Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich der Solvabilität von Kreditinstituten (Solvabilitätsverordnung- SolvaV)[CELEX-Nr.: 32006L0048, 32006L0049]

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-10-10
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2007-09-26
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 612
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der § 21d Abs. 6, § 21f Abs. 4, § 22 Abs. 7, § 22a Abs. 5 Z 5, § 22a Abs. 7, § 22b Abs. 10 und 11, § 22d Abs. 5, § 22e Abs. 5 und 6, § 22f Abs. 2, § 22g Abs. 9, § 22h Abs. 7, § 22j Abs. 2, § 22k Abs. 4 und 9, § 22l Abs. 4, § 22n Abs. 5, § 22o Abs. 5 und § 22p Abs. 5 des Bankwesengesetzes – BWG –, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Teil: Allgemeine Bestimmungen

```

§ 1 Zweck

§ 2 Begriffsbestimmungen

```

2.

Teil: Kreditrisiko

```

```

1.

Hauptstück: Kreditrisiko-Standardansatz

```

```

1.

Abschnitt: Allgemeine Bestimmung

```

§ 3 Allgemeine Bestimmung

```

2.

Abschnitt: Gewichte

```

§ 4 Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

§ 5 Forderungen an regionale Gebietskörperschaften und

gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften

§ 6 Forderungen an öffentliche Stellen, Verwaltungseinrichtungen

und Unternehmen ohne Erwerbscharakter

§ 7 Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

§ 8 Forderungen an internationale Organisationen

§ 9 Forderungen an Institute

§ 10 Gewichtszuordnung bei Forderungen an Institute

§ 11 Forderungen an Unternehmen

§ 12 Retail-Forderungen

§ 13 Durch Immobilien besicherte Forderungen

§ 14 Wohnhypothekarkredite

§ 15 Gewerbliche Hypothekarkredite

§ 16 Überfällige Forderungen

§ 17 Forderungen mit hohem Risiko

§ 18 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen

§ 19 Zusätzliche Anforderungen bei mit Immobilien gedeckten

Schuldverschreibungen

§ 20 Gewichtung von Forderungen in Form von gedeckten

Schuldverschreibungen

§ 21 Kurzfristige Forderungen an Kreditinstitute und Unternehmen

§ 22 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen

§ 23 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen mit Rating

§ 24 Durchschnittliches Gewicht bei Forderungen in Form von

Investmentfondsanteilen

§ 25 Sonstige Positionen

§ 26 Treuhandvermögen und Schuldverschreibungen aus eigener

Emission

§ 27 Forderungsverkäufe, Rückkaufsvereinbarungen und

Outright-Terminkäufe

§ 28 Kreditabsicherungen für einen Forderungskorb

```

3.

Abschnitt: Nutzung der Ratings von Rating-Agenturen

```

§ 29 Nutzung der Ratings von Rating-Agenturen

§ 30 Allgemeine Nutzungsbestimmungen

§ 31 Verwendung mehrerer Ratings

§ 32 Emittenten- und Emissionsratings

§ 33 Kurzfrist-Ratings für Forderungen

§ 34 Kurzfrist-Ratings für Fazilitäten

§ 35 Forderungen in der Landeswährung und in ausländischer

Währung

```

2.

Hauptstück: Auf internen Ratings basierender Ansatz

```

```

1.

Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

```

§ 36 Allgemeine Bestimmung

```

2.

Abschnitt: Mindestanforderungen

```

§ 37 Ratingsysteme

§ 38 Aufbau der Ratingsysteme

§ 39 Zuordnung von Forderungen

§ 40 Integrität des Zuordnungsprozesses

§ 41 Verwendung von Modellen

§ 42 Dokumentation von Ratingsystemen

§ 43 Erworbene Modelle

§ 44 Datenverwaltung

§ 45 Krisentests

§ 46 Ausfallsqualifikation des Schuldners

§ 47 Allgemeine Anforderungen an eigene Schätzungen

§ 48 Anforderungen an PD-Schätzungen für Forderungen an

Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen

§ 49 Anforderungen an PD-Schätzungen für Retail-Forderungen

§ 50 Anforderungen für eigene LGD-Schätzungen

§ 51 Anforderungen an LGD-Schätzungen für Forderungen an

Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen

§ 52 Anforderungen an LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen

§ 53 Anforderungen für die Schätzung von Umrechnungsfaktoren

§ 54 Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für

Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute

und Unternehmen

§ 55 Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für

Retail-Forderungen

§ 56 Anforderungen an die Berücksichtigung von persönlichen

Sicherheiten in der Parameterschätzung

§ 57 Zusätzliche Anforderungen an die Schätzung der Wirkung von

Kreditderivaten

§ 58 Anforderungen an angekaufte Forderungen

§ 59 Validierung der internen Schätzungen

§ 60 Quantitative Anforderungen bei internen Modellen für

Beteiligungspositionen

§ 61 Qualitative Anforderungen bei internen Modellen für

Beteiligungspositionen

§ 62 Validierung und Dokumentation interner Modelle für

Beteiligungspositionen

§ 63 Verantwortung der Geschäftsleiter und Anforderungen an die

Kreditrisikokontrolle

§ 64 Aufgaben der internen Revision

