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Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV)

Geltender Text a fecha 2005-12-27

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 65a und 73 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2005, wird verordnet:

1.

Abschnitt

Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. (1) Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen der Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung – GuK-SV, BGBl. II Nr. 452/2005, verwiesen wird, ist diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in dieser Verordnung auf nachstehende Bundesgesetze verwiesen wird, sind sie in folgender Fassung anzuwenden:

1.

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 69/2005,

2.

Universitäts-Studiengesetz – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2002,

3.

Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 110/2003,

4.

Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2000,

5.

Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2005,

6.

Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems – DUK-Gesetz 2004, BGBl. I Nr. 22,

7.

Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems – DUK-Gesetz, BGBl. Nr. 269/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/1998.

Abkürzung

GuK-LFV

Ausbildungsziel – Qualitätssicherung

§ 2. (1) Die Sonderausbildung für Lehraufgaben dient der Vermittlung von Kompetenzen für die Ausübung von Lehraufgaben gemäß §§ 23 ff GuKG.

(2) Die Sonderausbildung für Führungsaufgaben dient der Vermittlung von Kompetenzen für die Ausübung von Führungsaufgaben gemäß § 26 GuKG.

(3) Das Ausbildungsziel dieser Sonderausbildungen ist der Erwerb wissenschaftlich fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Wahrnehmung von Lehraufgaben und von Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich sind.

(4) Die Erreichung des Ausbildungsziels ist durch die Leitung der Sonderausbildung zum Zweck der Qualitätssicherung zu evaluieren.

Abkürzung

GuK-LFV

Ausbildungsablauf

§ 3. (1) Die Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben werden in Form von Lernfeldern vermittelt.

(2) Lernfelder sind didaktisch begründete, berufsrelevante Themen- und Ausbildungsbereiche, in denen die Bildungsaufgabe darin besteht, die definierten Kompetenzen zu erreichen.

(3) Die Abfolge der einzelnen Lernfelder sowie deren didaktische Umsetzung sind variabel.

Abkürzung

GuK-LFV

Ausbildungsinhalte

§ 4. (1) Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben umfassen jeweils 1600 Stunden und sind in drei gemeinsame Lernfelder und jeweils vier spezifische Lernfelder gemäß Anlage 1 gegliedert.

(2) Die Sonderausbildung für Lehraufgaben beinhaltet die in den Anlagen 2 und 3 angeführten Lernfelder im festgelegten Stundenausmaß.

(3) Die Sonderausbildung für Führungsaufgaben beinhaltet die in den Anlagen 2 und 4 angeführten Lernfelder im festgelegten Stundenausmaß.

(4) Im Rahmen der Sonderausbildungen sind die in den Anlagen 2 bis 4 angeführten Kompetenzen zu vermitteln.

Abkürzung

GuK-LFV

Anwendung der GuK-SV

§ 5. Bei der Durchführung von Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben sind, sofern die §§ 7 ff nicht anderes bestimmen, die Bestimmungen der GuK-SV hinsichtlich

1.

Lehrtätigkeit (§ 4 GuK-SV), räumliche und sachliche Ausstattung (§ 6 GuK-SV), Aufnahme in eine Sonderausbildung (§ 7 GuK-SV), Ausschluss von und Ausscheiden aus einer Sonderausbildung (§§ 8 und 25 GuK-SV), Ausbildungszeit (§ 9 GuK-SV), Teilnahmeverpflichtung (§ 10 GuK-SV), Unterbrechung der Ausbildung (§ 11 GuK-SV), Leitung (§ 12 GuK-SV), Ausbildungsordnung (§ 13 GuK-SV),

2.

Prüfungen und Beurteilungen einschließlich der kommissionellen Abschlussprüfung (§§ 18 bis 39 GuK-SV) sowie

3.

Nostrifikationen und EWR-Zulassungen (§§ 41 bis 49 GuK-SV)

anzuwenden.

Abkürzung

GuK-LFV

Qualifikation der Lehrkräfte

§ 6. Als Lehrkräfte sind Personen zu bestellen, die

1.

das erforderliche Fachwissen für das jeweilige Lernfeld gemäß Anlagen 2 bis 4 durch eine facheinschlägige wissenschaftliche oder berufliche Qualifikation nachweisen und

2.

pädagogisch geeignet sind.

Abkürzung

GuK-LFV

Prüfungen und Beurteilungen

§ 7. (1) Die Beurteilung in den Lernfeldern hat in der in den Anlagen 2 bis 4 angeführten Form zu erfolgen.

(2) Abweichend von § 21 Abs. 3 GuK-SV sind die Leistungen der Ausbildungsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmerinnen im Lernfeld VII (Praktikum) der Anlagen 3 und 4 mit

1.

„Bestanden“ oder

2.

„Nicht bestanden“

zu beurteilen.

(3) Abweichend von § 34 GuK-SV ist im Rahmen der Beurteilung der Gesamtleistung der Ausbildungsteilnehmer/Ausbildungsteilnehmerinnen eine Beurteilung der Praktika mit „Bestanden“ für die Beurteilungsstufen „Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“, „Mit gutem Erfolg bestanden“ und „Mit Erfolg bestanden“ erforderlich.

Abkürzung

GuK-LFV

Diplom

§ 8. (1) Über eine erfolgreich abgelegte kommissionelle Abschlussprüfung ist ein Diplom gemäß dem Muster der Anlage 5 auszustellen. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen sind zu streichen. Es ist zulässig, Diplome nur mit den jeweils erforderlichen geschlechtsspezifischen Bezeichnungen auszustellen.

(2) Die Ausstellung des Diploms mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung ist zulässig. Die Datenverarbeitungsregisternummer (DVR-Nummer) ist nur im Fall einer automationsunterstützten Datenverarbeitung anzuführen.

(3) Das Diplom ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und von der Leitung der Sonderausbildung zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

2.

