Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 65a und 73 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2005, wird verordnet:
Abschnitt
Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. (1) Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen der Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung – GuK-SV, BGBl. II Nr. 452/2005, verwiesen wird, ist diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf nachstehende Bundesgesetze verwiesen wird, sind sie in folgender Fassung anzuwenden:
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 69/2005,
Universitäts-Studiengesetz – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2002,
Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 110/2003,
Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2000,
Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2005,
Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems – DUK-Gesetz 2004, BGBl. I Nr. 22,
Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems – DUK-Gesetz, BGBl. Nr. 269/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/1998.
Abkürzung
GuK-LFV
Ausbildungsziel – Qualitätssicherung
§ 2. (1) Die Sonderausbildung für Lehraufgaben dient der Vermittlung von Kompetenzen für die Ausübung von Lehraufgaben gemäß §§ 23 ff GuKG.
(2) Die Sonderausbildung für Führungsaufgaben dient der Vermittlung von Kompetenzen für die Ausübung von Führungsaufgaben gemäß § 26 GuKG.
(3) Das Ausbildungsziel dieser Sonderausbildungen ist der Erwerb wissenschaftlich fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Wahrnehmung von Lehraufgaben und von Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich sind.
(4) Die Erreichung des Ausbildungsziels ist durch die Leitung der Sonderausbildung zum Zweck der Qualitätssicherung zu evaluieren.
Abkürzung
GuK-LFV
Ausbildungsablauf
§ 3. (1) Die Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben werden in Form von Lernfeldern vermittelt.
(2) Lernfelder sind didaktisch begründete, berufsrelevante Themen- und Ausbildungsbereiche, in denen die Bildungsaufgabe darin besteht, die definierten Kompetenzen zu erreichen.
(3) Die Abfolge der einzelnen Lernfelder sowie deren didaktische Umsetzung sind variabel.
Abkürzung
GuK-LFV
Ausbildungsinhalte
§ 4. (1) Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben umfassen jeweils 1600 Stunden und sind in drei gemeinsame Lernfelder und jeweils vier spezifische Lernfelder gemäß Anlage 1 gegliedert.
(2) Die Sonderausbildung für Lehraufgaben beinhaltet die in den Anlagen 2 und 3 angeführten Lernfelder im festgelegten Stundenausmaß.
(3) Die Sonderausbildung für Führungsaufgaben beinhaltet die in den Anlagen 2 und 4 angeführten Lernfelder im festgelegten Stundenausmaß.
(4) Im Rahmen der Sonderausbildungen sind die in den Anlagen 2 bis 4 angeführten Kompetenzen zu vermitteln.
Abkürzung
GuK-LFV
Anwendung der GuK-SV
§ 5. Bei der Durchführung von Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben sind, sofern die §§ 7 ff nicht anderes bestimmen, die Bestimmungen der GuK-SV hinsichtlich
Lehrtätigkeit (§ 4 GuK-SV), räumliche und sachliche Ausstattung (§ 6 GuK-SV), Aufnahme in eine Sonderausbildung (§ 7 GuK-SV), Ausschluss von und Ausscheiden aus einer Sonderausbildung (§§ 8 und 25 GuK-SV), Ausbildungszeit (§ 9 GuK-SV), Teilnahmeverpflichtung (§ 10 GuK-SV), Unterbrechung der Ausbildung (§ 11 GuK-SV), Leitung (§ 12 GuK-SV), Ausbildungsordnung (§ 13 GuK-SV),
Prüfungen und Beurteilungen einschließlich der kommissionellen Abschlussprüfung (§§ 18 bis 39 GuK-SV) sowie
Nostrifikationen und EWR-Zulassungen (§§ 41 bis 49 GuK-SV)
anzuwenden.
Abkürzung
GuK-LFV
Qualifikation der Lehrkräfte
§ 6. Als Lehrkräfte sind Personen zu bestellen, die
das erforderliche Fachwissen für das jeweilige Lernfeld gemäß Anlagen 2 bis 4 durch eine facheinschlägige wissenschaftliche oder berufliche Qualifikation nachweisen und
pädagogisch geeignet sind.
Abkürzung
GuK-LFV
Prüfungen und Beurteilungen
§ 7. (1) Die Beurteilung in den Lernfeldern hat in der in den Anlagen 2 bis 4 angeführten Form zu erfolgen.
(2) Abweichend von § 21 Abs. 3 GuK-SV sind die Leistungen der Ausbildungsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmerinnen im Lernfeld VII (Praktikum) der Anlagen 3 und 4 mit
„Bestanden“ oder
„Nicht bestanden“
zu beurteilen.
(3) Abweichend von § 34 GuK-SV ist im Rahmen der Beurteilung der Gesamtleistung der Ausbildungsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmerinnen eine Beurteilung der Praktika mit „Bestanden“ für die Beurteilungsstufen „Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“, „Mit gutem Erfolg bestanden“ und „Mit Erfolg bestanden“ erforderlich.
Abkürzung
GuK-LFV
Diplom
§ 8. (1) Über eine erfolgreich abgelegte kommissionelle Abschlussprüfung ist ein Diplom gemäß dem Muster der Anlage 5 auszustellen. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen sind zu streichen. Es ist zulässig, Diplome nur mit den jeweils erforderlichen geschlechtsspezifischen Bezeichnungen auszustellen.
(2) Die Ausstellung des Diploms mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung ist zulässig. Die Datenverarbeitungsregisternummer (DVR-Nummer) ist nur im Fall einer automationsunterstützten Datenverarbeitung anzuführen.
(3) Das Diplom ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und von der Leitung der Sonderausbildung zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
Abschnitt
Gleichhaltung von Universitäts- und Fachhochschulausbildungen
Gleichhaltung mit der Sonderausbildung für Lehraufgaben
§ 9. Die in der Anlage 6 angeführten Ausbildungen gemäß UniStG, FHStG, UniAkkG, Universitätsgesetz 2002, DUK-Gesetz 2004 oder DUK-Gesetz sind der Sonderausbildung für Lehraufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gleichgehalten.