```

3.

Abschnitt: Bestimmung des Forderungswerts:

```

§ 65 Bestimmung des Forderungswerts

§ 66 Forderungswert von Beteiligungspositionen

§ 67 Forderungswert sonstiger Aktiva

```

4.

Abschnitt: Die Risikoparameter PD, LGD und M

```

§ 68 PD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und

Zentralbanken, Institute und Unternehmen

§ 69 LGD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und

Zentralbanken, Institute und Unternehmen

§ 70 Restlaufzeit für Forderungen an Zentralstaaten und

Zentralbanken, Institute und Unternehmen

§ 71 PD- und LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen

§ 72 Beteiligungspositionen nach der PD/LGD-Methode

```

5.

Abschnitt: Gewichteter Forderungsbetrag und erwarteter

```

Verlustbetrag

§ 73 Gewichteter Forderungsbetrag und erwarteter Verlustbetrag

§ 74 Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute

und Unternehmen

§ 75 Retail-Forderungen

§ 76 Ausgefallene Forderungen

§ 77 Beteiligungspositionen

§ 78 Sonstige Aktiva

§ 79 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen

§ 80 Verwässerungsrisiko

§ 81 Erwartete Verlustbeträge

§ 82 Behandlung von erwarteten Verlustbeträgen

```

3.

Hauptstück: Kreditrisikominderung

```

```

1.

Abschnitt: Besicherungen

```

§ 83 Besicherungen

§ 84 Netting von Bilanzpositionen

§ 85 Netting-Rahmenvereinbarungen, die Pensionsgeschäfte,

Wertpapier- und Warenleihgeschäfte und andere

Kapitalmarkttransaktionen betreffen

§ 86 Methodenabhängige Anerkennungsfähigkeit von dinglichen

Sicherheiten

§ 87 Finanzielle Sicherheiten

§ 88 Schuldverschreibungen von Instituten ohne Rating

§ 89 Investmentfondsanteile

§ 90 Zusätzliche finanzielle Sicherheiten bei Verwendung der

umfassenden Methode

§ 91 Zusätzliche Anerkennungsfähigkeit für die Berechnungen nach

dem auf internen Ratings basierenden Ansatz

§ 92 Immobiliensicherheiten

§ 93 Forderungen

§ 94 Sonstige Sachsicherheiten

§ 95 Andere Arten von Besicherungen

§ 96 Sicherungsgeber

§ 97 Double Default

§ 98 Kreditderivate

§ 99 Interne Sicherungsgeschäfte

```

2.

Abschnitt: Mindestanforderungen

```

§ 100 Netting

§ 101 Netting-Rahmenvereinbarungen

§ 102 Finanzielle Sicherheiten

§ 103 Immobiliensicherheiten

§ 104 Bewertung der Immobiliensicherheit

§ 105 Forderungen

§ 106 Wert der Forderungen

§ 107 Sonstige Sachsicherheiten

§ 108 Wert der sonstigen Sachsicherheiten

§ 109 Andere Arten von Besicherungen

§ 110 Leasing

§ 111 Anforderungen an alle persönlichen Sicherheiten

§ 112 Operationelle Anforderungen

§ 113 Rückbürgschaften von Staaten und anderen öffentlichen

Stellen

§ 114 Zusätzliche Anforderungen für persönliche Sicherheiten, die

keine Kreditderivate sind

§ 115 Zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare

Bürgschaftsprogramme

§ 116 Zusätzliche Anforderungen für Kreditderivate

§ 117 Inkongruenzen

§ 118 Double Default

```

3.