Abschnitt

Gleichhaltung von Universitäts- und Fachhochschulausbildungen

Gleichhaltung mit der Sonderausbildung für Lehraufgaben

§ 9. Die in der Anlage 6 angeführten Ausbildungen gemäß UniStG, FHStG, UniAkkG, Universitätsgesetz 2002, DUK-Gesetz 2004 oder DUK-Gesetz sind der Sonderausbildung für Lehraufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gleichgehalten.

Gleichhaltung mit der Sonderausbildung für Führungsaufgaben

§ 10. Die in der Anlage 7 angeführten Ausbildungen gemäß UniStG, FHStG, UniAkkG, Universitätsgesetz 2002, DUK-Gesetz 2004 oder DUK-Gesetz sind der Sonderausbildung für Führungsaufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gleichgehalten.

Abkürzung

GuK-LFV

Übergangsbestimmung

§ 11. Die in der Anlage 8 angeführten Ausbildungen,

1.

die auf Grund der Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, gleichgeachtet worden sind, oder

2.

die vor dem 1. September 1998 begonnen wurden,

sind der Sonderausbildung für Lehraufgaben oder für Führungsaufgaben des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gleichgehalten.

Außer-Kraft-Treten

§ 12. Die Sonderausbildungsgleichhaltungs-Verordnung – SGV, BGBl. Nr. 34/1995, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.

Anlage 1

Gliederung der Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für

Führungsaufgaben

```


```

Lehraufgaben Führungsaufgaben

```


```

LERNFELD I (200 Stunden)

Person – Interaktion – Kommunikatio

```


```

LERNFELD II (100 Stunden)

Gesundheit – Krankheit – Gesellschaft

```


```

LERNFELD III (300 Stunden)

Wissenschaft und Beruf I (100 Stunden)

Wissenschaft und Beruf II (200 Stunden

```


```

LERNFELD IV (370 Stunden) LERNFELD IV (150 Stunden)

Lehren und Lernen I (220 Stunden) Führen und Leiten

Lehren und Lernen II (150 Stunden)

```


```

LERNFELD V (150 Stunden) LERNFELD V (370 Stunden)

Bildungsmanagement Management (220 Stunden)

Angewandtes Pflegemanagement

(150 Stunden

```


```

LERNFELD VI (180 Stunden) LERNFELD VI (180 Stunden)

Einrichtungsautonomer Berei Einrichtungsautonomer Bereich

```


```

LERNFELD VII (300 Stunden) LERNFELD VII (300 Stunden)

Praktiku Praktikum

```


```

Anlage 2/1

Gemeinsame Lernfelder der Sonderausbildungen für Lehraufgaben

und für Führungsaufgaben

```


```

LERNFELD I Leis-

Person – Interaktion – Kompetenzen Stunden tungs-

Kommunikati fest-

stel-

lung

```


```

In diesem Lernfeld sollen - Reflexion der 200 Teil-

sozial-kommunikative eigenen Rolle(n) nahme

Kompetenzen entwickelt und im gesellschaft-

gefördert werden, um lichen und

Auszubildende sowie beruflichen

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Kontext und

führen, begleiten, anleiten, Entwickeln einer

unterstützen und fördern zu persönlichen

können. Insofern steht hier Rollen-

die Entwicklung der eigenen perspektive;

Persönlichkeit einschließlich - Teamfähigkeit,

personaler Kompetenzen in der um an gemeinsam

jeweils gewählten Berufsrolle gestellten

im Zentrum des Lernens. Aufgaben

Schwerpunkte des Lernfeldes: arbeiten zu

Soziales Lernen, können;

Kommunikation, - Gruppenprozesse

Gesprächsführung, beobachten,

Gruppendynamik, analysieren und

Selbstmanagement, zielorientiert

Präsentationstechniken, steuern/leiten

Konflikt- und sowie die eigene

Krisenmanagement, Feedback und Rolle in diesem

Leistungsbeurteilung sowie die Prozess

Auseinandersetzung mit dem reflektieren;

Rollenbegriff und der - Fähigkeit zu

Berufsrolle. Feedback und

Leistungsbeur-

teilung und zu

konstruktivem

Umgang mit Erfolg

und Misserfolg;

- zielgruppen-

orientierte

Selbst- und

Themenpräsen-

tation;

- Bewältigung von

unterschiedlichen

Gesprächs- und

Verhandlungs-

situationen durch

den Einsatz

verschiedener

Konzepte,

Techniken und

Strategien;

- über persönliche

Handlungsmuster

verfügen, um

Konflikt- und

Krisensituationen

zu erkennen, zu

analysieren und

Strategien zur

Bewältigung zu

entwickeln;

- persönliche

Grenzen in

Krisensituationen

erkennen und bei

Bedarf auf

regionale

Beratungs- und

Begleitungsein-

richtungen

verweisen;

- eigene Ressourcen

ökonomisch

einsetzen sowie

Methoden und

Möglichkeiten der

Psychohygiene

zielführend

anwenden;

- Strategien

entwickeln, um

sich selbst

gesund zu

erhalten und sich

situations-

angepasst

abzugrenzen

```


```

Anlage 2/2

```


```

LERNFELD II Leis-

Gesundheit – Krankheit – Kompetenzen Stunden tungs-

Gesellscha fest-

stel-

lung

```


```

In diesem Lernfeld soll ein - Basierend auf 100 Ein-

systematisches und Gesundheits- und zel-

sozialwissenschaftlich und Krankheits- prü-

sozialmedizinisch fundiertes konzepten Formen fung

Verständnis für Aufgaben, der Krankheitsbe-

Funktionsweisen und wältigung sowohl

Leistungen moderner auf individueller

Gesundheitssysteme sowie ihrer als auch gesell-

Veränderbarkeit erworben schaftlicher

werden. Ebene erkennen

Die in diesem Lernfeld und daraus neue

erworbenen Kenntnisse sollen Verhaltensweisen

einerseits als Grundlage für ableiten;

