Verordnung des Bundeskanzlers über die Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt II

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-10-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. (1) Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens sind im Bundesgesetzblatt II zu verlautbaren.

(2) Bereits auf andere Weise kundgemachte Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens können unbeschadet ihrer Geltung zusätzlich im Bundesgesetzblatt II verlautbart werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Monats ihrer Kundmachung in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.