Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes 2002, BGBl. I Nr. 14/2002, in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2004, wird verordnet:
Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit dem Museum
für Völkerkunde und dem Österreichischen Theatermuseum
Rechtsform
§ 1. Das Kunsthistorische Museum (KHM) mit Museum für Völkerkunde (MVK) und Österreichischem Theatermuseum (ÖTM) ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes (künftig: wA). Jedes der drei Museen der wA führt eine eigene Bezeichnung (KHM, MVK, ÖTM) und behält sein eigenes Erscheinungsbild und seine wissenschaftliche Eigenständigkeit.
Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des KHM
§ 2. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz 2002 bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine Zielsetzung des KHM. Darüber hinaus definieren der große historische Hintergrund des KHM und seine kunst- und kulturgeschichtliche sowie kulturpolitische Bedeutung in der Gegenwart die besondere Zweckbestimmung.
(2) Die im § 9 aufgeführten Sammlungen des KHM, die von den Zeugnissen der altägyptischen Hochkultur über die Denkmäler der griechisch römischen Antike, die mittelalterlichen Sammlungsobjekte der Kunstkammer und die Werke der Gemäldegalerie über Gotik, Renaissance, und Barock bis in das 20. Jahrhundert einen weiten zeitlichen und kulturellen Bogen kunst- und kulturgeschichtlicher Leistungen eines vor allem europäischen Kulturerbes umfassen, bilden das Fundament der spezifischen Zielsetzungen des KHM. Diese definieren sich aus der Qualität, dem Anspruch und der Charakteristik einer über fünf Jahrhunderte alten Sammlungsgeschichte, deren Anfänge bis in die Zeit der frühen Habsburger Kaiser Friedrich III. und Maximilian I. zurückreichen. Zeitbedingter Kunstgeschmack, die Sammelleidenschaft und das Repräsentationsbedürfnis der Habsburger Herrscher bis zu Franz Joseph I. waren und sind für Vielfalt, Reichtum und Besonderheiten dieses Sammlungsbestandes verantwortlich, der ein Panorama nicht nur der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte präsentiert. Eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung des KHM ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass in der Weltlichen Schatzkammer des KHM sowohl die Insignien des österreichischen Kaisertums, als auch die Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches aufbewahrt und präsentiert werden. Als Sammlungs- und Bewahrungsort dieser bedeutenden Zeugnisse europäischer Geschichte, deren Anziehungskraft weit über die nationalen Grenzen hinaus jährlich hunderttausende Besucherinnen und Besucher aus aller Welt fasziniert, ist das KHM dazu aufgerufen und verpflichtet, in seiner Zielsetzung und Zweckbestimmung jene wissenschaftlichen, edukativen und kulturpolitischen Aufgaben zu erfüllen, die es in einem permanenten und breiten gesellschaftlichen Diskurs in unsere Gesellschaft einbinden.
Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des MVK
§ 3. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz 2002 bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine Zielsetzung des MVK.
(2) Das MVK ist eine Institution, die sich mit den materiellen und immateriellen Zeugnissen außereuropäischer Kulturen in ihren unterschiedlichen ethnischen, regionalen, nationalen und übernationalen Ausprägungen in Geschichte und Gegenwart auf der wissenschaftlichen Grundlage der Ethnologie-Kulturanthropologie befasst. Als Ort der gemeinsamen Erinnerung und Speicher des Gedächtnisses der Menschheit versteht sich das MVK angesichts zunehmend vernetzter multikultureller und multireligiöser Gesellschaften als lebendige Begegnungsstätte der Kulturen. Ein besonderes Ziel des Museums ist es daher, den Besucherinnen und Besuchern von einem aktuellen Blickwinkel aus eine Relativierung und Hinterfragung herkömmlicher Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsweisen zu ermöglichen, um sie so zu einem Überdenken ihrer Wirklichkeiten hinzuführen und ihnen Definitions- und Orientierungshilfen für ihre eigene Gegenwart und Zukunft anzubieten.
Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des ÖTM
§ 4. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz 2002 bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine Zielsetzung des ÖTM. Darüber hinaus definieren die theaterhistorische Stellung sowie die kulturpolitische Bedeutung der theatralen künstlerischen Leistungen Österreichs in Vergangenheit und Gegenwart die besondere Zweckbestimmung.
