.

Wehrrecht I und

5.

Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes.

(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern nach Abs. 1 Z 1 bis 5 mündlich als Gesamtprüfung abzulegen.

(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.

Prüfungsordnung für die sonstigen Verwendungen

§ 10. (1) Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer

1.

Verfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,

2.

Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,

3.

Verwaltungsverfahrensrecht I,

4.

Wehrrecht I und

5.

Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes.

(2) Die Dienstprüfung ist in den Prüfungsfächern nach Abs. 1 Z 1 bis 5 mündlich als Gesamtprüfung abzulegen.

(3) § 6 Abs. 3 betreffend das Wiederholen von Prüfungen ist anzuwenden.

Prüfungsorgane

§ 11. (1) Die Prüfungskommission hat zu bestehen aus

1.

dem Leiter der Zentralsektion in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung als Vorsitzenden und

2.

der erforderlichen Anzahl an weiteren Mitgliedern.

(2) Die weiteren Mitglieder sind aus dem Kreis der Beamten der Verwendungsgruppe A 1 oder gleichwertiger Verwendungsgruppen oder der vergleichbaren Vertragsbediensteten oder der sonstigen in ihrem Fach anerkannten Personen für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Bei Bedarf ist die Prüfungskommission für den Rest der jeweiligen Funktionsperiode um weitere Mitglieder zu ergänzen.

(3) Die Prüfer der in den §§ 6 bis 10, jeweils Abs. 1 Z 1 bis 4, angeführten Prüfungsfächer müssen rechtskundig sein.

(4) Der Prüfungssenat hat aus mindestens drei Mitgliedern der Prüfungskommission zu bestehen. Vortragende sind vorzugsweise zu berücksichtigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Senatsvorsitzenden.

Anrechnung auf die Grundausbildung

§ 12. (1) Bedienstete der Verwendungen nach § 1 Abs. 1, die vor dem 1. Jänner 2005 in ein Dienstverhältnis im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung aufgenommen wurden, sind von der Absolvierung des Einführungsmoduls befreit.

(2) Als erfolgreicher Abschluss des Einführungsmoduls gilt jedenfalls der erfolgreiche Abschluss

1.

einer Grundausbildung im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung,

2.

des Fachhochschul-Diplomstudienganges "Militärische Führung" und

3.

der Lehre zum Verwaltungsassistenten oder zum Informations-, Bibliotheks- und Archivassistenten, jeweils im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

(3) Die erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern nach den §§ 7 bis 10, jeweils Abs. 1 Z 1 bis 4, sind durch den erfolgreichen Abschluss des Fachhochschul-Diplomstudienganges "Militärische Führung" jedenfalls nachgewiesen.

Übergangsbestimmungen

§ 13. (1) Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung nach der Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A, BGBl. Nr. 468/1980, gilt als erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 nach dieser Verordnung.

(2) Auf Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen A und A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 begonnen wurden, ist die Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A anzuwenden.

Schlussbestimmungen

§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) Ab 1. Jänner 2006 ist die Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 1 und A 2 - Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst, BGBl. II Nr. 295/1999, hinsichtlich der Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung nicht mehr anzuwenden.

