Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006)
in der Steiermark:
in der Gemeinde Soboth, die Katastralgemeinden Laaken und Soboth, in der Gemeinde St. Oswald ob Eibiswald die Katastralgemeinden St. Oswald, Krumbach und Mitterstraßen, in der Gemeinde Aibl die Katastralgemeinden Aibl, Aichberg, Hadernigg, Rothwein, St. Bartlmä, St. Lorenzen und Staritsch, in der Gemeinde Eibiswald die Katastralgemeinde Eibiswald, in der Gemeinde Großradl die Katastralgemeinden Bachholz, Feisternitz, Kleinradl, Kornriegl, Oberlatein, Stammeregg und Sterglegg sowie in der Gemeinde Wernersdorf die Katastralgemeinden Buchenberg-Burgstall, Pörbach und Wernersdorf.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Die Überwachungszone C umfasst ab 2. März 2006:
in Vorarlberg:
die Gemeinden Bregenz, Eichenberg, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Hörbranz, Hohenweiler, Kennelbach, Lauterach, Lochau, Möggers, Wolfurt.
Anlage C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A umfasst ab 13. Februar 2006:
In Kärnten:
in der Gemeinde Lavamünd den Ortsteil Lorenzenberg östlich der Luftlinie Hühnerkogel zu Höllengraben und
in der Steiermark:
in der Gemeinde Soboth, die Katastralgemeinden Laaken und Soboth, in der Gemeinde St. Oswald ob Eibiswald die Katastralgemeinden St. Oswald, Krumbach und Mitterstraßen, in der Gemeinde Aibl die Katastralgemeinden Aibl, Aichberg, Hadernigg, Rothwein, St. Bartlmä, St. Lorenzen und Staritsch, in der Gemeinde Eibiswald die Katastralgemeinde Eibiswald, in der Gemeinde Großradl die Katastralgemeinden Bachholz, Feisternitz, Kleinradl, Kornriegl, Oberlatein, Stammeregg und Sterglegg sowie in der Gemeinde Wernersdorf die Katastralgemeinden Buchenberg-Burgstall, Pörbach und Wernersdorf.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
Im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Anlage C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A umfasst ab 13. Februar 2006:
In Kärnten:
in der Gemeinde Lavamünd den Ortsteil Lorenzenberg östlich der Luftlinie Hühnerkogel zu Höllengraben und
in der Steiermark:
in der Gemeinde Soboth, die Katastralgemeinden Laaken und Soboth, in der Gemeinde St. Oswald ob Eibiswald die Katastralgemeinden St. Oswald, Krumbach und Mitterstraßen, in der Gemeinde Aibl die Katastralgemeinden Aibl, Aichberg, Hadernigg, Rothwein, St. Bartlmä, St. Lorenzen und Staritsch, in der Gemeinde Eibiswald die Katastralgemeinde Eibiswald, in der Gemeinde Großradl die Katastralgemeinden Bachholz, Feisternitz, Kleinradl, Kornriegl, Oberlatein, Stammeregg und Sterglegg sowie in der Gemeinde Wernersdorf die Katastralgemeinden Buchenberg-Burgstall, Pörbach und Wernersdorf.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
Im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A umfasst ab 13. Februar 2006:
In Kärnten:
in der Gemeinde Lavamünd den Ortsteil Lorenzenberg östlich der Luftlinie Hühnerkogel zu Höllengraben und
in der Steiermark:
in der Gemeinde Soboth, die Katastralgemeinden Laaken und Soboth, in der Gemeinde St. Oswald ob Eibiswald die Katastralgemeinden St. Oswald, Krumbach und Mitterstraßen, in der Gemeinde Aibl die Katastralgemeinden Aibl, Aichberg, Hadernigg, Rothwein, St. Bartlmä, St. Lorenzen und Staritsch, in der Gemeinde Eibiswald die Katastralgemeinde Eibiswald, in der Gemeinde Großradl die Katastralgemeinden Bachholz, Feisternitz, Kleinradl, Kornriegl, Oberlatein, Stammeregg und Sterglegg sowie in der Gemeinde Wernersdorf die Katastralgemeinden Buchenberg-Burgstall, Pörbach und Wernersdorf.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
Im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
Im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
Im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
Im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
Im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone C umfasst ab 4. April 2006:
In Tirol:
die Ortsteile Unterkirchen und Burggraben der Gemeinde Leutasch.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone C umfasst ab 4. April 2006:
In Tirol:
die Ortsteile Unterkirchen und Burggraben der Gemeinde Leutasch.
Die Überwachungszone D umfasst ab 10. April 2006:
In Niederösterreich:
alle Gebiete der Katastralgemeinden Haugschlag und Rottal der Gemeinde Haugschlag und der Katastralgemeinden Hörmanns, Litschau und Schlag der Gemeinde Litschau.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone C umfasst ab 4. April 2006:
In Tirol:
die Ortsteile Unterkirchen und Burggraben der Gemeinde Leutasch.
Die Überwachungszone D umfasst ab 10. April 2006:
In Niederösterreich:
alle Gebiete der Katastralgemeinden Haugschlag und Rottal der Gemeinde Haugschlag und der Katastralgemeinden Hörmanns, Litschau und Schlag der Gemeinde Litschau.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone C umfasst ab 4. April 2006:
In Tirol:
die Ortsteile Unterkirchen und Burggraben der Gemeinde Leutasch.
Die Überwachungszone D umfasst ab 10. April 2006:
In Niederösterreich:
alle Gebiete der Katastralgemeinden Haugschlag und Rottal der Gemeinde Haugschlag und der Katastralgemeinden Hörmanns, Litschau und Schlag der Gemeinde Litschau.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone C umfasst ab 4. April 2006:
In Tirol:
die Ortsteile Unterkirchen und Burggraben der Gemeinde Leutasch.
Die Überwachungszone D umfasst ab 10. April 2006:
In Niederösterreich:
alle Gebiete der Katastralgemeinden Haugschlag und Rottal der Gemeinde Haugschlag und der Katastralgemeinden Hörmanns, Litschau und Schlag der Gemeinde Litschau.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone C umfasst ab 4. April 2006:
In Tirol:
die Ortsteile Unterkirchen und Burggraben der Gemeinde Leutasch.
Die Überwachungszone D umfasst ab 10. April 2006:
In Niederösterreich:
alle Gebiete der Katastralgemeinden Haugschlag und Rottal der Gemeinde Haugschlag und der Katastralgemeinden Hörmanns, Litschau und Schlag der Gemeinde Litschau.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszone A ist ab 17. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone B ist ab 31. März 2006 aufgehoben.
Die Überwachungszone C umfasst ab 4. April 2006:
In Tirol:
die Ortsteile Unterkirchen und Burggraben der Gemeinde Leutasch.
Die Überwachungszone D umfasst ab 10. April 2006:
In Niederösterreich:
alle Gebiete der Katastralgemeinden Haugschlag und Rottal der Gemeinde Haugschlag und der Katastralgemeinden Hörmanns, Litschau und Schlag der Gemeinde Litschau.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszonen A bis C sind aufgehoben.
Die Überwachungszone D umfasst ab 10. April 2006:
In Niederösterreich:
alle Gebiete der Katastralgemeinden Haugschlag und Rottal der Gemeinde Haugschlag und der Katastralgemeinden Hörmanns, Litschau und Schlag der Gemeinde Litschau.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Die Überwachungszonen A bis D sind aufgehoben.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Keine Zonen.
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