(2) Auf der Basis seiner Bestände mit bedeutendem theaterhistorischem und kulturgeschichtlichem Wert ist es Zweckbestimmung und Zielsetzung des ÖTM, jene künstlerischwissenschaftlichen, wissenschaftlichen, edukativen und kulturpolitischen Aufgaben zu erfüllen, die gerade durch die theatralen Künste zur Werte- und Entwicklungsdiskussion in einer breiteren Gesellschaft ständig erforderlich ist.
Aufgabenkatalog
§ 5. (1) Die Aufgaben der wA KHM mit MVK und ÖTM sind:
den bestehenden Sammlungsbestand in bestmöglichem Zustand zu bewahren, planmäßig zu erweitern und für zukünftige Generationen zu sichern. Dazu zählen die Schaffung optimaler konservatorischer und sicherheitstechnischer Bedingungen für die Aufbewahrung und Präsentation der Objekte sowie eine permanente konservatorische Betreuung der Objekte. Im Fall des MVK erfolgt die Erweiterung der bestehenden Sammlungen nach ethnologisch-kulturanthropologischen Kriterien. Insbesondere sind die historisch, wirtschaftlich und sozial bedingten Veränderungen im Bereich der materiellen und immateriellen Daseinsgestaltung im Hinblick auf eine gegenwartsbezogene und zukunftsorientierte Sammlungspolitik zu reflektieren, wobei neben dem Erwerben dreidimensionaler Gegenstände dem Sammeln von Dokumentationsmaterial und sonstigen Informationsträgern zunehmende Bedeutung zukommt;
die Sammlungen wissenschaftlich zu erschließen und die Forschungsergebnisse in angemessener Form und in einem angemessenen Zeitraum zu veröffentlichen. Dazu zählen auch die regelmäßige Inventarführung und Herstellung bzw. laufende Ergänzung der Dokumentationen zu jedem einzelnen Objekt;
den sammlungsspezifischen Schwerpunkten der wA in eigenen Forschungsprojekten (zB archäologischen Unternehmungen, ethnologischen Feldforschungen) Rechnung zu tragen. Eine unterstützende Umsetzung dieser Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben;
verstärkt mitzuwirken an einem internationalen Austausch von Forschungsergebnissen, Einzelprojekten und Kooperationen in Form eines aktiven wissenschaftlichen Diskurses;
die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten im In- und Ausland, seien es Museen, Universitäten, Theater oder andere Forschungseinrichtungen, zu vertiefen und auszubauen. Dazu gehören der internationale Austausch von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, Restauratorinnen/Restauratoren, Museologinnen/Museologen und anderen Angehörigen der wA mit vergleichbaren Einrichtungen im In- und Ausland, vor allem aber die Kooperation mit internationalen wissenschaftlichen Institutionen etwa der Archäologie, Ägyptologie, Numismatik, Kunstgeschichte, Völkerkunde, Theaterwissenschaft, Musikwissenschaft, Museologie und vergleichbaren Fachrichtungen;
die Sammlungsbestände nach Maßgabe ihrer kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung unter Berücksichtigung der besonderen räumlichen und historischen Bedingungen der wA in einer den Erkenntnissen der modernen Museologie und Museumsdidaktik entsprechenden Form der Öffentlichkeit zu erschließen und zu präsentieren. Diese Ausstellungen sind neuen Erkenntnissen der Forschung jeweils anzupassen. Durch die nach museumsdidaktischen Prinzipien gestaltete Aufstellung ist eine befriedigende, auch für eine breite Öffentlichkeit verständliche Einführung in die Sinnzusammenhänge und eine Erklärung des Sinns der Einzelobjekte anzustreben;
die spezifischen Sammlungsschwerpunkte in Form von Sonderausstellungen in einen größeren kunst- und/oder kulturgeschichtlichen Kontext zu stellen, um auf diese Weise deren Besonderheiten und Qualität sowie den vielfältigen Reichtum der wA auch außerhalb der ständigen Schausammlungen zu präsentieren und/oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorzustellen;
die besondere Bedeutung der wA als Leihgeber bei international bedeutsamen Ausstellungen auf der ganzen Welt nach Maßgabe restauratorischer und konservatorischer Gesichtspunkte zu unterstreichen, um auf diese Weise einen Beitrag der wA zum internationalen Kulturaustausch im Sinne einer weit über Österreich hinaus reichenden kulturpolitischen Zielsetzung zu leisten;
im internationalen Ausstellungsgeschehen als Veranstalter und Veranstaltungsort präsent zu sein. Die internationale Kooperation mit den großen Museen dieser Welt, sowohl im Forschungsbereich, als auch bei bedeutsamen Ausstellungen, ist eine dem Ansehen und dem Anspruch der wA verpflichtete Zielsetzung;
