Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung – WBV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-02-01
Status Aufgehoben · 2010-07-07
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 16
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I Nr. 22/2004.

Ziele der Wissensbilanz

§ 2. Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.

Aufbau der Wissensbilanz

§ 3. (1) Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:

I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien

II. Intellektuelles Vermögen

1.

Humankapital

2.

Strukturkapital

3.

Beziehungskapital

III. Kernprozesse

1.

Lehre und Weiterbildung

2.

Forschung und Entwicklung

IV. Output und Wirkungen der Kernprozesse

1.

Lehre und Weiterbildung

2.

Forschung und Entwicklung

V. Resümee und Ausblick.

(2) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ zu enthalten.

(3) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Universitäten der Künste“ zu enthalten.

Inhalt der Wissensbilanz

§ 4. (1) Der Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ ist in narrativer Form darzustellen. Zusätzlich zu Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien sind folgende Themenbereiche jedenfalls narrativ darzustellen:

a)

Maßnahmen für berufstätige Studierende sowie für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten;

b)

Maßnahmen zur Qualitätssicherung;

c)

Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit;

d)

Maßnahmen zur Erreichung der Aufgabe der Universität hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenförderung, speziell zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und beim wissenschaftlichen Personal;

e)

Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

f)

Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium, für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie einschlägige Forschungsaktivitäten;

g)

Preise und Auszeichnungen;

h)

Forschungscluster und -netzwerke gegliedert nach:

i)

Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung.

(2) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.

(3) Dem Abschnitt „II.1 Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

II.1.1 Personal

[pro Universität]

nach Geschlecht, Verwendungskategorie,

Zählkategorie)

II.1.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

II.1.3 Anzahl der Berufungen an die Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige

Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber,

Befristung)

II.1.4 Anzahl der Berufungen von der Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)

II.1.5 Anzahl der Personen im Bereich des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit

einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt

(outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastlandkategorie)

II.1.6 Anzahl der incoming-Personen im Bereich des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)

II.1.7 Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und

Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Verwendungskategorie)

(4) Dem Abschnitt „II.2 Intellektuelles Vermögen –

Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

II.2.1 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro

[pro Universität]

II.2.2 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung

und Erschließung der Künste in Euro

[pro Universität]

II.2.3 Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen

Personen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Art der Einrichtung,

Funktionskategorie)

II.2.4 Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit

Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

tätigen Personen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Personenkategorie)

II.2.5 Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für

Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen

Erkrankungen in Euro

[pro Universität]

II.2.6 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von

Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und

Männer in Euro

[pro Universität]

II.2.7 Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken

in Euro

[pro Universität]

II.2.8 Kosten für angebotene

wissenschaftliche/künstlerische Zeitschriften in

Euro

[pro Universität]

(nach Publikationsform)

II.2.9 Gesamtaufwendungen für Großgeräte im

FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der

Künste in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

II.2.10 Einnahmen aus Sponsoring in Euro

[pro Universität]

II.2.11 Nutzfläche in m²

[pro Universität]

(5) Dem Abschnitt „II.3 Intellektuelles Vermögen -

Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

II.3.1 Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder

Gutachter in externen Berufungs- und

Habilitationskommissionen tätigen Personen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

II.3.2 Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen

Partnerinstitutionen/Unternehmen

[pro Universität]

(nach Herkunftsland der Kooperationspartner,

Partnerinstitutionen/Unternehmen)

II.3.3 Anzahl der Personen mit Funktionen in

wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Referierung)

II.3.4 Anzahl der Personen mit Funktionen in

wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gremiumssitz)

II.3.5 Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken

[pro Universität]

(nach Entlehner-Typus)

II.3.6 Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken

[pro Universität]

(nach Aktivitätsart)

(6) Dem Abschnitt „III.1 Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“

sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

III.1.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen

Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht)

III.1.2 Anzahl der eingerichteten Studien

[pro Universität]

(nach Studienart, Studienform)

III.1.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Studienabschnitt)

III.1.4 Erfolgsquote ordentlicher Studierender in

Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht)

III.1.5 Anzahl der Studierenden

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

Studierendenkategorie, Personenmenge)

III.1.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der

vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und

Diplomstudien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

III.1.7 Anzahl der ordentlichen Studien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

III.1.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme

an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art

der Mobilitätsprogramme)

III.1.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme

an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der

Mobilitätsprogramme)

III.1.10 Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium

zugelassenen Studierenden ohne österreichischen

Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Studiums)

III.1.11 Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double

Degree-Programme

[pro Universität]

III.1.12 Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro

[pro Universität]

(nach Art des Projekts)

(7) Dem Abschnitt „III.2 Kernprozesse – Forschung und Entwicklung“

sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

III.2.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im FE-Bereich tätigen

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

Wissenschaftszweigen in Prozent

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Geschlecht)

III.2.2 Anzahl der laufenden drittfinanzierten FE-Projekte

sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und

Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,

Forschungsart, Sitz der

Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)

III.2.3 Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten

und evaluierten FE-Projekte sowie Projekte im

Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Forschungsart)

III.2.4 Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und

Forschungsstipendiaten

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)

III.2.5 Anzahl der über FE-Projekte sowie Projekte im

Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

drittfinanzierten Wissenschafterinnen und

Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Forschungsart)

III.2.6 Anzahl der Doktoratsstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Doktoratsstudiums)

III.2.7 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an

PhD-Doktoratsstudien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

III.2.8 Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen

FH-Studiengang abgeschlossen haben

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

(8) Dem Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse –

Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

IV.1.1 Anzahl der Studienabschlüsse

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Abschlusses, Studienart)

IV.1.2 Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem

Auslandsaufenthalt während des Studiums

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)

IV.1.3 Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an

Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der

vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

Toleranzsemester

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)

(9) Dem Abschnitt „IV.2 Output und Wirkungen der Kernprozesse –

Forschung und Entwicklung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Doktoratsstudiums)

IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des

Personals

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Typus von Publikationen)

IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker

oder selected presenter bei

wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus,

Vortrags-Typus)

IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten

Patente

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Patenterteilung)

IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der

Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26

Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes

2002 in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der

Auftrag-/Fördergeber-Organisation)

(10) Der Abschnitt „V. Resümee und Ausblick“ ist in narrativer Form darzustellen.

(11) Der Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ umfasst folgende Kennzahlen:

VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im

Gesundheitswesen in Vollzeitäquivalenten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen,

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