Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol verlegt werden
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, wird verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 in den Bundesländern Wien und Niederösterreich am zweiten Montag im Februar und in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol am dritten Montag im Februar.
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