Entscheidungen in der - das nationale

täglichen Arbeit genutzt Gesundheitssystem

werden und andererseits die vor dem

Fähigkeit, Gesundheitsberufe Hintergrund

in einem breiten Kontext zu gesundheits- und

sehen, fördern. sozialpolitischer

Schwerpunkte des Lernfeldes: Ziele und

Gesundheits- und Leitlinien im

Krankheitskonzepte aus internationalen

sozialwissenschaftlicher und Kontext

sozialmedizinischer vergleichen und

Perspektive, Public Health, daraus

Gesundheitsversorgung in Konsequenzen und

Österreich sowie Entwicklungen Strategien für

ausgewählter das eigene

Gesundheitssysteme (national Handlungsfeld

und international) ableiten;

- gesundheits-

fördernde und

präventive

Programme und

Projekte im

eigenen

Arbeitsfeld

initiieren,

entwickeln, daran

mitarbeiten bzw.

leiten;

- Auswirkungen der

demographischen

Entwicklung

mittel- und

langfristig

erkennen und in

der Gesamtplanung

berücksichtigen;

- Ursachen,

Zusammenhänge und

Auswirkungen von

epidemiologischen

Entwicklungen

auch unter dem

Aspekt der

Globalisierung

einschätzen und

an

Lösungsansätzen

auf allen Ebenen

mitwirken;

- Diskussionsforen

zur ethischen

Entscheidungs-

findung innerhalb

der Organisation

initiieren;

- in multiprofessi-

onellen Teams an

Gesundheits-

förderung und

Prävention

mitwirken.

```


```

Anlage 2/3

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD III Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

```


```

Wissenschaft und Beruf - Zwischen den 100 Ein-

(Teil I) Grundlagen der zel-

In diesem Lernfeld sollen allgemeinen prü-

grundlegende Fähigkeiten Wissenschafts- fung

zum wissenschaftlichen theorie und dem

Arbeiten und zur eigenen

systematischen Betrachtung fachlichen

von Pflege aus einer Wissenschafts-

wissenschaftlichen bereich Bezüge

Perspektive erworben werden. herstellen;

Es soll der Umgang mit - wissenschaftliche

wissenschaftlicher Literatur Erkenntnisse,

sowie die Nutzung z.B. Forschungs-

wissenschaftlicher ergebnisse für

Erkenntnisse und des das eigene

wissenschaftlichen Berufsfeld nutzen

Instrumentariums für Praxis und umsetzen;

und Unterricht vermittelt - Forschungs-

werden. methoden für

Schwerpunkte des Lernfeldes: fachliche

Wissenschaftliche Grundlagen, Recherchen

Wissenschaftstheorie, nutzen;

Forschung, Techniken - forschungs-

wissenschaftlichen Arbeitens, relevante Fragen

Forschungsmethoden und erkennen,

Forschungsprozess formulieren und

Forschungs-

arbeiten

initiieren;

- systematische

Literatur-

recherchen

durchführen;

- schriftliche

Arbeiten unter

Beachtung

formaler

wissenschaft-

licher Kriterien

verfassen.

```


```

Anlage 2/4

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD III Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

```


```

Wissenschaft und Beruf - Theoretische 200 Ein-

(Teil II) Grundlagen der zel-

In diesem Lernfeld sollen Pflege nach prü-

theoretische Grundlagen der anerkannten fung

Pflege, des Pflegeberufs sowie Kriterien

der Pflegewissenschaft und bewerten und

-forschung vertieft, aus einordnen,

kritischer Perspektive kritisch

betrachtet und diskutieren und

Handlungsmöglichkeiten für den für den

jeweiligen Bedarf erarbeitet jeweiligen

werden. Bedarf (z.B.

Die Auseinandersetzung mit Management und

pflegewissenschaftlichen Lehre) nutzen;

Erkenntnissen soll befähigen, - konzeptuelles

Innovationen einzuleiten, Pflegewissen

praxisnahe Fragestellungen systematisch

aufzugreifen und neue erweitern und für

verbesserte Handlungsmuster Theorie und

aufzuzeigen. Praxis nutzen;

Schwerpunkte des Lernfeldes: - aktuelle Themen

Pflegewissenschaft und der Pflegepraxis

-forschung, theoretische unter einem

Grundlagen der Pflege wissenschaft-

(Pflegetheorien), lichen

konzeptuelles Pflegewissen Blickwinkel

(Pflegekonzepte), aktuelles reflektieren und

Pflegewissen (aktuelle kritisch

berufsspezifische Themen – diskutieren sowie

national und international), Handlungs-

ethische Problemfelder der konsequenzen

Pflege, Professionalisierung ableiten;

und Professionalisierbarkeit - ethische

der Pflege, berufspolitische Problemfelder in

Strategien der Pflege und der Pflege

die Rolle des/der aufzeigen, vor

Pflegelehrers/Pflegelehrerin dem Hintergrund

bzw. des/der individueller

Pflegemanagers/Pflegemanagerin Haltungen und

wissenschaft-

licher Ergebnisse

diskutieren sowie

Handlungskonse-

quenzen begründen

und ableiten;

- aufbauend auf

Professionalisie-

rungskonzepten

die Professiona-

lisierungsdebatte

für die Pflege

fundiert führen

und die Professi-

onalisierung

vorantreiben;

- die

Berufsentwicklung

im europäischen

Kontext sehen,

aktuelle

berufspolitische

Fragen

diskutieren und

dazu Stellung

beziehen sowie

Zukunfts-

perspektiven für

die Pflege

entwickeln;

- Erkenntnisse aus

Pflegewissen-

schaft und

-forschung aktiv

in die Gestaltung

und

Weiterentwicklung

des

Gesundheitswesens

einbringen.

```


```

Anlage 3/1

Spezifische Lernfelder der Sonderausbildung für Lehraufgaben

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

```


```

Lehren und Lernen (Teil I) - Aus beruflichen 220 Kom-

Dieses Lernfeld soll helfen, Anforderungen missi-

die unmittelbar und mittelbar Qualifikations- onelle

zugängliche Praxiswirklichkeit erfordernisse und Prü-

der Auszubildenden zu Lernziele fung

erschließen. Es werden Fragen, ableiten;