Anlage 1

Lehr- und Stundenplan

"Einführungsmodul"

```


```

Richtstunden-

Ausbildungsfach anzahl Lehrinhalte - Schwerpunkte

```


```

Fremdsprachen- 4 Vorstellung der Aufgaben des

ausbildung Sprachinstitutes des

Bundesheeres, Einstufungstestung

in der Fremdsprache

Englisch

```


```

Grundlagen der 20 Einweisung in

Informations- und - die Informationstechnologie-

Kommunikations- systeme und -verfahren des

technologie (IKT) Ressorts,

- das Fernmeldesystem des

Ressorts,

- die Büroorganisation,

- die IKT-Sicherheit,

- den IKT-Datenschutz

```


```

Einführung in das 10 Der öffentliche Dienst

Dienst- und als Arbeitgeber,

Besoldungsrecht praxisorientierte Darstellung

der Bundesbe- wesentlicher Rechte und Pflichten

diensteten sowie im Dienstverhältnis unter

in die besonderer Berücksichtigung der

Organisation des ressortinternen Vorschriften,

Ressorts Überblick über das

Besoldungsrecht im Öffentlichen

Dienst,

Grundzüge der Organisation des

Ressorts

```


```

Anlage 2

Lehr- und Stundenplan

"Basismodul A 1-Rechtskundiger Dienst"

```


```

Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte

Prüfungsfach anzahl

```


```

Ressortbezogenes 90 Umfassende Landesverteidigung,

Verfassungsrecht allgemeine Wehrpflicht und

sowie Wehrrecht Wehrdienstverweigerung sowie

Wehrdienst von Frauen,

Kompetenztatbestand "militärische

Angelegenheiten", budgetäre

Vorsorgen, Überprüfung der

militärischen Nachrichtendienste,

Aufgaben des Bundesheeres,

Leitungsbefugnisse über das

Bundesheer, Mitwirkung der

Länder, Rechtsstellung der

Angehörigen des Bundesheeres,

Landesverteidigung und

Grundrechte, Landesverteidigung

und Datenschutz, Wehrgesetz,

Allgemeine Dienstvorschriften für

das Bundesheer,

Einsatzzulagengesetz, Kräfte für

internationale Operationen

(KIOP), Heeresdisziplinarrecht,

Militärstrafrecht,

Heeresgebührengesetz, Sozial- und

Arbeitslosenversicherung,

Arbeitsplatz- Sicherungsgesetz,

Heeresversorgungsgesetz,

Bundesverfassungsgesetz über

Kooperation und Solidarität bei

der Entsendung von Einheiten und

Einzelpersonen in das Ausland,

Auslandseinsatzgesetz,

Auslandszulagen- und

-hilfeleistungsgesetz,

Sperrgebietsgesetz,

Munitionslagergesetz,

Militärbefugnisgesetz,

militärisches Auszeichnungsrecht,

Überblick über militärspezifische

Sondernormen im Bundes- und

Landesrecht einschließlich der

jeweiligen einsatzrechtlichen

Bestimmungen; jeweils unter

besonderer Berücksichtigung der

praktischen Anwendung, Erörterung

aktueller rechtspolitischer

Problemstellungen

```


```

Ressortbezogenes 60 Ressortspezifische Fragen des

Völkerrecht sowie allgemeinen Völkerrechts,

Recht der Internationales Einsatzrecht,

Europäischen Humanitäres Völkerrecht

Union einschließlich der Rechtsfragen

des Kulturgüterschutzes,

Rechtsgrundlagen und Strukturen

der Europäischen Union im Bereich

der Europäischen Sicherheits- und

Verteidigungspolitik,

insbesondere der EU-geführten

Streitkräfteeinsätze; jeweils

unter besonderer Berücksichtigung

der praktischen Anwendung

```


```

Ressortbezogenes 40 Ressortbezogene Darstellung des

Verwaltungsver- Einführungsgesetzes zu den

fahrensrecht Verwaltungsverfahrensgesetzen,

des Allgemeinen

Verwaltungsverfahrensgesetzes,

des Verwaltungsstrafgesetzes, des

Verwaltungsvollstreckungs-

gesetzes, des Zustellgesetzes

sowie des E-Government-Gesetzes;

jeweils unter besonderer

Berücksichtigung der praktischen

Anwendung

```


```

Dienst- und 44 Darstellung der Rahmenbedingungen

Besoldungsrecht des Öffentlichen Dienstes und der

der Bundes- Unterschiede zur

bediensteten Privatwirtschaft, Unterschiede

der Dienstverhältnisse innerhalb

des Öffentlichen Dienstes unter

gezielter Berücksichtigung der

Besonderheiten im Ressort, Rechte

und Pflichten im Dienstverhältnis

sowie Besoldungsrecht im

Öffentlichen Dienst unter

besonderer Berücksichtigung der

Rechtssprechung, Darstellung

weiterer relevanter

Rechtsbereiche, insbesondere des

Bundesgleichbehandlungsrechtes,

des "Gender Mainstreaming", des

Bundesbedienstetenschutzes, der

Aspekte der Lehrlingsausbildung,

sowie der Aspekte des Pensions-

und Sozialversicherungsrechtes,

Personalvertretungsrecht; jeweils

unter besonderer Berücksichtigung

der praktischen Anwendung

```


```

Haushaltsrecht 16 Rechtsgrundlagen des

des Bundes Staatshaushaltes unter spezieller

Berücksichtigung des

Bundesfinanzgesetzes, des

Bundeshaushaltsgesetzes, der

Bundeshaushaltsverordnung und der

Leistungsabgeltungsverordnung,

Organisation der

Haushaltsführung,

Haushaltsvollzug mit Rücksicht

auf die ressortspezifischen

informationstechnologischen

Anwendungen,

Jahresabschlussrechnungen;

