Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. September 1933, betreffend das endgültige Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum österreichisch- italienischen Handels- und Schiffahrtsvertrag
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll vom 14. April 1932 zum österreichisch-italienischen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 28. April 1923 am 11. August 1933, stattgefunden hat, ist dieses Zusatzprotokoll, das bereits mit 5. November 1932 durch Notenwechsel provisorisch in Geltung gesetzt wurde (B. G. Bl. Nr. 322 von 1932), nunmehr endgültig in Kraft getreten.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.