Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Aufhebung der Gefährdungsbereiche der Munitionslager Haschendorf, Pinkafeld, Siegersdorf und Untereggendorf

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-04-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 5 und 19 des Munitionslagergesetzes 2003, BGBl. I Nr. 9, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2005, wird verordnet:

§ 1. Es werden aufgehoben:

1.

der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Haschendorf,

2.

der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Pinkafeld,

3.

der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Siegersdorf und

4.

der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Untereggendorf.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2006 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. März 2006 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 7. Juli 1982 über das Munitionslager Pinkafeld, GZ 12.833/12-1.5/82, außer Kraft.

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