Gleichhaltung mit der Sonderausbildung für Führungsaufgaben
§ 10. Die in der Anlage 7 angeführten Ausbildungen gemäß UniStG, FHStG, UniAkkG, Universitätsgesetz 2002, DUK-Gesetz 2004 oder DUK-Gesetz sind der Sonderausbildung für Führungsaufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gleichgehalten.
Abkürzung
GuK-LFV
Übergangsbestimmung
§ 11. Die in der Anlage 8 angeführten Ausbildungen,
die auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, gleichgeachtet worden sind, oder
die vor dem 1. September 1998 begonnen wurden,
sind der Sonderausbildung für Lehraufgaben oder für Führungsaufgaben des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gleichgehalten.
Außer-Kraft-Treten
§ 12. Die Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.
Anlage 1
Gliederung der Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für
Führungsaufgaben
```
```
Lehraufgaben Führungsaufgaben
```
```
LERNFELD I (200 Stunden)
Person – Interaktion – Kommunikatio
```
```
LERNFELD II (100 Stunden)
Gesundheit – Krankheit – Gesellschaft
```
```
LERNFELD III (300 Stunden)
Wissenschaft und Beruf I (100 Stunden)
Wissenschaft und Beruf II (200 Stunden
```
```
LERNFELD IV (370 Stunden) LERNFELD IV (150 Stunden)
Lehren und Lernen I (220 Stunden) Führen und Leiten
Lehren und Lernen II (150 Stunden)
```
```
LERNFELD V (150 Stunden) LERNFELD V (370 Stunden)
Bildungsmanagement Management (220 Stunden)
Angewandtes Pflegemanagement
(150 Stunden
```
```
LERNFELD VI (180 Stunden) LERNFELD VI (180 Stunden)
Einrichtungsautonomer Berei Einrichtungsautonomer Bereich
```
```
LERNFELD VII (300 Stunden) LERNFELD VII (300 Stunden)
Praktiku Praktikum
```
```
Anlage 2/1
Gemeinsame Lernfelder der Sonderausbildungen für Lehraufgaben
und für Führungsaufgaben
```
```
LERNFELD I Leis-
Person – Interaktion – Kompetenzen Stunden tungs-
Kommunikati fest-
stel-
lung
```
```
In diesem Lernfeld sollen - Reflexion der 200 Teil-
sozial-kommunikative eigenen Rolle(n) nahme
Kompetenzen entwickelt und im gesellschaft-
gefördert werden, um lichen und
Auszubildende sowie beruflichen
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Kontext und
führen, begleiten, anleiten, Entwickeln einer
unterstützen und fördern zu persönlichen
können. Insofern steht hier Rollen-
die Entwicklung der eigenen perspektive;
Persönlichkeit einschließlich - Teamfähigkeit,
personaler Kompetenzen in der um an gemeinsam
jeweils gewählten Berufsrolle gestellten
im Zentrum des Lernens. Aufgaben
Schwerpunkte des Lernfeldes: arbeiten zu
Soziales Lernen, können;
Kommunikation, - Gruppenprozesse
Gesprächsführung, beobachten,
Gruppendynamik, analysieren und
Selbstmanagement, zielorientiert
Präsentationstechniken, steuern/leiten
Konflikt- und sowie die eigene
Krisenmanagement, Feedback und Rolle in diesem
Leistungsbeurteilung sowie die Prozess
Auseinandersetzung mit dem reflektieren;
Rollenbegriff und der - Fähigkeit zu
Berufsrolle. Feedback und
Leistungsbeur-
teilung und zu
konstruktivem
Umgang mit Erfolg
und Misserfolg;
- zielgruppen-
orientierte
Selbst- und
Themenpräsen-
tation;
- Bewältigung von
unterschiedlichen
Gesprächs- und
Verhandlungs-
situationen durch
den Einsatz
verschiedener
Konzepte,
Techniken und
Strategien;
- über persönliche
Handlungsmuster
verfügen, um
Konflikt- und
Krisensituationen
zu erkennen, zu
analysieren und
Strategien zur
Bewältigung zu
entwickeln;
- persönliche
Grenzen in
Krisensituationen
erkennen und bei
Bedarf auf
regionale
Beratungs- und
Begleitungsein-
richtungen
verweisen;
- eigene Ressourcen
ökonomisch
einsetzen sowie
Methoden und
Möglichkeiten der
Psychohygiene
zielführend
anwenden;
- Strategien
entwickeln, um
sich selbst
gesund zu
erhalten und sich
situations-
angepasst
abzugrenzen
```
```
Anlage 2/2
```
```
LERNFELD II Leis-
Gesundheit – Krankheit – Kompetenzen Stunden tungs-
Gesellscha fest-
stel-
lung
```
```
In diesem Lernfeld soll ein - Basierend auf 100 Ein-
systematisches und Gesundheits- und zel-
sozialwissenschaftlich und Krankheits- prü-
sozialmedizinisch fundiertes konzepten Formen fung
Verständnis für Aufgaben, der Krankheitsbe-
Funktionsweisen und wältigung sowohl
Leistungen moderner auf individueller
Gesundheitssysteme sowie ihrer als auch gesell-
Veränderbarkeit erworben schaftlicher
werden. Ebene erkennen
Die in diesem Lernfeld und daraus neue
erworbenen Kenntnisse sollen Verhaltensweisen
einerseits als Grundlage für ableiten;
Entscheidungen in der - das nationale
täglichen Arbeit genutzt Gesundheitssystem
werden und andererseits die vor dem
Fähigkeit, Gesundheitsberufe Hintergrund
in einem breiten Kontext zu gesundheits- und
sehen, fördern. sozialpolitischer
Schwerpunkte des Lernfeldes: Ziele und
Gesundheits- und Leitlinien im
Krankheitskonzepte aus internationalen
sozialwissenschaftlicher und Kontext
sozialmedizinischer vergleichen und
Perspektive, Public Health, daraus
Gesundheitsversorgung in Konsequenzen und
Österreich sowie Entwicklungen Strategien für
ausgewählter das eigene
Gesundheitssysteme (national Handlungsfeld
und international) ableiten;
- gesundheits-
fördernde und
präventive
Programme und
Projekte im
eigenen
Arbeitsfeld
initiieren,
entwickeln, daran
mitarbeiten bzw.
