Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. August 1926 über den Beitritt von Tanganjika zum Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924, B. G. Bl. Nr. 80 von 1925
Der königlich großbritannische Gesandte in Wien hat im Sinne des Artikels 24 des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924, kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 80 von 1925, am 27. Juli 1926 den Beitritt von Tanganjika zum Handels- und Schiffahrtavertrag zur Kenntnis gebracht.
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