Abschnitt: Effekt der Kreditrisikominderung

```

§ 119 Allgemeines

§ 120 Barmittel, Wertpapiere und Waren im Rahmen eines

Pensionsgeschäfts, Wertpapier- oder Warenleihgeschäfts

§ 121 Credit Linked Notes

§ 122 Netting von Bilanzpositionen

§ 123 Netting-Rahmenvereinbarungen, die Pensionsgeschäfte,

Wertpapier- und Warenleihgeschäfte oder andere

Kapitalmarkttransaktionen betreffen

§ 124 Nettoposition von Waren und Wertpapieren

§ 125 Volatilitätsanpassung

§ 126 Volatilitätsanpassung für das Wechselkursrisiko

§ 127 Angepasster Forderungswert

§ 128 Internes Modell

§ 129 Finanzielle Sicherheiten

§ 130 Einfache Methode zur Berücksichtigung finanzieller

Sicherheiten

§ 131 Umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller

Sicherheiten

§ 132 Volatilitätsanpassung des Werts der finanziellen Sicherheit

§ 133 Heraufskalierung der Volatilitätsanpassung

§ 134 Standardisierte Volatilitätsanpassung

§ 135 Auf eigenen Schätzungen beruhende Volatilitätsanpassungen

§ 136 Quantitative Anforderungen an eigene Volatilitätsanpassungen

§ 137 Qualitative Anforderungen an eigene Volatilitätsanpassungen

§ 138 Verzicht auf eine Volatilitätsanpassung

§ 139 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge

bei finanziellen Sicherheiten

§ 140 Sonstige im Rahmen des auf internen Ratings basierenden

Ansatzes zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare

Besicherungen

§ 141 Alternative Bewertung von Wohnimmobiliensicherheiten

§ 142 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge

bei gemischten Sicherheitenpools

§ 143 Einlagen bei Drittinstituten

§ 144 Verpfändete Lebensversicherungen

§ 145 Sicherheiten gemäß § 95 Z 3

§ 146 Bewertung von persönlichen Sicherheiten

§ 147 Persönliche Sicherheiten in anderer Währung

§ 148 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge

bei Verbriefungstransaktionen

§ 149 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge im

Kreditrisiko-Standardansatz

§ 150 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge im

auf internen Ratings basierenden Ansatz

§ 151 Laufzeitinkongruenzen

§ 152 Laufzeitinkongruenzen bei finanziellen Sicherheiten

§ 153 Laufzeitinkongruenzen bei persönlicher Sicherheitsleistung

§ 154 Absicherung für Forderungskörbe

§ 155 Kombinierte Kreditrisikominderung beim Standardansatz

```

4.

Hauptstück: Verbriefungspositionen

```

```

1.

Abschnitt: Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge

```

und erwarteten Verlustbeträge

§ 156 Effektive Übertragung von Forderungen im Rahmen einer

traditionellen Verbriefung

§ 157 Effektive Übertragung des Kreditrisikos im Rahmen einer

synthetischen Verbriefung

§ 158 Ermittlung des gewichteten Forderungsbetrages von

synthetisch verbrieften Forderungsportfolios gemäß § 22d

Abs. 2 BWG

§ 159 Behandlung der Laufzeitinkongruenzen bei synthetischen

Verbriefungen

§ 160 Ermittlung des gewichteten Forderungsbetrages – Allgemeine

Grundsätze

§ 161 Ermittlung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des

Kreditrisiko-Standardansatzes

§ 162 Behandlung von Verbriefungspositionen in einer

Second-Loss-Tranche oder in einer besser gestellten Tranche

in einem ABCP-Programm im Rahmen des Standardansatzes

§ 163 Behandlung von Liquiditätsfazilitäten ohne Rating im Rahmen

des Standardansatzes

§ 164 Reduzierung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des

Standardansatzes

§ 165 Berechnung des gewichteten Forderungsbetrags im Rahmen des

auf internen Ratings basierenden Ansatzes

§ 166 Ratingbasierter Ansatz

§ 167 Verwendung abgeleiteter Ratings im Rahmen des auf internen

Ratings basierenden Ansatzes

§ 168 Interner Bemessungsansatz für Positionen in ABCP-Programmen

im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes

§ 169 Aufsichtlicher Formelansatz

§ 170 Liquiditätsfazilitäten im Rahmen des auf internen Ratings

basierenden Ansatzes

§ 171 Anerkennung der Kreditrisikominderung auf

Verbriefungspositionen im Rahmen des auf internen Ratings

basierenden Ansatzes

§ 172 Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für

Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im

ratingbasierten Ansatz

§ 173 Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für

Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im

aufsichtlichen Formelansatz

§ 174 Reduktion der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des

auf internen Ratings basierenden Ansatzes

§ 175 Berechnung der zusätzlichen gewichteten Forderungsbeträge

von Verbriefungspositionen revolvierender Forderungen mit

vorzeitiger Tilgungsklausel im Kreditrisiko-Standardansatz

§ 176 Berechnung der zusätzlichen gewichteten Forderungsbeträge

von Verbriefungs-positionen revolvierender Forderungen mit

vorzeitiger Tilgungsklausel im auf internen Ratings

basierenden Ansatz

§ 177 Verbriefungen mit Klausel über die vorzeitige Rückzahlung,

denen nicht zweckgebundene, fristlos und vorbehaltlos

kündbare Retail-Kreditrahmen zugrunde liegen

§ 178 Umrechnungsfaktor für andere Verbriefungen mit Klausel über

die vorzeitige Rückzahlung

§ 179 Maximales Mindesteigenmittelerfordernis für

Verbriefungspositionen revolvierender Forderungen

