Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-09-07
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286 (BStG 1971), in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006, wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen wird das aus dem Lageplan, Planzeichen A5/76-02, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Der vorerwähnte Lageplan liegt in den betroffenen Gemeinden, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.

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