Probleme und Interessen - klassische und

aufgegriffen und bearbeitet, neue pädagogische

die für die gegenwärtige und Theorien und

zukünftige Berufssituation der Modelle kritisch

Auszubildenden von Bedeutung beleuchten und

sind. begründet in den

Die Allgemeine Didaktik soll Unterrichts-

Fähigkeiten, Kenntnisse und kontext

Verhaltensweisen vermitteln, übertragen;

die dazu beitragen, dass die - lernpsychologi-

Berufspraxis differenziert sche Erkenntnisse

gesehen und verstanden wird, zielgruppen-

dass man sich zunehmend orientiert im

selbständig darin Lehr-/Lernprozess

zurechtfinden kann und im umsetzen;

Beruf kompetent handelt. - den eigenen

Das Studium des Faches Unterricht in ein

qualifiziert für die umfassendes Aus-

wissenschaftliche Begründung, bildungskonzept

Planung, Durchführung und integrieren und

Auswertung des Unterrichts und gegebenenfalls

für die entsprechenden Lernziele des

Bildungsaufgaben. Es soll die Unterrichtsfaches

künftigen Lehrer/Lehrerinnen bzw. des

befähigen, Sachverhalte für Unterrichtsthemas

den Unterricht nach ihrer in Orientierung

Bedeutsamkeit für die an den berufs-

Gegenwart und Zukunft der spezifischen

Schüler/Schülerinnen Ausbildungszielen

auszuwählen, diese im Hinblick aktualisieren,

auf eine konkrete Lerngruppe modifizieren und

aufzubereiten und weiterentwickeln;

entsprechende Lernprozesse zu - auf Basis eines

organisieren. didaktisch-

Schwerpunkte des Lernfeldes: methodischen

Erziehungswissenschaft Handlungs-

(Grundlagen), Pädagogik repertoires

(Einführung), Berufspädagogik, Unterricht,

Didaktik und Methodik, Lehrauftritte und

Pädagogische Psychologie, Leistungsbeurtei-

Soziologie, lung in Theorie

Erwachsenenbildung, und Berufspraxis

Mediendidaktik, selbständig

Leistungsbeurteilung und die planen,

Rolle des Lehrers im dualen durchführen und

Ausbildungssystem. evaluieren;

- den Zusammenhang

zwischen Lehr-

und Lernzielen,

entsprechender

didaktisch-

methodischer

Aufbereitung und

geeigneter

Prüfungsform

herstellen,

verstehen sowie

argumentieren und

die Unterrichts-

gestaltung danach

ausrichten;

- Unterrichts-

inhalte nach

didaktischen

Gesichtspunkten

bündeln,

strukturieren und

aufbereiten;

- anregende und

effektive

Lernkontexte

organisieren und

ein vielfältiges

Repertoire an

Methoden

einsetzen;

- den Lernenden

kontinuierlich

konkrete und

lernanregende

Rückmeldungen

über ihren

Lernerfolg bzw.

ihre Kompetenz-

entwicklung

geben;

- unterschiedliche

Medien,

insbesondere aus

dem informations-

und kommunika-

tionstechnologi-

schen Bereich,

nach didaktischen

Gesichtspunkten

auswählen und

einsetzen;

- auf Basis von

individuellem

Förder(ungs)

bedarf

Selbständigkeit

und

Selbsttätigkeit

Lernender

fördern, fordern

und entwickeln;

- einen sinnvollen

und für Lernende

einsichtigen

Zusammenhang

zwischen

theoretischem

Unterricht und

praktischer

Ausbildung

herstellen;

- mit Kollegen/

Kolleginnen

professionell

kooperieren und

den eigenen

Unterricht mit

dem der anderen

Lehrenden

inhaltlich,

methodisch und

zeitlich

abstimmen.

```


```

Anlage 3/2

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

```


```

Lehren und Lernen (Teil II) - Wissenschaftliche 150 Kom-

Die Kenntnisse der Auswahl und Erkenntnisse missi-

des sachlogischen Aufbaus des (insbesondere onelle

Bildungsgutes sollen den/die Forschungsergeb- Prü-

Teilnehmer/Teilnehmerin nisse) für den fung

befähigen, den Aufbau von Pflegeunterricht

Unterrichtsinhalten der nutzbar und

Gesundheits- und umsetzbar machen;

Krankenpflege, die - zielgruppenorien-

Schwerpunktsetzung und die tiert für die

logische Abfolge zu sichern Pflegetätigkeit

sowie den Unterricht relevante

praxisnah, nachvollziehbar Aufgaben und

und überprüfbar zu machen. Problemstellungen

Schwerpunkte des Lernfeldes: identifizieren;

Planung, Durchführung und - Lehrinhalte und

Evaluierung des Unterrichts Zieldimensionen

und des angeleiteten vor dem Anforde-

Praktikums nach rungsprofil

fachdidaktischen Prinzipien „Pflege“

auswählen,

aktualisieren,

reduzieren und

für den

Unterricht in

Theorie und

Praxis

legitimieren;

- im Unterrichts-

gegenstand

aufeinander

aufbauende

inhaltliche

Schwerpunkte

setzen und diese

laufend

adaptieren;

- Praxisaufgaben

und

Problemstellungen

relevanten Anwen-

dungskonzepten

zuführen;

- für die

Berufspraxis

relevante

Fertigkeiten

lehren und

trainieren;

- Unterricht

planen,

durchführen und

reflektieren.

```


```

Anlage 3/3

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD V Kompetenzen Stunden fest-

stel-

Bildungsmanageme lung

```


```

Durch die Aneignung von für - Theoretisches 150 Kom-

die Bildung relevanten Wissen über missi-

Kenntnissen der Organisationen onelle

Rechtsgrundlagen, der und deren Prü-

wissenschaftlichen Theorien Entwicklung am fung

und Methoden, der Beispiel Bil-

verschiedenen betrieblichen dungseinrichtung

Konzepte und Modelle sollen bzw. Schule

wissenschaftliche verdeutlichen;

