(Übersetzung)Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1976-09-21
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. September 1976 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer 4 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:

1.

Die Geltungsdauer der Deklaration wird durch Änderung des Datums in Ziffer 4 auf „31. Dezember 1977" verlängert.

2.

Diese Niederschrift wird beim Generaldirektor der VERTRAGSPARTEIEN des Allgemeinen Abkommens hinterlegt. Sie steht zur Annahme, durch Unterzeichnung oder in anderer Weise, durch die Philippinen und durch die teilnehmenden Regierungen offen. Sie tritt zwischen der Regierung der Philippinen und einer teilnehmenden Regierung in Kraft, sobald sie von der Regierung der Philippinen und von dieser Regierung angenommen worden ist.

3.

Der Generaldirektor übermittelt eine beglaubigte Abschrift dieser Niederschrift und eine Mitteilung über jede Annahmeerklärung an die Regierung der Philippinen und an jede Vertragspartei des Allgemeinen Abkommens.

GESCHEHEN zu Genf am einundzwanzigsten November neunzehnhundertfünfundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

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