Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betreffend die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung – FBJMV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-12-16
Status Aufgehoben · 2012-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

FBJMV

Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 30 Abs. 4 und 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes – PKG, BGBl. Nr. 281/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2005, wird verordnet:

Abkürzung

FBJMV

Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1.

§ 1. (1) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sind entsprechend der Gliederung der in der Anlage 1 enthaltenen Formblätter und der Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist entsprechend der Gliederung der in der Anlage 2 enthaltenen Formblätter aufzustellen.

1.

Die Anlage 1 beinhaltet folgende Angaben:

a)

Bilanz der Pensionskasse – Formblatt A der AG

b)

Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse – Formblatt B der AG

2.

Die Anlage 2 beinhaltet folgende Angaben:

a)

Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft – Formblatt A der VRG

b)

Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft – Formblatt B der VRG

c)

Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft – Formblatt C der VRG

(2) Die unter den Positionen A bis C der Aktiva und unter den Positionen A bis E der Passiva angeführten Hauptpositionen in Formblatt A der Anlage 1 sind, sofern es die handelsrechtlichen Vorschriften verlangen, entsprechend den im § 224 HGB angeführten Unterpositionen weiter zu untergliedern.

Abkürzung

FBJMV

Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1.

§ 2. (1) Die Gliederung der elektronischen Jahresmeldung an die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat der Gliederung der in den Anlagen 3, 4 und 5 enthaltenen Formblätter zu entsprechen.

1.

Die Anlage 3 beinhaltet folgende Angaben:

a)

Formblatt A – Bilanz der Pensionskasse

b)

Formblatt B – Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

2.

Die Anlage 4 beinhaltet folgende Angaben:

a)

Formblatt A – Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

b)

Formblatt B – Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

c)

Ergänzende Angaben zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

d)

Deckungsrückstellung bei grenzüberschreitender Tätigkeit

3.

Die Anlage 5 beinhaltet folgende Angaben:

a)

Angaben zur Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten

b)

Ergänzende Angaben zur EUROSTAT-Meldung

(2) Für die Übermittlung der elektronischen Meldung sind die Formblätter, die von der FMA Homepage zu beziehen sind, zu verwenden. Die Jahresmeldungen sind in elektronischer Form an pk@fma.gv.at zu übermitteln.

Abkürzung

FBJMV

Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1.

§ 3. Zusätzlich zu den Daten des Jahresabschlusses sowie der Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss und die Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft der FMA auf elektronischen Datenträgern zu übermitteln.

Abkürzung

FBJMV

§ 4. (1) Diese Verordnung ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2005 anzuwenden. Unterpunkt III.6. der ergänzenden Angaben zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft der Anlage 4 ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2006 anzuwenden.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Änderung von Formblättern für Pensionskassen, BGBl. II Nr. 14/2002, tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.

Abkürzung

FBJMV

Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1.

Anlage 1

Bilanz der Pensionskasse – Formblatt A der AG

AKTIVA

A. Unterschiedsbetrag nach § 7 Abs. 6 PKG

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

D. Rechnungsabgrenzungsposten

```


```

Summe der Positionen A bis D: Aktiva der AG

```


```

E. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Veranlagung auf Euro lautend

```

1.

Guthaben und Kassenbestände

```

```

2.

Darlehen und Kredite

```

```

3.

Forderungswertpapiere

```

```

4.

Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere,

```

corporate bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere

```

5.

Immobilien

```

```

6.

Sonstige Vermögenswerte

```

II. Veranlagung auf ausländische Währung lautend

```

1.

Guthaben und Kassenbestände

```

```

2.

Darlehen und Kredite

```

```

3.

Forderungswertpapiere

```

```

4.

Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere,

```

corporate bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere

```

5.

Immobilien

```

```

6.

Sonstige Vermögenswerte

```

III. Forderungen

IV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Aktiva

```


```

Summe der Position E: Aktiva der VRG

```


```

Gesamtsumme

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

II. Kapitalrücklagen

III. Gewinnrücklagen

IV. Mindestertragsrücklage

V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen

C. Ergänzungskapital gemäß § 7 Abs. 4 PKG

D. Rückstellungen

I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach

Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

II. Andere Rückstellungen

E. Verbindlichkeiten

F. Rechnungsabgrenzungsposten

```


```

Summe der Positionen A bis F: Passiva der AG

```


```

G. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Deckungsrückstellung

```

1.

Deckungsrückstellung mit Mindestgarantie

