Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-11-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Grundbuchsumstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 550/1980, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

§ 1. Die Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für diejenigen Urkunden angeordnet, die mit nach dem 31. Oktober 2005 einlangenden Grundbuchsanträgen vorgelegt werden.

§ 2. Die für die Urkundensammlung bestimmten Urkunden sind

1.

nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zu erfassen

2.

in einem revisionssicheren Langzeitarchiv der Bundesrechenzentrum GesmbH zu speichern; die Auffindbarkeit der Urkunden ist nach der Tagebuchzahl sicherzustellen.

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