Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol verlegt werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-06-14
Status Aufgehoben · 2008-02-29
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 in den Bundesländern Wien und Niederösterreich am zweiten Montag im Februar und in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol am dritten Montag im Februar.

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