Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung – WBV)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, wird verordnet:
Geltungsbereich
§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I Nr. 22/2004.
Ziele der Wissensbilanz
§ 2. Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.
Aufbau der Wissensbilanz
§ 3. (1) Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:
I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien
II. Intellektuelles Vermögen
Humankapital
Strukturkapital
Beziehungskapital
III. Kernprozesse
Lehre und Weiterbildung
Forschung und Entwicklung
IV. Output und Wirkungen der Kernprozesse
Lehre und Weiterbildung
Forschung und Entwicklung
V. Resümee und Ausblick.
(2) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ zu enthalten.
(3) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Universitäten der Künste“ zu enthalten.
Inhalt der Wissensbilanz
§ 4. (1) Der Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ ist in narrativer Form darzustellen. Zusätzlich zu Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien sind folgende Themenbereiche jedenfalls narrativ darzustellen:
Maßnahmen für berufstätige Studierende sowie für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten;
Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit;
Maßnahmen zur Erreichung der Aufgabe der Universität hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenförderung, speziell zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und beim wissenschaftlichen Personal;
Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium, für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie einschlägige Forschungsaktivitäten;
Preise und Auszeichnungen;
Forschungscluster und -netzwerke gegliedert nach:
- Zeitpunkt der Gründung,
- Laufzeit,
- Organisationsform,
- Größe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, genehmigtes Gesamtvolumen),
- inhaltliche Schwerpunkte,
- Ausrichtung sowie
- Partner;
Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung.
(2) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.
(3) Dem Abschnitt „II.1 Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.1.1 Personal
[pro Universität]
nach Geschlecht, Verwendungskategorie,
Zählkategorie)
II.1.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
II.1.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige
Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber,
Befristung)
II.1.4 Anzahl der Berufungen von der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)
II.1.5 Anzahl der Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit
einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt
(outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastlandkategorie)
II.1.6 Anzahl der incoming-Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)
II.1.7 Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und
Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Verwendungskategorie)
(4) Dem Abschnitt „II.2 Intellektuelles Vermögen –
Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.2.1 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro
[pro Universität]
II.2.2 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung
und Erschließung der Künste in Euro
[pro Universität]
II.2.3 Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen
Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Art der Einrichtung,
Funktionskategorie)
II.2.4 Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit
Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
tätigen Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Personenkategorie)
II.2.5 Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für
Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen
Erkrankungen in Euro
[pro Universität]
II.2.6 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und
Männer in Euro
[pro Universität]
II.2.7 Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken
in Euro
[pro Universität]
II.2.8 Kosten für angebotene
wissenschaftliche/künstlerische Zeitschriften in
Euro
[pro Universität]
(nach Publikationsform)
II.2.9 Gesamtaufwendungen für Großgeräte im
FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der
Künste in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
II.2.10 Einnahmen aus Sponsoring in Euro
[pro Universität]
II.2.11 Nutzfläche in m²
[pro Universität]
(5) Dem Abschnitt „II.3 Intellektuelles Vermögen -
Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.3.1 Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder
Gutachter in externen Berufungs- und
Habilitationskommissionen tätigen Personen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
II.3.2 Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen
Partnerinstitutionen/Unternehmen
[pro Universität]
(nach Herkunftsland der Kooperationspartner,
Partnerinstitutionen/Unternehmen)
II.3.3 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Referierung)
II.3.4 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gremiumssitz)
II.3.5 Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Entlehner-Typus)
II.3.6 Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Aktivitätsart)
(6) Dem Abschnitt „III.1 Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“
sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
III.1.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
III.1.2 Anzahl der eingerichteten Studien
[pro Universität]
(nach Studienart, Studienform)
III.1.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Studienabschnitt)
III.1.4 Erfolgsquote ordentlicher Studierender in
Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
III.1.5 Anzahl der Studierenden
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Studierendenkategorie, Personenmenge)
III.1.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der
vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich
Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und
Diplomstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.1.7 Anzahl der ordentlichen Studien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.1.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme
an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art
der Mobilitätsprogramme)
III.1.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme
an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der
Mobilitätsprogramme)
III.1.10 Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium
zugelassenen Studierenden ohne österreichischen
Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Studiums)
III.1.11 Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double
Degree-Programme
[pro Universität]
III.1.12 Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro
[pro Universität]
(nach Art des Projekts)
(7) Dem Abschnitt „III.2 Kernprozesse – Forschung und Entwicklung“
sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
III.2.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im FE-Bereich tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Wissenschaftszweigen in Prozent
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Geschlecht)
III.2.2 Anzahl der laufenden drittfinanzierten FE-Projekte
sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und
Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,
Forschungsart, Sitz der
Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)
III.2.3 Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten
und evaluierten FE-Projekte sowie Projekte im
Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Forschungsart)
III.2.4 Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und
Forschungsstipendiaten
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)
III.2.5 Anzahl der über FE-Projekte sowie Projekte im
Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste
drittfinanzierten Wissenschafterinnen und
Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Forschungsart)
III.2.6 Anzahl der Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
III.2.7 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
PhD-Doktoratsstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.2.8 Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen
FH-Studiengang abgeschlossen haben
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
(8) Dem Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse –
Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
IV.1.1 Anzahl der Studienabschlüsse
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Abschlusses, Studienart)
IV.1.2 Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem
Auslandsaufenthalt während des Studiums
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)
IV.1.3 Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an
Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der
vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich
Toleranzsemester
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)
(9) Dem Abschnitt „IV.2 Output und Wirkungen der Kernprozesse –
Forschung und Entwicklung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des
Personals
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Typus von Publikationen)
IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker
oder selected presenter bei
wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus,
Vortrags-Typus)
IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten
Patente
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Patenterteilung)
IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der
Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26
Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes
2002 in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der
Auftrag-/Fördergeber-Organisation)
(10) Der Abschnitt „V. Resümee und Ausblick“ ist in narrativer Form darzustellen.
(11) Der Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ umfasst folgende Kennzahlen:
VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im
Gesundheitswesen in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen,
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.