Zwei Zusatzprotokolle zum Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Italien und Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr, mit Italien

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1933-01-01
Status Aufgehoben · 2019-09-13
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.

Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.

Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu den zwei Zusatzprotokollen vom 18. Februar 1932 zum österreichisch-italienischen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 28. April 1923 sowie zu der Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr, mit Italien vom 18. Februar 1932, deren materielle Bestimmungen bereits mit den Verordnungen der Bundesregierung vom 31. März 1932, B. G. Bl. Nr. 115 und 116, vorläufig in Kraft gesetzt und verlautbart wurden, hat am 21. November 1932 stattgefunden. Diese Zusatzprotokolle sowie die Vereinbarung, welche die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, sind an diesem Tage endgültig in Kraft getreten.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.