jeweils unter besonderer

Berücksichtigung der praktischen

Anwendung

```


```

Zusätzliches Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte

Ausbildungsfach anzahl

```


```

Grundsätze der 32 Wahrnehmung, Körpersprache

Führung und der und Kommunikation,

Kommunikation Teamentwicklung und

sowie Organisa- Führungsstile, Grundlagen der

tionslehre Argumentation, Grundsätze der

Organisationsformen, "New Public

Management", Erörterung

ausgewählter spezifischer

Rechtsthemen in der Praxis im

Rahmen von Truppenbesuchen

```


```

Anlage 3

Lehr- und Stundenplan

"Basismodul A 1"

```


```

Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte

Prüfungsfach anzahl

```


```

Verfassungsrecht 32 Grundprinzipien der Verfassung,

und Behörden- Stufenbau der Rechtsordnung,

organisation Kompetenzverteilung zwischen Bund

sowie Recht der und Ländern, Weg der

Europäischen Bundesgesetzgebung, Organisation

Union der Verwaltung und

Gerichtsbarkeit,

Selbstverwaltung, Rechtsschutz

und Kontrolle, Grund- und

Freiheitsrechte, Rechtsgrundlagen

und Strukturen der Europäischen

Union insbesondere im Bereich der

Europäischen Sicherheits- und

Verteidigungspolitik

```


```

Dienst- und 27 Darstellung der

Besoldungsrecht Rahmenbedingungen des

der Bundes- Öffentlichen Dienstes und

bediensteten Unterschiede zur

Privatwirtschaft, Unterschiede

der Dienstverhältnisse innerhalb

des Öffentlichen Dienstes unter

gezielter Berücksichtigung der

Besonderheiten im Ressort, Rechte

und Pflichten im

Dienstverhältnis, Besoldungsrecht

im Öffentlichen Dienst,

Darstellung weiterer relevanter

Rechtsbereiche insbesondere des

Bundesgleichbehandlungsrechtes,

des "Gender Mainstreaming", des

Bundesbedienstetenschutzes, der

ressortbezogenen Aspekte der

Lehrlingsausbildung sowie der

Aspekte des Pensions- und

Sozialversicherungsrechtes,

Personalvertretungsrecht

```


```

Verwaltungs- 20 Einführungsgesetz zu den

verfahrensrecht I Verwaltungsverfahrensgesetzen,

Allgemeines

Verwaltungsverfahrensgesetz,

Zustellgesetz

```


```

Wehrrecht I 32 Wehrverfassung, Wehrgesetz,

Heeresdisziplinargesetz,

Heeresgebührengesetz,

Auslandseinsatzrecht,

Militärbefugnisgesetz,

Sperrgebietsgesetz,

Munitionslagergesetz,

Militärauszeichnungsgesetz,

Überblick über einsatzrechtliche

Bestimmungen im Bundes- und

Landesrecht, humanitäres

Völkerrecht, Erörterung aktueller

rechtspolitischer

Problemstellungen

```


```

Grundlagen des 12 Grundlagen der Staatsverrechnung

Haushaltsrechtes und der wichtigsten

des Bundes Haushaltsvorschriften des Bundes

```


```

Zusätzliches Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte

Ausbildungsfach anzahl

```


```

Grundsätze der 24 Wahrnehmung, Körpersprache

Führung und der und Kommunikation,

Kommunikation Teamentwicklung und

sowie Organisa- Führungsstile, Grundlagen der

tionslehre Argumentation, Grundsätze der

Organisationsformen, "New Public

Management"

```


```

Anlage 4

Lehr- und Stundenplan

"Fachmodul A 1-Technischer Dienst"

```


```

Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte

Prüfungsfach anzahl

```


```

Technische 50 Wehrtechnik, Führungs- und

Systembetreuung Organisationslehre im Fachbereich

der Wehrtechnik, Aufbau- und

Ablauforganisation der

Materialerhaltung, Logistik und

Versorgung

```


```

Technik 80 Betriebstechnik, technischer

Umweltschutz, Qualitätsmanagement

im Bundesheer, rechtliche

Grundlagen und Normen im

technischen Dienst

```


```

Sicherheits- 30 Grundlagen der Sicherheitstechnik

technik und Unfallverhütungsmaßnahmen im

Fachbereich der Wehrtechnik und

Materialerhaltung

```


```

Anlage 5

Lehr- und Stundenplan

"Fachmodul A 1–Baudienst"

```


```

Ausbildungs- und Richtstunden- Lehrinhalte - Schwerpunkte

Prüfungsfach anzahl

```


```

Bautechnischer 160 Vergaberecht, Arbeitnehmerschutz

Dienstbetrieb und Unfallverhütung,

militärischer Sonderbau, Abläufe

und Verantwortungen im Baudienst,

Baurecht und verwandte

Rechtsgebiete, technische Normen

für das Bauwesen, standardisierte

Leistungsbeschreibungen,

