Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. September 1933, betreffend das endgültige Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum österreichisch- italienischen Handels- und Schiffahrtsvertrag
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll vom 14. April 1932 zum österreichisch-italienischen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 28. April 1923 am 11. August 1933, stattgefunden hat, ist dieses Zusatzprotokoll, das bereits mit 5. November 1932 durch Notenwechsel provisorisch in Geltung gesetzt wurde (B. G. Bl. Nr. 322 von 1932), nunmehr endgültig in Kraft getreten.
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