leiten;
- Auswirkungen der
demographischen
Entwicklung
mittel- und
langfristig
erkennen und in
der Gesamtplanung
berücksichtigen;
- Ursachen,
Zusammenhänge und
Auswirkungen von
epidemiologischen
Entwicklungen
auch unter dem
Aspekt der
Globalisierung
einschätzen und
an
Lösungsansätzen
auf allen Ebenen
mitwirken;
- Diskussionsforen
zur ethischen
Entscheidungs-
findung innerhalb
der Organisation
initiieren;
- in multiprofessi-
onellen Teams an
Gesundheits-
förderung und
Prävention
mitwirken.
```
```
Anlage 2/3
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD III Kompetenzen Stunden fest-
stel-
lung
```
```
Wissenschaft und Beruf - Zwischen den 100 Ein-
(Teil I) Grundlagen der zel-
In diesem Lernfeld sollen allgemeinen prü-
grundlegende Fähigkeiten Wissenschafts- fung
zum wissenschaftlichen theorie und dem
Arbeiten und zur eigenen
systematischen Betrachtung fachlichen
von Pflege aus einer Wissenschafts-
wissenschaftlichen bereich Bezüge
Perspektive erworben werden. herstellen;
Es soll der Umgang mit - wissenschaftliche
wissenschaftlicher Literatur Erkenntnisse,
sowie die Nutzung z.B. Forschungs-
wissenschaftlicher ergebnisse für
Erkenntnisse und des das eigene
wissenschaftlichen Berufsfeld nutzen
Instrumentariums für Praxis und umsetzen;
und Unterricht vermittelt - Forschungs-
werden. methoden für
Schwerpunkte des Lernfeldes: fachliche
Wissenschaftliche Grundlagen, Recherchen
Wissenschaftstheorie, nutzen;
Forschung, Techniken - forschungs-
wissenschaftlichen Arbeitens, relevante Fragen
Forschungsmethoden und erkennen,
Forschungsprozess formulieren und
Forschungs-
arbeiten
initiieren;
- systematische
Literatur-
recherchen
durchführen;
- schriftliche
Arbeiten unter
Beachtung
formaler
wissenschaft-
licher Kriterien
verfassen.
```
```
Anlage 2/4
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD III Kompetenzen Stunden fest-
stel-
lung
```
```
Wissenschaft und Beruf - Theoretische 200 Ein-
(Teil II) Grundlagen der zel-
In diesem Lernfeld sollen Pflege nach prü-
theoretische Grundlagen der anerkannten fung
Pflege, des Pflegeberufs sowie Kriterien
der Pflegewissenschaft und bewerten und
-forschung vertieft, aus einordnen,
kritischer Perspektive kritisch
betrachtet und diskutieren und
Handlungsmöglichkeiten für den für den
jeweiligen Bedarf erarbeitet jeweiligen
werden. Bedarf (z.B.
Die Auseinandersetzung mit Management und
pflegewissenschaftlichen Lehre) nutzen;
Erkenntnissen soll befähigen, - konzeptuelles
Innovationen einzuleiten, Pflegewissen
praxisnahe Fragestellungen systematisch
aufzugreifen und neue erweitern und für
verbesserte Handlungsmuster Theorie und
aufzuzeigen. Praxis nutzen;
Schwerpunkte des Lernfeldes: - aktuelle Themen
Pflegewissenschaft und der Pflegepraxis
-forschung, theoretische unter einem
Grundlagen der Pflege wissenschaft-
(Pflegetheorien), lichen
konzeptuelles Pflegewissen Blickwinkel
(Pflegekonzepte), aktuelles reflektieren und
Pflegewissen (aktuelle kritisch
berufsspezifische Themen – diskutieren sowie
national und international), Handlungs-
ethische Problemfelder der konsequenzen
Pflege, Professionalisierung ableiten;
und Professionalisierbarkeit - ethische
der Pflege, berufspolitische Problemfelder in
Strategien der Pflege und der Pflege
die Rolle des/der aufzeigen, vor
Pflegelehrers/Pflegelehrerin dem Hintergrund
bzw. des/der individueller
Pflegemanagers/Pflegemanagerin Haltungen und
wissenschaft-
licher Ergebnisse
diskutieren sowie
Handlungskonse-
quenzen begründen
und ableiten;
- aufbauend auf
Professionalisie-
rungskonzepten
die Professiona-
lisierungsdebatte
für die Pflege
fundiert führen
und die Professi-
onalisierung
vorantreiben;
- die
Berufsentwicklung
im europäischen
Kontext sehen,
aktuelle
berufspolitische
Fragen
diskutieren und
dazu Stellung
beziehen sowie
Zukunfts-
perspektiven für
die Pflege
entwickeln;
- Erkenntnisse aus
Pflegewissen-
schaft und
-forschung aktiv
in die Gestaltung
und
Weiterentwicklung
des
Gesundheitswesens
einbringen.
