Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung von Bibliotheksaufgaben

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs. 6 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wird auf die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.