den besonderen kulturellen und gesellschaftlichen Stellenwert der wA in Österreich und darüber hinaus in Verbindung mit den gegebenen personellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen dazu zu nützen, die wA zu einem verantwortlichen Ort einer lebendigen und zeitgemäßen Auseinandersetzung mit kultur- und kunstgeschichtlichen Phänomenen und Zeugnissen auch außerhalb des eigenen Sammlungsbereiches zu etablieren. Die Verankerung der wA im gesellschaftlichen Bewusstsein unserer Zeit bedarf einer weit gehenden Offenheit in konzeptioneller und thematischer Hinsicht, sei es bei Sonderausstellungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen;
den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen unserer Gesellschaft dienstbar zu sein. Es ist die verpflichtende Aufgabe der wA, das durch Generationen zusammengetragene Sammlungsgut jetzt in verständlicher Form unserer Jugend als Zeugnisse unserer Geistesgeschichte bzw. jener anderer Kulturen zu vermitteln. So ist die Zusammenarbeit mit Schulen aller Bildungsstufen, mit Volksbildungsanstalten, Volkshochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine besondere Verpflichtung im Aufgabenkatalog der wA;
die gesellschaftliche Einbindung der wA in das Bewusstsein ihres regionalen Umfeldes, aber auch darüber hinaus durch eine offene und kooperative Grundhaltung für die Anliegen von Sponsorinnen/Sponsoren, Mäzeninnen/Mäzenen und anderen Förderinnen/Förderern, wie zB Museumsvereinen zum Ausdruck zu bringen, ohne dadurch die Grundsätze der oben formulierten Zielsetzungen zu verlassen;
im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Diskurses darauf hin zu wirken, dass die wA nicht nur als wissenschaftlicher und forschungsintensiver Bewahrungsort der anvertrauten Sammlungen aufgefasst wird, sondern auch als gesellschaftsbezogener Ort der Begegnung und Erbauung aller Alters- und Bildungsschichten unserer Gesellschaft. Im MVK sind neben regelmäßigen öffentlichen Führungen, wissenschaftlichen Vorträgen, Seminaren und Symposien auch künstlerische Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater, Workshops usw.) von Bedeutung, die die symbolischen Werte anderer Kulturen vermitteln und dadurch verstehendes Erleben wie auch den Erwerb von Erkenntnis und Wissen ermöglichen. Im ÖTM dienen neben dem aktuellen Führungsprogramm die Abhaltung von Veranstaltungen, Vorträgen, Symposien, Diskussionen ua. mehr sowie Aufführungen im Figurenspiegel von Richard Teschner zur Intensivierung des aktuellen und zukunftsorientierten Diskurses zur Einbindung der theaterbezogenen künstlerischen und wissenschaftlichen Kapazitäten und Ressourcen sowie zur Einbindung in und Konfrontation mit der insbesondere europäischen kulturgeschichtlichen Entwicklung. Das ÖTM ist auch Dokumentationszentrum für internationale Theaterkunst und neben den theaterhistorischen Zielsetzungen lebendiger Ort der Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen Theater, wobei insbesondere die Zusammenarbeit mit österreichischen Theatern, aber auch jene mit anderen einschlägigen Institutionen, Gesellschaften oder Vereinen im Blickpunkt steht;
neben einer edukativen Zielsetzung dafür Sorge zu tragen, dass die Auseinandersetzung mit Kultur auch der persönlichen Bereicherung, der Freude und Selbstbestimmung in einem nicht nur historisch bestimmten Umfeld dienen.
(2) Die Aufgaben der wA sind unter Beachtung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wahrzunehmen.
Leitung der wissenschaftlichen Anstalt
§ 6. (1) Die wA wird von zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern geleitet, der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer für wissenschaftliche Angelegenheiten (wissenschaftliche Geschäftsführerin/wissenschaftlicher Geschäftsführer) und der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer für kaufmännische Angelegenheiten (kaufmännische Geschäftsführerin/kaufmännischer Geschäftsführer). Vor der Bestellung der kaufmännischen Geschäftsführerin/des kaufmännischen Geschäftsführers ist die wissenschaftliche Geschäftsführerin/der wissenschaftliche Geschäftsführer zu hören. Die wissenschaftliche Geschäftsführerin/der wissenschaftliche Geschäftsführer ist gleichzeitig die Generaldirektorin/der Generaldirektor des KHM. Jede Geschäftsführerin/jeder Geschäftsführer bestimmt im Einvernehmen mit dem Kuratorium aus dem Kreis der wA für die Dauer ihrer/seiner Funktionsperiode eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter, deren/dessen Rechte und Pflichten in der Geschäftsordnung der wA geregelt sind. Wiederbestellungen als Stellvertreter/in sind möglich.