```
```
Anlage 3/1
Spezifische Lernfelder der Sonderausbildung für Lehraufgaben
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-
stel-
lung
```
```
Lehren und Lernen (Teil I) - Aus beruflichen 220 Kom-
Dieses Lernfeld soll helfen, Anforderungen missi-
die unmittelbar und mittelbar Qualifikations- onelle
zugängliche Praxiswirklichkeit erfordernisse und Prü-
der Auszubildenden zu Lernziele fung
erschließen. Es werden Fragen, ableiten;
Probleme und Interessen - klassische und
aufgegriffen und bearbeitet, neue pädagogische
die für die gegenwärtige und Theorien und
zukünftige Berufssituation der Modelle kritisch
Auszubildenden von Bedeutung beleuchten und
sind. begründet in den
Die Allgemeine Didaktik soll Unterrichts-
Fähigkeiten, Kenntnisse und kontext
Verhaltensweisen vermitteln, übertragen;
die dazu beitragen, dass die - lernpsychologi-
Berufspraxis differenziert sche Erkenntnisse
gesehen und verstanden wird, zielgruppen-
dass man sich zunehmend orientiert im
selbständig darin Lehr-/Lernprozess
zurechtfinden kann und im umsetzen;
Beruf kompetent handelt. - den eigenen
Das Studium des Faches Unterricht in ein
qualifiziert für die umfassendes Aus-
wissenschaftliche Begründung, bildungskonzept
Planung, Durchführung und integrieren und
Auswertung des Unterrichts und gegebenenfalls
für die entsprechenden Lernziele des
Bildungsaufgaben. Es soll die Unterrichtsfaches
künftigen Lehrer/Lehrerinnen bzw. des
befähigen, Sachverhalte für Unterrichtsthemas
den Unterricht nach ihrer in Orientierung
Bedeutsamkeit für die an den berufs-
Gegenwart und Zukunft der spezifischen
Schüler/Schülerinnen Ausbildungszielen
auszuwählen, diese im Hinblick aktualisieren,
auf eine konkrete Lerngruppe modifizieren und
aufzubereiten und weiterentwickeln;
entsprechende Lernprozesse zu - auf Basis eines
organisieren. didaktisch-
Schwerpunkte des Lernfeldes: methodischen
Erziehungswissenschaft Handlungs-
(Grundlagen), Pädagogik repertoires
(Einführung), Berufspädagogik, Unterricht,
Didaktik und Methodik, Lehrauftritte und
Pädagogische Psychologie, Leistungsbeurtei-
Soziologie, lung in Theorie
Erwachsenenbildung, und Berufspraxis
Mediendidaktik, selbständig
Leistungsbeurteilung und die planen,
Rolle des Lehrers im dualen durchführen und
Ausbildungssystem. evaluieren;
- den Zusammenhang
zwischen Lehr-
und Lernzielen,
entsprechender
didaktisch-
methodischer
Aufbereitung und
geeigneter
Prüfungsform
herstellen,
verstehen sowie
argumentieren und
die Unterrichts-
gestaltung danach
ausrichten;
- Unterrichts-
inhalte nach
didaktischen
Gesichtspunkten
bündeln,
strukturieren und
aufbereiten;
- anregende und
effektive
Lernkontexte
organisieren und
ein vielfältiges
Repertoire an
Methoden
einsetzen;
- den Lernenden
kontinuierlich
konkrete und
lernanregende
Rückmeldungen
über ihren
Lernerfolg bzw.
ihre Kompetenz-
entwicklung
geben;
- unterschiedliche
Medien,
insbesondere aus
dem informations-
und kommunika-
tionstechnologi-
schen Bereich,
nach didaktischen
Gesichtspunkten
auswählen und
einsetzen;
- auf Basis von
individuellem
Förder(ungs)
bedarf
Selbständigkeit
und
Selbsttätigkeit
Lernender
fördern, fordern
und entwickeln;
- einen sinnvollen
und für Lernende
einsichtigen
Zusammenhang
zwischen
theoretischem
Unterricht und
praktischer
Ausbildung
herstellen;
- mit Kollegen/
Kolleginnen
professionell
kooperieren und
den eigenen
Unterricht mit
dem der anderen
Lehrenden
inhaltlich,
methodisch und
zeitlich
abstimmen.
```
```
Anlage 3/2
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-
stel-
lung
```
```
Lehren und Lernen (Teil II) - Wissenschaftliche 150 Kom-
Die Kenntnisse der Auswahl und Erkenntnisse missi-
des sachlogischen Aufbaus des (insbesondere onelle
Bildungsgutes sollen den/die Forschungsergeb- Prü-
Teilnehmer/Teilnehmerin nisse) für den fung
befähigen, den Aufbau von Pflegeunterricht
Unterrichtsinhalten der nutzbar und
Gesundheits- und umsetzbar machen;
Krankenpflege, die - zielgruppenorien-
Schwerpunktsetzung und die tiert für die
logische Abfolge zu sichern Pflegetätigkeit
sowie den Unterricht relevante
praxisnah, nachvollziehbar Aufgaben und
und überprüfbar zu machen. Problemstellungen
Schwerpunkte des Lernfeldes: identifizieren;
Planung, Durchführung und - Lehrinhalte und
Evaluierung des Unterrichts Zieldimensionen
und des angeleiteten vor dem Anforde-
Praktikums nach rungsprofil
fachdidaktischen Prinzipien „Pflege“
auswählen,
aktualisieren,
reduzieren und
für den
Unterricht in
Theorie und
Praxis
legitimieren;
- im Unterrichts-
gegenstand
aufeinander
aufbauende
inhaltliche
Schwerpunkte
setzen und diese
laufend
adaptieren;
- Praxisaufgaben
und
Problemstellungen
relevanten Anwen-
dungskonzepten
zuführen;
- für die
Berufspraxis
relevante
Fertigkeiten
lehren und
trainieren;
- Unterricht
planen,
durchführen und
reflektieren.
