Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Psychosoziale Beraterin“ und „Akademischer Psychosozialer Berater“ und des akademischen Grades „Master of Science in Counseling“; Ausbildungslehrgang „Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung“, Masterlehrgang „Psychosoziale Beratung/Lebens- und Sozialberatung“, ARGE Bildungsmanagement Wien
Geltender Text a fecha 2006-02-28
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