Theorieansätze und - die eigene

Forschungsresultate mit Organisation im

betrieblicher Kontext ihrer

Personalentwicklung und relevanten

Bildungspraxis verbunden Umwelten erfassen

werden. und führen;

Schwerpunkte des Lernfeldes: - auf Basis

Bildungsspezifische theoretischer

Rechtsgrundlagen, Kenntnisse zu

Organisationsentwicklung, Organisationen

Wissens- und und Organisa-

Projektmanagement, tionsentwicklung

Qualitätsmanagement in die spezifische

Bildungseinrichtungen, Organisations-

Mitarbeiterführung, kultur

Auswahlverfahren, unterschiedlicher

Lernorganisation für die Arbeitsfelder der

theoretische und praktische Gesundheitsberufe

Ausbildung, verstehen und

Curriculumentwicklung bzw. Handlungsstrate-

Bildungsplanung, gien danach

Administration und ausrichten;

Marketing/PR. - Organisationsent-

wicklung im

eigenen

Arbeitsfeld

steuern bzw.

aktiv

unterstützen;

- Wissensmanagement

als wesentliches

Element einer

lernenden

Organisation

darstellen und in

den Strukturen

der Bildungsein-

richtung

verankern bzw.

aktiv dazu

beitragen;

- Qualitätsentwick-

lungsinstrumente

kritisch

überprüfen und

zur Sicherung von

Qualität in

Bildungseinrich-

tungen adäquat

einsetzen;

- unterschiedliche

Auswahlverfahren

adäquat

einsetzen;

- die eigene

Organisation in

der für den Beruf

relevanten

Öffentlichkeit

bekannt machen

und adäquat

darstellen;

- Bildung auf Basis

gültiger

Rechtsgrundlagen

organisieren und

ausführen;

- duale

Ausbildungen

zielorientiert

planen,

organisieren,

administrieren und

evaluieren;

- Curricula

entwickeln, die

Lehr- bzw.

Lernplanung auf

deren Basis

ausführen und sie

im reflexiven

Prozess

weiterentwickeln;

- Projekte

entwickeln,

leiten und sie

sowohl im Team

als auch mit

Auszubildenden

durchführen

```


```

Anlage 3/4

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD VI Kompetenzen Stunden fest-

stel-

Einrichtungsautonomer Bereich lung

```


```

Der autonome Bereich verfolgt - Sich mit den 180 Teil-

eine Vertiefung und/oder Anliegen des nahme

Erweiterung der in den anderen autonomen

Lernfeldern festgelegten Angebots vor dem

Wissensgebieten und Inhalten. Hintergrund der

Die Auszubildenden sollen sich eigenen

mit Anliegen des autonomen Erfordernisse

Angebots auseinandersetzen auseinander-

können und die Möglichkeit setzen;

erhalten, auf die konkreten - die eigene

Erfordernisse ihres künftigen Lernperspektive

bzw. schon bestehenden systematisch

Tätigkeitsbereichs Bezug zu entwickeln und

nehme erforderliche

Lernschritte

priorisiert

planen;

- individuell

ausgerichtete

Angebote im

Rahmen der

eigenen

Lernentwicklung

und -perspektive

nutzen.

```


```

LERNFELD VII

Kompetenzen Stunden

Praktik

```


```

Durch das Praktikum werden die - Das theoretische 300

schulbetrieblichen und Wissen über die

beruflichen Rahmenbedingungen Vorbereitung,

für Lehrer/Lehrerinnen der Durchführung und

Gesundheits- und Krankenpflege Evaluierung von

an verschiedenen Schularten Unterricht in die

anhand gezielter Aufgaben in Praxis umsetzen;

Erfahrung gebracht. - Durchführung von

Im Dialog mit anderen Unterricht,

Lehrpersonen sollen die experimentellem

Auszubildenden befähigt Lernen,

werden, den Unterricht anhand begleiteten

pädagogisch-didaktischer Lerngruppen und

Kriterien zu beobachten, Anleitung von

Abläufe zu erkennen und zu Praktika;

reflektieren. - Übertragung von

Der Unterricht in der durch den Besuch

Gesundheits- und Krankenpflege anderer Bildungs-

soll eigenständig geplant, einrichtungen

durchgeführt und reflektiert gewonnenen

werden Erkenntnissen und

Erfahrungen in

den eigenen Tä-

tigkeitsbereich.

```


```

Anlage 4/1

Spezifische Lernfelder der Sonderausbildung für Führungsaufgaben

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-

Führen und Leiten stel-

(personenbezogen) lung

```


```

Dieses Lernfeld soll den - Führungsaufgaben 150 Kom-

Auszubildenden den großen unter Nutzung der missi-

Bereich des Stärken und onelle

Personalmanagements Schwächen des Prü-

erschließen. Es sollen Fragen eigenen Führungs- fung

und Probleme aufgegriffen und verhaltens im

bearbeitet werden, die für die Hinblick auf die

gegenwärtige und zukünftige Gesamtzielsetzung

Berufssituation von Bedeutung der jeweiligen

sind. Einrichtung im

Die Auszubildenden sollen eigenen Bereich

befähigt werden, sich selbst wahrnehmen;

zu managen und Teams und - Teamentwicklung

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Personal-

zu führen. management für

Schwerpunkte des Lernfeldes: den zuständigen

Führungsmodelle, Bereich

Motivationstheorien, sicherstellen;

Teamentwicklung, - ausgehend von der

Personalmanagement (Bedarf, Berufspraxis

Auswahl, Einsatz, Entwicklung, multidisziplinäre

Controlling, und berufs-

Rechtsgrundlagen). übergreifende

Ansätze zur

Lösung von

Gesundheits-

problemen und zur

Lösung der

Schnittstellen-

problematik für

den/die

jeweiligen/

jeweilige

Patienten/

Patientin bzw.