```
```
Anlage 3/3
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD V Kompetenzen Stunden fest-
stel-
Bildungsmanageme lung
```
```
Durch die Aneignung von für - Theoretisches 150 Kom-
die Bildung relevanten Wissen über missi-
Kenntnissen der Organisationen onelle
Rechtsgrundlagen, der und deren Prü-
wissenschaftlichen Theorien Entwicklung am fung
und Methoden, der Beispiel Bil-
verschiedenen betrieblichen dungseinrichtung
Konzepte und Modelle sollen bzw. Schule
wissenschaftliche verdeutlichen;
Theorieansätze und - die eigene
Forschungsresultate mit Organisation im
betrieblicher Kontext ihrer
Personalentwicklung und relevanten
Bildungspraxis verbunden Umwelten erfassen
werden. und führen;
Schwerpunkte des Lernfeldes: - auf Basis
Bildungsspezifische theoretischer
Rechtsgrundlagen, Kenntnisse zu
Organisationsentwicklung, Organisationen
Wissens- und und Organisa-
Projektmanagement, tionsentwicklung
Qualitätsmanagement in die spezifische
Bildungseinrichtungen, Organisations-
Mitarbeiterführung, kultur
Auswahlverfahren, unterschiedlicher
Lernorganisation für die Arbeitsfelder der
theoretische und praktische Gesundheitsberufe
Ausbildung, verstehen und
Curriculumentwicklung bzw. Handlungsstrate-
Bildungsplanung, gien danach
Administration und ausrichten;
Marketing/PR. - Organisationsent-
wicklung im
eigenen
Arbeitsfeld
steuern bzw.
aktiv
unterstützen;
- Wissensmanagement
als wesentliches
Element einer
lernenden
Organisation
darstellen und in
den Strukturen
der Bildungsein-
richtung
verankern bzw.
aktiv dazu
beitragen;
- Qualitätsentwick-
lungsinstrumente
kritisch
überprüfen und
zur Sicherung von
Qualität in
Bildungseinrich-
tungen adäquat
einsetzen;
- unterschiedliche
Auswahlverfahren
adäquat
einsetzen;
- die eigene
Organisation in
der für den Beruf
relevanten
Öffentlichkeit
bekannt machen
und adäquat
darstellen;
- Bildung auf Basis
gültiger
Rechtsgrundlagen
organisieren und
ausführen;
- duale
Ausbildungen
zielorientiert
planen,
organisieren,
administrieren und
evaluieren;
- Curricula
entwickeln, die
Lehr- bzw.
Lernplanung auf
deren Basis
ausführen und sie
im reflexiven
Prozess
weiterentwickeln;
- Projekte
entwickeln,
leiten und sie
sowohl im Team
als auch mit
Auszubildenden
durchführen
```
```
Anlage 3/4
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD VI Kompetenzen Stunden fest-
stel-
Einrichtungsautonomer Bereich lung
```
```
Der autonome Bereich verfolgt - Sich mit den 180 Teil-
eine Vertiefung und/oder Anliegen des nahme
Erweiterung der in den anderen autonomen
Lernfeldern festgelegten Angebots vor dem
Wissensgebieten und Inhalten. Hintergrund der
Die Auszubildenden sollen sich eigenen
mit Anliegen des autonomen Erfordernisse
Angebots auseinandersetzen auseinander-
können und die Möglichkeit setzen;
erhalten, auf die konkreten - die eigene
Erfordernisse ihres künftigen Lernperspektive
bzw. schon bestehenden systematisch
Tätigkeitsbereichs Bezug zu entwickeln und
nehme erforderliche
Lernschritte
priorisiert
planen;
- individuell
ausgerichtete
Angebote im
Rahmen der
eigenen
Lernentwicklung
und -perspektive
nutzen.
```
```
LERNFELD VII
Kompetenzen Stunden
Praktik
```
```
Durch das Praktikum werden die - Das theoretische 300
schulbetrieblichen und Wissen über die
beruflichen Rahmenbedingungen Vorbereitung,
für Lehrer/Lehrerinnen der Durchführung und
Gesundheits- und Krankenpflege Evaluierung von
an verschiedenen Schularten Unterricht in die
anhand gezielter Aufgaben in Praxis umsetzen;
Erfahrung gebracht. - Durchführung von
Im Dialog mit anderen Unterricht,
Lehrpersonen sollen die experimentellem
Auszubildenden befähigt Lernen,
werden, den Unterricht anhand begleiteten
pädagogisch-didaktischer Lerngruppen und
Kriterien zu beobachten, Anleitung von
Abläufe zu erkennen und zu Praktika;
reflektieren. - Übertragung von
Der Unterricht in der durch den Besuch
Gesundheits- und Krankenpflege anderer Bildungs-
soll eigenständig geplant, einrichtungen
durchgeführt und reflektiert gewonnenen
werden Erkenntnissen und
Erfahrungen in
den eigenen Tä-
tigkeitsbereich.
```
```
Anlage 4/1
Spezifische Lernfelder der Sonderausbildung für Führungsaufgaben
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-
Führen und Leiten stel-
(personenbezogen) lung
```
```
Dieses Lernfeld soll den - Führungsaufgaben 150 Kom-
Auszubildenden den großen unter Nutzung der missi-
Bereich des Stärken und onelle
Personalmanagements Schwächen des Prü-
erschließen. Es sollen Fragen eigenen Führungs- fung
und Probleme aufgegriffen und verhaltens im
bearbeitet werden, die für die Hinblick auf die
gegenwärtige und zukünftige Gesamtzielsetzung
Berufssituation von Bedeutung der jeweiligen
sind. Einrichtung im
Die Auszubildenden sollen eigenen Bereich
befähigt werden, sich selbst wahrnehmen;
zu managen und Teams und - Teamentwicklung
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Personal-
zu führen. management für
Schwerpunkte des Lernfeldes: den zuständigen
Führungsmodelle, Bereich
Motivationstheorien, sicherstellen;
Teamentwicklung, - ausgehend von der
Personalmanagement (Bedarf, Berufspraxis
Auswahl, Einsatz, Entwicklung, multidisziplinäre
Controlling, und berufs-
Rechtsgrundlagen). übergreifende
Ansätze zur
Lösung von
Gesundheits-
problemen und zur
Lösung der
Schnittstellen-
problematik für
den/die
jeweiligen/
jeweilige
Patienten/
Patientin bzw.
