Kundmachung der Bundesregierung über das Eintreten des Rechtsfriedens vor amerikanischen Gerichten im Sinn des Entschädigungsfondsgesetzes
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 44 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2001 idgF, wird kundgemacht:
Mit 7. Dezember 2005 sind alle in den Vereinigten Staaten am 30. Juni 2001 anhängigen Klagen gegen Österreich oder gegen österreichische Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben, abgewiesen.
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