```

```

a)

Deckungsrückstellung mit unbeschränkter

```

Nachschusspflicht des Arbeitgebers und Übernahme

der Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 PKG

```

b)

Sonstige Deckungsrückstellung

```

```

2.

Deckungsrückstellung ohne Mindestgarantie

```

```

a)

Deckungsrückstellung mit unbeschränkter

```

Nachschusspflicht des Arbeitgebers

```

b)

Sonstige Deckungsrückstellung

```

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

```


```

Summe der Position G: Passiva der VRG

```


```

Gesamtsumme

Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse – Formblatt B der AG

I. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

1.

Veranlagungsüberschuss

2.

Beiträge

3.

Leistungen

4.

Veränderung der Deckungsrückstellung

5.

Veränderung der Schwankungsrückstellung

6.

Sonstige Aufwendungen und Erträge

7.

Verbleibendes Ergebnis

II. Erträge und Aufwendungen der Pensionskasse

1.

Vergütung zur Deckung der Betriebsaufwendungen

2.

Betriebsaufwendungen

a)

Personalaufwand

aa) Löhne

bb) Gehälter

cc) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

dd) Aufwendungen für Altersversorgung

ee) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

ff) Sonstige Sozialaufwendungen

b)

Abschreibungen auf das Anlagevermögen

c)

Sonstige Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen

3.

Veränderung der geschäftsplanmäßigen Verwaltungskostenrückstellung

4.

Finanzerträge

a)

Erträge aus Beteiligungen

b)

Zinsenerträge und sonstige laufende Erträge aus der Veranlagung der Eigenmittel und der nicht zu Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zugeordneten Fremdmittel

c)

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zugeordnet sind

5.

Finanzaufwendungen

a)

Aufwendungen aus Beteiligungen

b)

Abschreibungen auf sonstige Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zugeordnet sind

c)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

6.

Sonstige Erträge und Aufwendungen

a)

Erträge

b)

Aufwendungen

7.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

8.

Außerordentliches Ergebnis

a)

Außerordentliche Erträge

b)

Außerordentliche Aufwendungen

9.

Steuern von Einkommen und vom Ertrag

10.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

11.

Veränderung von Rücklagen

a)

Zuweisungen

aa) zu unversteuerten Rücklagen

bb) zu Gewinnrücklagen

cc) zur Mindestertragsrücklage

b)

Auflösungen

aa) unversteuerter Rücklagen

bb) von Kapitalrücklagen

cc) von Gewinnrücklagen

dd) der Mindestertragsrücklage

12.

Gewinn-/Verlustvortrag

13.

Bilanzgewinn/-verlust

Abkürzung

FBJMV

Zum Bezugszeitraum vgl. § 4 Abs. 1.

Anlage 2

Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft – Formblatt A der VRG

AKTIVA

```


```

A. Veranlagung auf Euro lautend

```


```

I. Guthaben und Kassenbestände

II. Darlehen und Kredite

III. Forderungswertpapiere, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

IV. Forderungswertpapiere, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

V. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an

Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt

werden

VI. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an nicht

geregelten Märkten gehandelt werden

VII. Immobilien

VIII. Sonstige Vermögenswerte, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

IX. Sonstige Vermögenswerte, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

```


```

B. Veranlagung auf ausländische Währung lautend

```


```

I. Guthaben und Kassenbestände

II. Darlehen und Kredite

III. Forderungswertpapiere, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

IV. Forderungswertpapiere, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

V. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an

Märkten gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt

werden

VI. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate

bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere, die an nicht

geregelten Märkten gehandelt werden

VII. Immobilien

VIII. Sonstige Vermögenswerte, die an Märkten gemäß § 25 Abs. 1

Z 5 lit. a bis c PKG gehandelt werden

IX. Sonstige Vermögenswerte, die an nicht geregelten Märkten

gehandelt werden

```


```

C. Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung

```


```

I. Forderungen

```

1.

für ausstehende Beiträge

```

```

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.