Zusatzprotokoll zum österreichisch-italienischen Handelsvertrag vom 7. Mai 1931
Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.
Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.
Der Austausch der Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll vom 7. Mai 1931 zum österreichisch-italienischen Handelsvertrag vom 28. April 1923, dessen materielle Bestimmungen bereits mit Verordnung der Bundesregierung vom 22. Juli 1931, B. G. Bl. Nr. 259, vorläufig in Kraft gesetzt und verlautbart wurden, hat am 11. Mai 1932 stattgefunden. Dieses Zusatzprotokoll, das die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, ist am 11. Mai 1932 endgültig in Kraft gerteten.
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