Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-01-14
Status Aufgehoben · 2007-01-23
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 20/2007).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/2005, wird festgestellt:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 20/2007).

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende

nach § 25a Abs. 2 Z 1 ZDG € 262,90

und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 2 Z 2 ZDG € 144,–

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