Klienten/Klientin

treffen (Case

Management);

- Mitarbeiter/Mit-

arbeiterinnen

instruieren,

fördern und

beurteilen;

- Prioritäten für

die Aus-, Fort-

und Weiterbildung

von Mitarbeitern/

Mitarbeiterinnen

festlegen;

- Ausbildungs-

konzepte

umsetzen;

- Teams beraten und

begleiten;

- strategische

Führungsaufgaben

unter Reflexion

der Stärken und

Schwächen des

eigenen Führungs-

verhaltens im

Hinblick auf die

Gesamtzielsetzung

der jeweiligen

Einrichtung auf-

tragsorientiert

wahrnehmen;

- im Rahmen des

Personalmanage-

ments bedarfs-

und zukunfts-

orientierte

Konzepte

entwickeln und

umsetzen

```


```

Anlage 4/2

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD V Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

```


```

Management (Teil I) - Bereichsrelevante 220 Kom-

Dieses Lernfeld umfasst alle Daten und missi-

praxisrelevanten Inhalte, die Ergebnisse onelle

zur Analyse, Strukturierung darstellen, Prü-

und Evaluierung einer interpretieren fung

Organisation notwendig sind. und Konsequenzen

Durch die Er- und Bearbeitung ableiten;

der Inhalte sollen die - im eigenen

Auszubildenden befähigt Bereich wirksame

werden, die Ressourcen im betriebswirt-

Gesamtsystem des schaftliche

Gesundheitswesens unter Prinzipien

Bedachtnahme auf berücksichtigen

betriebswirtschaftliche, und danach

ökonomische und ökologische handeln;

Grundsätze sowie die - im Rahmen der

Rechtsgrundlagen zu Funktion als

berücksichtigen. Budget- und

Schwerpunkte des Lernfeldes: Kostenstellenver-

- Organisationsentwicklung antwortliche Bud-

(Organisationstheorie, getdispositionen

Qualitätsmanagement, vornehmen und

Wissensmanagement, durchsetzen;

Projektmanagement); - Organisationsab-

- Ressourcenmanagement läufe analysieren

(Rechnungswesen, und optimieren

Finanzierungsstrukturen, sowie unter

Materialwirtschaft); Verwendung

- Controlling (strategische anerkannter

und operative Steuerung); Methoden Schritte

- Strategieentwicklung im Sinne der

(Gesundheitspolitik/-systeme Organisationsent-

einschließlich wicklung

Gesundheitsförderung, initiieren;

Gesundheitsökonomie, - betriebswirt-

Leitbild/ schaftliche sowie

Unternehmenskultur); biostatistische

- Marketing, Werbung, Daten und

Öffentlichkeitsarbeit; Statistiken

- einschlägige nutzen und

Rechtsgrundlagen zu den erstellen;

jeweiligen - die für die

Themenschwerpunkten jeweiligen Ar-

beitssituationen

relevanten

Rechtsgrundlagen

heranziehen und

im eigenen

Kompetenzbereich

adäquat handeln;

- Betriebsabläufe

entsprechend den

rechtlichen

Bestimmungen

sicherstellen;

- auf Grund der Be-

triebsergebnisse

in gesamtbetrieb-

licher Sicht

steuernd

einwirken;

- die Einrichtung

in pflegerischen

Belangen in der

Öffentlichkeit

repräsentieren;

- an der

Entwicklung und

Umsetzung eines

umfassenden

Krisenmanagements

für den Betrieb

mitwirken;

- moralische

Mitverantwortung

für

Entscheidungen

der Leitung einer

Einrichtung

tragen und

Diskussionsforen

zur ethischen

Entscheidungs-

findung innerhalb

der Einrichtung

initiieren und

leiten;

- Leitbilder

erstellen bzw.

aktualisieren und

deren Umsetzung

in die Praxis

sichern.

```


```

Anlage 4/3

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD V Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

```


```

Angewandtes Pflegemanagement - Betriebsabläufe 150 Kom-

(Teil II) entsprechend den missi-

In diesem Lernfeld werden rechtlichen onelle

konkrete Bestimmungen Prü-

Pflegemanagementaufgaben sicherstellen; fung

unter Berücksichtigung der - Anliegen, Fragen

Inhalte und Kompetenzen aus und

den Lernfeldern I, II und III Stellungnahmen

(gemeinsame Lernfelder) der Pflege auf

bearbeitet. gesundheits-

Die Auszubildenden sollen politischer,

befähigt werden, dem volkswirtschaft-

berufsspezifischen licher und ge-

Managementalltag gerecht zu sellschaftlicher

werden. Ebene prospektiv

Schwerpunkte dieses einbringen;

Lernfeldes: - Personal

Berufsspezifische entsprechend der

Rechtsgrundlagen, spezielle Qualifikation und

berufsrelevante Fragen des unter

Gesundheitsrechts unter Berücksichtigung

besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher,

des Europarechts; Pflege vor humaner und

dem Hintergrund der rechtlicher

Gesundheits- und Grundlagen pfle-

Sozialpolitik; gebedarfsgerecht

Pflegeorganisation und einsetzen;

Betriebsführung im intra- und - für die Pflege

extramuralen Bereich; relevante

betriebliche Entwicklungs- und ökonomische und

Bildungsplanung, volkswirtschaft-

Pflegequalitätsentwicklung und liche

-management Zusammenhänge

herstellen und in

betriebliche

Entscheidungen

effizient

einbringen;

- Fortbildungs- und

Entwicklungs-

konzepte

erstellen;

- Programme und

Instrumente zur

Qualitäts-

entwicklung und

-sicherung

anwenden und

Qualitätssiche-

rungsmaßnahmen

initiieren und

fördern;

- Konzepte und

Maßstäbe für

Pflegequalität

erstellen,

implementieren

und evaluieren;

- Auswirkungen

verschiedener

Pflegemodelle und

Konzepte

abschätzen, über

deren Einsatz

entscheiden und

die dafür

notwendigen

Rahmenbedingungen

schaffen;