(2) Die/der wissenschaftliche und die/der kaufmännische Geschäftsführerin/Geschäftsführer haben grundsätzlich einvernehmlich vorzugehen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, gibt die Stimme (Ansicht) der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/des wissenschaftlichen Geschäftsführers den Ausschlag (Dirimierungsrecht). Derartige Entscheidungen sind der/dem Vorsitzenden des Kuratoriums unverzüglich, jedenfalls jedoch vor einem Vollzug der jeweiligen Entscheidung zur Kenntnis zu bringen. Die/der Vorsitzende des Kuratoriums hat dem Kuratorium bei der nächstfolgenden Kuratoriumssitzung über Anzahl und Art der Dirimierungsfälle zu berichten. Nähere Bestimmungen über die Geschäftsführung sind in der Geschäftsordnung der wA zu treffen.
(3) Dem MVK und ÖTM steht jeweils eine Direktorin/ein Direktor vor. Die Generaldirektorin/der Generaldirektor des KHM und die Direktorinnen/Direktoren des MVK und ÖTM üben die wissenschaftliche Leitung ihrer Museen aus. Die Generaldirektorin/der Generaldirektor des KHM ist verantwortlich für die Programmgestaltung und das Raumkonzept des KHM; die Programmgestaltung und das Raumkonzept des MVK und ÖTM erfolgt in Absprache und im Einvernehmen mit der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/dem wissenschaftlichen Geschäftsführer; hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Programmgestaltung und des Raumkonzeptes ist das Einvernehmen mit der kaufmännischen Geschäftsführerin/dem kaufmännischen Geschäftsführer herzustellen.
(4) Anstellungserfordernis für die Generaldirektorin/den Generaldirektor des KHM und für ihre Stellvertreterin/seinen Stellvertreter sowie für die Direktorinnen/die Direktoren des MVK und des ÖTM ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium in einer einschlägigen Fachrichtung. Anstellungserfordernis für die kaufmännische Geschäftsführerin/den kaufmännischen Geschäftsführer und für ihre Stellvertreterin/seinen Stellvertreter ist ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt.
(5) Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan der Geschäftsführung dient ein vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestelltes Kuratorium, dem Voranschläge, der Budgetvollzug und der Rechnungsabschluss nach Maßgabe der entsprechenden Geschäftsordnung vorgelegt werden müssen.
(6) Die Direktorinnen/Direktoren des MVK und ÖTM werden nach Anhörung des Betriebsrates (§ 12 Bundesmuseen-Gesetz 2002) und unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Kuratorinnen/Kuratoren des MVK bzw. ÖTM von der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/vom wissenschaftlichen Geschäftsführer der wA bestellt. Die wissenschaftlichen Kuratorinnen/Kuratoren des MVK und ÖTM werden nach Anhörung des Betriebsrates und im Einvernehmen mit der Direktorin/dem Direktor des MVK bzw. ÖTM von der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/vom wissenschaftlichen Geschäftsführer bestellt.
Bereichsgliederung und Organisationsstruktur
§ 7. Zur Erfüllung der in § 2 bis § 5 dieser Museumsordnung aufgeführten Leitlinien zur Zweckbestimmung bzw. des Aufgabenkatalogs der wA dient folgende Gliederung:
Sammlungs- und Forschungsbereich der wA;
Aufbauorganisation der wA mit Geschäftsführung, Bereichs- und Hauptabteilungen.
Der Sammlungsbereich der wA
§ 8. (1) Die Aufgabenstellung der einzelnen Museen bzw. Sammlungen bezieht sich auf die Erweiterung, Analyse, Aufarbeitung, Beschreibung, kunst- und kulturgeschichtliche bzw. ethnologischkulturanthropologische Einordnung, Klassifizierung, Entschlüsselung und wissenschaftliche Bewertung und Dokumentation der einzelnen Sammlungsobjekte bzw. zusammenhängender Sammlungsteile.
(2) Sammlungsgeschichtliche Aspekte und Fragestellungen bzw. die Aufarbeitung der Archivalien der drei Museen sind Forschungsgegenstand der drei Museumsarchive, die über die jeweiligen Sammlungsarchive verfügen.
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