Klienten/Klientin
treffen (Case
Management);
- Mitarbeiter/Mit-
arbeiterinnen
instruieren,
fördern und
beurteilen;
- Prioritäten für
die Aus-, Fort-
und Weiterbildung
von Mitarbeitern/
Mitarbeiterinnen
festlegen;
- Ausbildungs-
konzepte
umsetzen;
- Teams beraten und
begleiten;
- strategische
Führungsaufgaben
unter Reflexion
der Stärken und
Schwächen des
eigenen Führungs-
verhaltens im
Hinblick auf die
Gesamtzielsetzung
der jeweiligen
Einrichtung auf-
tragsorientiert
wahrnehmen;
- im Rahmen des
Personalmanage-
ments bedarfs-
und zukunfts-
orientierte
Konzepte
entwickeln und
umsetzen
```
```
Anlage 4/2
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD V Kompetenzen Stunden fest-
stel-
lung
```
```
Management (Teil I) - Bereichsrelevante 220 Kom-
Dieses Lernfeld umfasst alle Daten und missi-
praxisrelevanten Inhalte, die Ergebnisse onelle
zur Analyse, Strukturierung darstellen, Prü-
und Evaluierung einer interpretieren fung
Organisation notwendig sind. und Konsequenzen
Durch die Er- und Bearbeitung ableiten;
der Inhalte sollen die - im eigenen
Auszubildenden befähigt Bereich wirksame
werden, die Ressourcen im betriebswirt-
Gesamtsystem des schaftliche
Gesundheitswesens unter Prinzipien
Bedachtnahme auf berücksichtigen
betriebswirtschaftliche, und danach
ökonomische und ökologische handeln;
Grundsätze sowie die - im Rahmen der
Rechtsgrundlagen zu Funktion als
berücksichtigen. Budget- und
Schwerpunkte des Lernfeldes: Kostenstellenver-
- Organisationsentwicklung antwortliche Bud-
(Organisationstheorie, getdispositionen
Qualitätsmanagement, vornehmen und
Wissensmanagement, durchsetzen;
Projektmanagement); - Organisationsab-
- Ressourcenmanagement läufe analysieren
(Rechnungswesen, und optimieren
Finanzierungsstrukturen, sowie unter
Materialwirtschaft); Verwendung
- Controlling (strategische anerkannter
und operative Steuerung); Methoden Schritte
- Strategieentwicklung im Sinne der
(Gesundheitspolitik/-systeme Organisationsent-
einschließlich wicklung
Gesundheitsförderung, initiieren;
Gesundheitsökonomie, - betriebswirt-
Leitbild/ schaftliche sowie
Unternehmenskultur); biostatistische
- Marketing, Werbung, Daten und
Öffentlichkeitsarbeit; Statistiken
- einschlägige nutzen und
Rechtsgrundlagen zu den erstellen;
jeweiligen - die für die
Themenschwerpunkten jeweiligen Ar-
beitssituationen
relevanten
Rechtsgrundlagen
heranziehen und
im eigenen
Kompetenzbereich
adäquat handeln;
- Betriebsabläufe
entsprechend den
rechtlichen
Bestimmungen
sicherstellen;
- auf Grund der Be-
triebsergebnisse
in gesamtbetrieb-
licher Sicht
steuernd
einwirken;
- die Einrichtung
in pflegerischen
Belangen in der
Öffentlichkeit
repräsentieren;
- an der
Entwicklung und
Umsetzung eines
umfassenden
Krisenmanagements
für den Betrieb
mitwirken;
- moralische
Mitverantwortung
für
Entscheidungen
der Leitung einer
Einrichtung
tragen und
Diskussionsforen
zur ethischen
Entscheidungs-
findung innerhalb
der Einrichtung
initiieren und
leiten;
- Leitbilder
erstellen bzw.
aktualisieren und
deren Umsetzung
in die Praxis
sichern.
```
```
Anlage 4/3
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD V Kompetenzen Stunden fest-
stel-
lung
```
```
Angewandtes Pflegemanagement - Betriebsabläufe 150 Kom-
(Teil II) entsprechend den missi-
In diesem Lernfeld werden rechtlichen onelle
konkrete Bestimmungen Prü-
Pflegemanagementaufgaben sicherstellen; fung
unter Berücksichtigung der - Anliegen, Fragen
Inhalte und Kompetenzen aus und
den Lernfeldern I, II und III Stellungnahmen
(gemeinsame Lernfelder) der Pflege auf
bearbeitet. gesundheits-
Die Auszubildenden sollen politischer,
befähigt werden, dem volkswirtschaft-
berufsspezifischen licher und ge-
Managementalltag gerecht zu sellschaftlicher
werden. Ebene prospektiv
Schwerpunkte dieses einbringen;
Lernfeldes: - Personal
Berufsspezifische entsprechend der
Rechtsgrundlagen, spezielle Qualifikation und
berufsrelevante Fragen des unter
Gesundheitsrechts unter Berücksichtigung
besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher,
des Europarechts; Pflege vor humaner und
dem Hintergrund der rechtlicher
Gesundheits- und Grundlagen pfle-
Sozialpolitik; gebedarfsgerecht
Pflegeorganisation und einsetzen;
Betriebsführung im intra- und - für die Pflege
extramuralen Bereich; relevante
betriebliche Entwicklungs- und ökonomische und
Bildungsplanung, volkswirtschaft-
Pflegequalitätsentwicklung und liche
-management Zusammenhänge
herstellen und in
betriebliche
Entscheidungen
effizient
einbringen;
- Fortbildungs- und
Entwicklungs-
konzepte
erstellen;
- Programme und
Instrumente zur
Qualitäts-
entwicklung und
-sicherung
anwenden und
Qualitätssiche-
rungsmaßnahmen
initiieren und
fördern;
- Konzepte und
Maßstäbe für
Pflegequalität
erstellen,
implementieren
und evaluieren;
- Auswirkungen
verschiedener
Pflegemodelle und
Konzepte
abschätzen, über
deren Einsatz
entscheiden und
die dafür
notwendigen
Rahmenbedingungen
schaffen;
- Methoden und
Instrumente der
Pflegearbeit auf
ihre Effizienz in
der Pflegepraxis
überprüfen und
Konsequenzen
ableiten;
- Forschungsarbei-
ten initiieren,
fördern und daran
mitwirken.