- Methoden und

Instrumente der

Pflegearbeit auf

ihre Effizienz in

der Pflegepraxis

überprüfen und

Konsequenzen

ableiten;

- Forschungsarbei-

ten initiieren,

fördern und daran

mitwirken.

```


```

Anlage 4/4

```


```

Leis-

tungs-

LERNFELD VI Kompetenzen Stunden fest-

stel-

Einrichtungsautonomer Bereich lung

```


```

Dieses Lernfeld verfolgt eine - Sich mit den 180 Teil-

Vertiefung und/oder Anliegen des nahme

Erweiterung der in den anderen autonomen

Lernfeldern festgelegten Angebots vor

Wissensgebiete und Inhalte. dem Hintergrund

Die Auszubildenden sollen sich der eigenen

mit Anliegen des autonomen Erfordernisse

Angebots auseinandersetzen und auseinander-

die Möglichkeit erhalten, setzen;

konkrete Erfordernisse ihres - die eigene

künftigen bzw. schon Lernperspektive

bestehenden Tätigkeitsbereichs systematisch

einzubeziehe entwickeln und

erforderliche

Lernschritte

priorisiert

planen;

- individuell

ausgerichtete

Angebote im

Rahmen der

eigenen

Lernentwicklung

und

Lernperspektive

nutzen.

```


```

LERNFELD VII

Kompetenzen Stunden

Praktik

```


```

Das Praktikum soll die - An spezifischen 300

Möglichkeit bieten, instrumentellen

Managementkonzepte der Aufgabenstel-

verschiedenen Leitungs- und lungen, die die

Führungsebenen in Anwendungskompe-

unterschiedlichen tenz in der

Einrichtungen des eigenen Praxis

Gesundheitswesens und anderer vertiefen sollen,

Dienstleistungsbetriebe mit arbeiten;

den eigenen Anforderungen zu - an innovativen

vergleichen. Aufgabenstel-

lungen zur

Harmonisierung

der Vorkenntnisse

im Hinblick auf

die Wahrnehmung

von Führungsauf-

gaben im Akut-

und

Langzeitbereich,

im ambulanten

Bereich sowie im

Bereich der

Gesundheitsförde-

rung und

-vorsorge

arbeiten.

```


```

Anlage 5

Bezeichnung, Adresse und Rechtsträger der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

DIPLOM

Herr/Frau ..........................................................

geboren am ..................... in ................................

hat die Sonderausbildung für

...................................................... *1)

gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und

Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV, BGBl. II Nr. 453/2005,

absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

mit ......................... *2) Erfolg

bestanden.

Er/Sie hat die Berechtigung zur Ausübung von

................................................................ *1)

erlangt und ist zur Führung der Zusatzbezeichnung

................................................................ *3)

berechtigt.

..............., am ...............

Für die Prüfungskommission:

Der/Die Vorsitzende: Der/Die Leiter/Leiterin

der Sonderausbildung:

Rundsiegel der

Ausbildungseinrichtung

```


```

1) Zutreffendes („Lehraufgaben“ oder „Führungsaufgaben“) einfügen. 2) Zutreffendes („ausgezeichnetem“, „gutem“, „—“) einfügen. *3) Zutreffendes „(Lehraufgaben) / (Lehrer/Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege)“ oder „(Führungsaufgaben)“ einfügen.