technische EDV

```


```

Anlage 6

Seminare des Wahlmoduls

```


```

Lehrveranstaltung Richtstunden- Lehr- und Ausbildungsziele -

anzahl Schwerpunkte

```


```

Büro- und 24 Rationelle Zeitplanung unter

Zeitmanagement Beachtung der Prioritäten und des

Prinzips des Delegierens,

Grundlagenerarbeitung zur

optimalen Erfüllung hoher

Anforderungen in kurzer Zeit,

konstruktive Anregung zur

Steigerung systematisch

zielgerichteter persönlicher

Arbeitsmethoden

```


```

Kommunikatives 24 Grundsätze kommunikativer

Mitarbeiter- Gesprächsführung und deren

gespräch Anwendung, Beziehungs- und

Sachebene im Rahmen des

Mitarbeitergespräches

zielorientiert und richtig in

Beziehung setzen

```


```

Persönliche 24 Grundlagenerarbeitung zur

Arbeitstechniken optimalen Erfüllung hoher

Anforderungen in kurzer Zeit,

konstruktive Anregungen zur

Steigerung systematisch

zielgerichteter persönlicher

Arbeitsmethodik, „Mindmapping“,

rationelle Informationsaufnahme,

Lesetechniken, Kommunikation im

Stab, Besprechungstechnik,

Verhaltensstile, Umgang mit

Mitarbeitern

```


```

Präsentations- 24 Ziel- und zielgruppenorientierter

techniken Aufbau und Gestaltung einer

Präsentation, Kenntnis und

Anwendung der modernen

Darstellungstechniken,

Visualisierungstechniken,

Erzeugen, Überprüfung und

Steuerung von Wirkung bei der

Zielgruppe

```


```

Rhetorik 1 – 24 Grundsätze der Redevorbereitung,

Grundlagen der Gesprächsführung und

Redetechnik sowie der

Körpersprache, Strategien zur

Vermeidung von Redehemmungen und

Redestörungen, Stegreif-, Anlass-

und Meinungsrede

```


```

Rhetorik 2 – 24 Praktische Gesprächsführung

Argumentations- und Gesprächstechnik im Hinblick

techniken auf Besprechung, Diskussion und

Argumentation

```


```

Rhetorik 3 – 24 Vertiefung in der Anwendung der

Mediengerechtes Grundsätze der Redeführung und

Verhalten Redetechnik sowie der

Gesprächsführung im Hinblick auf

Argumentation und Diskussion,

Interviewtechnik,

Einzelinterview,

Kreuzfeuerinterview

```


```

Zusammenarbeit 24 Struktur, Aufgaben und

mit Arbeitsweise von

internationalen internationalen Organisationen

Organisationen verstehen und Ableitungen für die

Zusammenarbeit vor allem bei

internationalen Einsätzen treffen

können

```


```

Situative 24 Fördernder oder hemmender

teamorientierte Einfluss von Variablen auf die

Konflikt- Teamarbeit, Sondersituation des

bewältigung (in Teams, der erfolgreiche

Organisationen) Teamleader und sein Führungsstil,

Konfliktbeschreibung,

Konfliktdynamik, Konfliktstufen,

Phasen der Konfliktbehandlung,

die Gesprächsführung bei

Konflikten als positive

Motivation

```


```

Heeresdiszipli- 24 Anwendung des

nargesetz Heeresdisziplinargesetzes in Form

von Fallbeispielen im

Kommandantenverfahren

```


```

Interkulturelle 24 Denk- und Handlungsweisen sowie

Kompetenz Eigenheiten anderer Kulturen

kennen lernen und Folgerungen für

eigenes Handeln setzen können,

insbesondere bezogen auf den

Einsatz von Streitkräften im

Auslandseinsatz

```


```

Gemeinsame 24 Grundlagen, Strukturen und

europäische Mechanismen der Europäischen

Sicherheits- und Sicherheits- und

Verteidigungs- Verteidigungspolitik (ESVP) und

politik die Stellung Österreichs

innerhalb dieser

```


```

Friedensunter- 24 Rechtliche und organisatorische

stützende Grundlagen und Verfahren

Einsätze friedensunterstützender Einsätze

```


```

Medientraining/ 24 Bedarf der Medienvertreter

Medienberatung verstehen und erklären können,

Umgang mit Medienvertretern,

Grundwissen der Medienarbeit in

schriftlicher und mündlicher Form

anwenden, Standpunkt in

Diskussionsrunden (Interview,

Radio, Fernsehen) überzeugend

vertreten

```


```

Internationales 24 Bewusstseinsschärfung in Bezug

Seminar des auf spezifische Fragen des

militärwissen- Völkerrechts

schaftlichen

Büros

```


```

Vorbereitungs- 40 Allgemeine

lehrgang Betriebswirtschaftslehre,

Betriebswirt- Betriebswirtschaft der

schaftslehre der öffentlichen Verwaltung,

Streitkräfte Betriebswirtschaft der

Streitkräfte

```


```