```
```
Anlage 4/4
```
```
Leis-
tungs-
LERNFELD VI Kompetenzen Stunden fest-
stel-
Einrichtungsautonomer Bereich lung
```
```
Dieses Lernfeld verfolgt eine - Sich mit den 180 Teil-
Vertiefung und/oder Anliegen des nahme
Erweiterung der in den anderen autonomen
Lernfeldern festgelegten Angebots vor
Wissensgebiete und Inhalte. dem Hintergrund
Die Auszubildenden sollen sich der eigenen
mit Anliegen des autonomen Erfordernisse
Angebots auseinandersetzen und auseinander-
die Möglichkeit erhalten, setzen;
konkrete Erfordernisse ihres - die eigene
künftigen bzw. schon Lernperspektive
bestehenden Tätigkeitsbereichs systematisch
einzubeziehe entwickeln und
erforderliche
Lernschritte
priorisiert
planen;
- individuell
ausgerichtete
Angebote im
Rahmen der
eigenen
Lernentwicklung
und
Lernperspektive
nutzen.
```
```
LERNFELD VII
Kompetenzen Stunden
Praktik
```
```
Das Praktikum soll die - An spezifischen 300
Möglichkeit bieten, instrumentellen
Managementkonzepte der Aufgabenstel-
verschiedenen Leitungs- und lungen, die die
Führungsebenen in Anwendungskompe-
unterschiedlichen tenz in der
Einrichtungen des eigenen Praxis
Gesundheitswesens und anderer vertiefen sollen,
Dienstleistungsbetriebe mit arbeiten;
den eigenen Anforderungen zu - an innovativen
vergleichen. Aufgabenstel-
lungen zur
Harmonisierung
der Vorkenntnisse
im Hinblick auf
die Wahrnehmung
von Führungsauf-
gaben im Akut-
und
Langzeitbereich,
im ambulanten
Bereich sowie im
Bereich der
Gesundheitsförde-
rung und
-vorsorge
arbeiten.
```
```
Anlage 5
Bezeichnung, Adresse und Rechtsträger der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
DIPLOM
Herr/Frau ..........................................................
geboren am ..................... in ................................
hat die Sonderausbildung für
...................................................... *1)
gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und
Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV, BGBl. II Nr. 453/2005,
absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
mit ......................... *2) Erfolg
bestanden.
Er/Sie hat die Berechtigung zur Ausübung von
................................................................ *1)
erlangt und ist zur Führung der Zusatzbezeichnung
................................................................ *3)
berechtigt.
..............., am ...............
Für die Prüfungskommission:
Der/Die Vorsitzende: Der/Die Leiter/Leiterin
der Sonderausbildung:
Rundsiegel der
Ausbildungseinrichtung
```
```
1) Zutreffendes („Lehraufgaben“ oder „Führungsaufgaben“) einfügen. 2) Zutreffendes („ausgezeichnetem“, „gutem“, „—“) einfügen. *3) Zutreffendes „(Lehraufgaben) / (Lehrer/Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege)“ oder „(Führungsaufgaben)“ einfügen.
Anlage 6
Gleichgehaltene Universitäts- und Fachhochhochschulausbildungen
Lehraufgaben
```
```
Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter
```
```
Fachhochschul-Studiengang Technikum Kärnten, Feldkirchen
„Gesundheits- und Pflegemanagement“
und
Aufbaumodul auf Grund der
Kooperationsvereinbarung mit dem
Institut für Erziehungs- und
Bildungsforschung der Universität
Klagenfurt vom November 200
```
```
Universitätslehrgang „Nursing Donau-Universität Krems
Science“
```
```
Universitätslehrgang Donau-Universität Krems
„Pflegepädagogik“
```
```
Universitätslehrgang für lehrendes Sozial- und
Personal im gehobenen Dienst für Wirtschaftswissenschaftliche
Gesundheits- und Krankenpflege und Fakultät der Universität Linz
in den gehobenen in Kooperation mit dem Land
medizinisch-technischen Dienste Oberösterreich
```
```
Universitätslehrgang für lehrendes Sozial- und
Pflegepersonal Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät der Universität Linz
```
```
Universitätslehrgang für Geisteswissenschaftliche
Gesundheitswissenschaft Fakultät der Universität
Salzburg in Kooperation mit
dem Bildungszentrum der
Landeskliniken Salzburg
```
```
Universitätslehrgang für Lehrer und Geisteswissenschaftliche
Lehrerinnen der Gesundheits- und Fakultät der Universität
Krankenpflege Graz in Kooperation mit dem
Amt der Steiermärkischen
Landesregierung
```
```
Universitätslehrgang „Lehrpersonen Medizinische Universität
für Gesundheitsberufe“ Innsbruck in Kooperation mit
dem Ausbildungszentrum West
für Gesundheitsberufe
```
```
Universitätslehrgang für lehrendes Medizinische Universität Wien
Krankenpflegepersonal in Kooperation mit der
Niederösterreichischen
Landesakademie für höhere
Fortbildung in der Pflege
```
```
Universitätslehrgang für Medizinische Universität Wien
Pflegepädagogik in Kooperation mit der
Niederösterreichischen
Landesakademie für höhere
Fortbildung in der Pflege
```
```
Universitätslehrgang für Human- und
Lehrerinnen und Lehrer für Sozialwissenschaftliche
Gesundheits- und Krankenpflege Fakultät der Universität Wien
in Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund
```
```
Universitätslehrgang für Human- und
Lehrerinnen und Lehrer für Sozialwissenschaftliche
Gesundheits- und Krankenpflege und Fakultät der Universität Wien
Lehrhebammen in Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund
```
```
Anlage 7