Anlage 6

Gleichgehaltene Universitäts- und Fachhochhochschulausbildungen

Lehraufgaben

```


```

Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter

```


```

Fachhochschul-Studiengang Technikum Kärnten, Feldkirchen

„Gesundheits- und Pflegemanagement“

und

Aufbaumodul auf Grund der

Kooperationsvereinbarung mit dem

Institut für Erziehungs- und

Bildungsforschung der Universität

Klagenfurt vom November 200

```


```

Universitätslehrgang „Nursing Donau-Universität Krems

Science“

```


```

Universitätslehrgang Donau-Universität Krems

„Pflegepädagogik“

```


```

Universitätslehrgang für lehrendes Sozial- und

Personal im gehobenen Dienst für Wirtschaftswissenschaftliche

Gesundheits- und Krankenpflege und Fakultät der Universität Linz

in den gehobenen in Kooperation mit dem Land

medizinisch-technischen Dienste Oberösterreich

```


```

Universitätslehrgang für lehrendes Sozial- und

Pflegepersonal Wirtschaftswissenschaftliche

Fakultät der Universität Linz

```


```

Universitätslehrgang für Geisteswissenschaftliche

Gesundheitswissenschaft Fakultät der Universität

Salzburg in Kooperation mit

dem Bildungszentrum der

Landeskliniken Salzburg

```


```

Universitätslehrgang für Lehrer und Geisteswissenschaftliche

Lehrerinnen der Gesundheits- und Fakultät der Universität

Krankenpflege Graz in Kooperation mit dem

Amt der Steiermärkischen

Landesregierung

```


```

Universitätslehrgang „Lehrpersonen Medizinische Universität

für Gesundheitsberufe“ Innsbruck in Kooperation mit

dem Ausbildungszentrum West

für Gesundheitsberufe

```


```

Universitätslehrgang für lehrendes Medizinische Universität Wien

Krankenpflegepersonal in Kooperation mit der

Niederösterreichischen

Landesakademie für höhere

Fortbildung in der Pflege

```


```

Universitätslehrgang für Medizinische Universität Wien

Pflegepädagogik in Kooperation mit der

Niederösterreichischen

Landesakademie für höhere

Fortbildung in der Pflege

```


```

Universitätslehrgang für Human- und

Lehrerinnen und Lehrer für Sozialwissenschaftliche

Gesundheits- und Krankenpflege Fakultät der Universität Wien

in Kooperation mit dem Wiener

Krankenanstaltenverbund

```


```

Universitätslehrgang für Human- und

Lehrerinnen und Lehrer für Sozialwissenschaftliche

Gesundheits- und Krankenpflege und Fakultät der Universität Wien

Lehrhebammen in Kooperation mit dem Wiener

Krankenanstaltenverbund

```


```

Anlage 7

Gleichgehaltene Universitäts- und Fachhochhochschulausbildungen

Führungsaufgaben

```


```

Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter

```


```

Fachhochschul-Studiengang Technikum Kärnten, Feldkirchen

„Gesundheits- und Pflegemanagement

```


```

Fachhochschul-Bakkalaureats- Technikum Kärnten, Feldkirchen

studiengang „Gesundheits- und

Pflegemanagement – berufsbegleitend

```


```

Fachhochschul-Weiterbildungs- Technikum Kärnten, Feldkirchen

lehrgang „Akademische/r

PflegemanagerIn

```


```

Fachhochschul-Studiengang IMC Fachhochschule Krems

„Gesundheitsmanagement“

```


```

Universitätslehrgang „Nursing Donau-Universität Krems

Science“

```


```

Universitätslehrgang Donau-Universität Krems

„Pflegemanagement“

```


```

Universitätslehrgang für leitendes Sozial- und

Personal im gehobenen Dienst für Wirtschaftswissenschaftliche

Gesundheits- und Krankenpflege und Fakultät der Universität Linz

in den gehobenen in Kooperation mit dem Land

medizinisch-technischen Dienste Oberösterreich

```


```

Universitätslehrgang für Geisteswissenschaftliche

Gesundheitswissenschaft Fakultät der Universität

Salzburg in Kooperation mit

dem Bildungszentrum der

Landeskliniken Salzburg

```


```

Lehrgang universitären Charakters Verein für Bildungsinnovation

„Führungsaufgaben in Einrichtungen im Gesundheitswesen, Graz

des Sozial- und Gesundheitswesens

```


```

Universitätslehrgang für Medizinische Universität

Führungsaufgaben im Innsbruck in Kooperation mit

Gesundheitswesen dem Ausbildungszentrum West

für Gesundheitsberufe

```


```

Universitätslehrgang für leitendes Medizinische Universität Wien

Krankenpflegepersonal in Kooperation mit der

Niederösterreichischen

Landesakademie für höhere

Fortbildung in der Pflege

```


```

Universitätslehrgang für Medizinische Universität Wien

Pflegemanagement in Kooperation mit der

Niederösterreichischen

Landesakademie für höhere

Fortbildung in der Pflege

```


```

Universitätslehrgang „Management im Human- und

Gesundheits- und Krankenhauswesen“ Sozialwissenschaftliche

Fakultät der Universität Wien

in Kooperation mit dem Wiener

Krankenanstaltenverbund

```


```

Universitätslehrgang für Wirtschaftsuniversität Wien

Krankenhausmanagement

und

Pflegemodul auf Grund des

Kooperationsvertrags mit dem

Wiener Krankenanstaltenverbund vom

```

3.

Februar 200

```

```


```

Anlage 8/1

ÜBERGANGSRECHT

(Beginn vor 1. September 1998)

Gleichgehaltene Ausbildungen

```

1.

Lehraufgaben

```

```


```

Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter

```


```

Hochschullehrgang für Lehrkräfte Fakultät für

in Gesundheitsberufen Kulturwissenschaften der

Universität Klagenfurt

```


```

Hochschullehrgang für lehrendes Sozial- und

Pflegepersonal Wirtschaftswissenschaftliche

Fakultät der Universität Linz

```


```

Hochschullehrgang für Lehrende in Geisteswissenschaftliche

Gesundheits- und Pflegeberufen Fakultät der Universität

Salzburg

```


```

Universitätslehrgang für Geisteswissenschaftliche

Lehrerinnen und Lehrer der Fakultät der Universität Graz

Gesundheits- und Krankenpfleg

```


```

Hochschullehrgang für Lehrkräfte in Geisteswissenschaftliche

den Gesundheitsberufe Fakultät der Universität

Innsbruck

```


```

Universitätslehrgang für Lehrende Medizinische Fakultät der

im Gesundheitswesen Universität Innsbruck

```


```

Universitätslehrgang für Medizinische Fakultät der

Lehraufgaben Universität Innsbruck in

Kooperation mit dem

Ausbildungszentrum West für

Gesundheitsberufe

```


```

Universitätslehrgang für lehrendes Grund- und

Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche

Fakultät der Universität Wien

in Kooperation mit dem Wiener

Krankenanstaltenverbund

```


```

Hochschullehrgang für lehrendes Medizinische Fakultät der

Krankenpflegepersonal Universität Wien in

Kooperation mit der

Niederösterreichischen

Landesakademie für höhere

Fortbildung in der Pflege

```


```

Hochschullehrgang für lehrendes Grund- und

Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche

Fakultät der Universität Wien

in Kooperation mit dem Wiener

Krankenanstaltenverbund

```


```

Anlage 8/2

```

2.

Führungsaufgaben

```

```


```

Bezeichnung der Ausbildung Ausbildungsanbieter

```


```

Universitätslehrgang für leitende Fakultät für

Fachkräfte im Gesundheitswese Kulturwissenschaften der

Universität Klagenfurt

```


```

Universitätslehrgang für leitende Fakultät für

Pflegefachkräfte im Kulturwissenschaften der

Sozialmedizinischen Diens Universität Klagenfurt

```


```

Universitätslehrgang für leitendes Sozial- und

Pflegepersonal Wirtschaftswissenschaftliche

Fakultät der Universität Linz

```


```

Universitätslehrgang für leitendes Grund- und

Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche

Fakultät der Universität Wien

in Kooperation mit dem Wiener

Krankenanstaltenverbund

```


```

Hochschullehrgang für leitendes Medizinische Fakultät der

Krankenpflegepersonal Universität Wien in

Kooperation mit der

Niederösterreichischen

Landesakademie für höhere

Fortbildung in der Pflege

```


```

Hochschullehrgang für leitendes Grund- und

Krankenpflegepersonal Integrativwissenschaftliche

Fakultät der Universität Wien

in Kooperation mit dem Wiener

Krankenanstaltenverbund

```


```