Gleichgehaltene Universitäts- und Fachhochhochschulausbildungen
Führungsaufgaben
```
```
Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter
```
```
Fachhochschul-Studiengang Technikum Kärnten, Feldkirchen
„Gesundheits- und Pflegemanagement
```
```
Fachhochschul-Bakkalaureats- Technikum Kärnten, Feldkirchen
studiengang „Gesundheits- und
Pflegemanagement – berufsbegleitend
```
```
Fachhochschul-Weiterbildungs- Technikum Kärnten, Feldkirchen
lehrgang „Akademische/r
PflegemanagerIn
```
```
Fachhochschul-Studiengang IMC Fachhochschule Krems
„Gesundheitsmanagement“
```
```
Universitätslehrgang „Nursing Donau-Universität Krems
Science“
```
```
Universitätslehrgang Donau-Universität Krems
„Pflegemanagement“
```
```
Universitätslehrgang für leitendes Sozial- und
Personal im gehobenen Dienst für Wirtschaftswissenschaftliche
Gesundheits- und Krankenpflege und Fakultät der Universität Linz
in den gehobenen in Kooperation mit dem Land
medizinisch-technischen Dienste Oberösterreich
```
```
Universitätslehrgang für Geisteswissenschaftliche
Gesundheitswissenschaft Fakultät der Universität
Salzburg in Kooperation mit
dem Bildungszentrum der
Landeskliniken Salzburg
```
```
Lehrgang universitären Charakters Verein für Bildungsinnovation
„Führungsaufgaben in Einrichtungen im Gesundheitswesen, Graz
des Sozial- und Gesundheitswesens
```
```
Universitätslehrgang für Medizinische Universität
Führungsaufgaben im Innsbruck in Kooperation mit
Gesundheitswesen dem Ausbildungszentrum West
für Gesundheitsberufe
```
```
Universitätslehrgang für leitendes Medizinische Universität Wien
Krankenpflegepersonal in Kooperation mit der
Niederösterreichischen
Landesakademie für höhere
Fortbildung in der Pflege
```
```
Universitätslehrgang für Medizinische Universität Wien
Pflegemanagement in Kooperation mit der
Niederösterreichischen
Landesakademie für höhere
Fortbildung in der Pflege
```
```
Universitätslehrgang „Management im Human- und
Gesundheits- und Krankenhauswesen“ Sozialwissenschaftliche
Fakultät der Universität Wien
in Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund
```
```
Universitätslehrgang für Wirtschaftsuniversität Wien
Krankenhausmanagement
und
Pflegemodul auf Grund des
Kooperationsvertrags mit dem
Wiener Krankenanstaltenverbund vom
```
Februar 200
```
```
```
Anlage 8/1
ÜBERGANGSRECHT
(Beginn vor 1. September 1998)
Gleichgehaltene Ausbildungen
```
Lehraufgaben
```
```
```
Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter
```
```
Hochschullehrgang für Lehrkräfte Fakultät für
in Gesundheitsberufen Kulturwissenschaften der
Universität Klagenfurt
```
```
Hochschullehrgang für lehrendes Sozial- und
Pflegepersonal Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät der Universität Linz
```
```
Hochschullehrgang für Lehrende in Geisteswissenschaftliche
Gesundheits- und Pflegeberufen Fakultät der Universität
Salzburg
```
```
Universitätslehrgang für Geisteswissenschaftliche
Lehrerinnen und Lehrer der Fakultät der Universität Graz
Gesundheits- und Krankenpfleg
```
```
Hochschullehrgang für Lehrkräfte in Geisteswissenschaftliche
den Gesundheitsberufe Fakultät der Universität
Innsbruck
```
```
Universitätslehrgang für Lehrende Medizinische Fakultät der
im Gesundheitswesen Universität Innsbruck
```
```
Universitätslehrgang für Medizinische Fakultät der
Lehraufgaben Universität Innsbruck in
Kooperation mit dem
Ausbildungszentrum West für
Gesundheitsberufe
```
```
Universitätslehrgang für lehrendes Grund- und
Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche
Fakultät der Universität Wien
in Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund
```
```
Hochschullehrgang für lehrendes Medizinische Fakultät der
Krankenpflegepersonal Universität Wien in
Kooperation mit der
Niederösterreichischen
Landesakademie für höhere
Fortbildung in der Pflege
```
```
Hochschullehrgang für lehrendes Grund- und
Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche
Fakultät der Universität Wien
in Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund
```
```
Anlage 8/2
```
Führungsaufgaben
```
```
```
Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter
```
```
Universitätslehrgang für leitende Fakultät für
Fachkräfte im Gesundheitswese Kulturwissenschaften der
Universität Klagenfurt
```
```
Universitätslehrgang für leitende Fakultät für
Pflegefachkräfte im Kulturwissenschaften der
Sozialmedizinischen Diens Universität Klagenfurt
```
```
Universitätslehrgang für leitendes Sozial- und
Pflegepersonal Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät der Universität Linz
```
```
Universitätslehrgang für leitendes Grund- und
Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche
Fakultät der Universität Wien
in Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund
```
```
Hochschullehrgang für leitendes Medizinische Fakultät der
Krankenpflegepersonal Universität Wien in
Kooperation mit der
Niederösterreichischen
Landesakademie für höhere
Fortbildung in der Pflege
```
```
Hochschullehrgang für leitendes Grund- und
Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche
Fakultät der Universität Wien
in Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund
```
```