```

2.

Abschnitt: Nutzung der Ratings von Rating-Agenturen

```

§ 180 Anforderungen an Ratings

§ 181 Verwendung von Ratings

```

3.

Teil: Operationelles Risiko

```

```

1.

Hauptstück: Basisindikatoransatz

```

§ 182 Mindesteigenmittelerfordernis

§ 183 Maßgeblicher Indikator

§ 184 Grundlage des maßgeblichen Indikators

```

2.

Hauptstück: Standardansatz

```

§ 185 Mindesteigenmittelerfordernis

§ 186 Geschäftsfelder

§ 187 Grundsätze für die Zuordnung der Geschäftsfelder

```

3.

Hauptstück: Fortgeschrittener Messansatz

```

§ 188 Fortgeschrittener Messansatz

§ 189 Quantitative Anforderungen

§ 190 Interne Daten

§ 191 Externe Daten

§ 192 Szenario-Analyse

§ 193 Geschäftsumfeld und interne Kontrollfaktoren

§ 194 Anrechnung von Versicherungen und anderer Risikomindernder

Techniken

```

4.

Teil: Risikoarten gemäß § 22o Abs. 2 BWG

```

```

1.

Hauptstück: Handelsbuch

```

```

1.

Abschnitt: Allgemeines

```

§ 195 Handelsabsicht

§ 196 Zuordnung zum Handelsbuch

§ 197 Interne Sicherungsgeschäfte

```

2.

Abschnitt: Bewertungsmethoden

```

§ 198 Bewertung zu Marktpreisen

§ 199 Bewertung zu Modellpreisen

§ 200 Unabhängige Preisüberprüfung

§ 201 Bewertungsanpassungen oder Reserven

§ 202 Systeme und Kontrollen

```

3.

Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen zum Positionsrisiko

```

§ 203 Aufrechnung von Positionen und Währungsumrechnung

§ 204 Behandlung von Derivaten

§ 205 Positionsrisiko von Pensionsgeschäften und Wertpapierleihen

```

4.

Abschnitt: Besondere Bestimmungen zum Positionsrisiko

```

§ 206 Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko

§ 207 Spezifisches Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten

§ 208 Allgemeines Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten

§ 209 Spezifisches und allgemeines Positionsrisiko in

Substanzwerten

§ 210 Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko in

Aktienindex-Terminkontrakten

§ 211 Investmentfondsanteile im Handelsbuch

§ 212 Spezifisches Positionsrisiko von durch Kreditderivate

abgesicherten Handelsbuchpositionen

§ 213 Übernahmegarantien

§ 214 Abwicklungsrisiko

§ 215 Vorleistungen

§ 216 Kontrahentenausfallrisiko

§ 217 Erwartete Verlustbeträge bei Kontrahentenausfallrisiko

```

2.

Hauptstück: Optionsrisiko

```

§ 218 Allgemeines

§ 219 Gammarisiko

§ 220 Vegarisiko

§ 221 Szenario-Matrix-Methode

```

3.

Hauptstück: Warenpositions- und Fremdwährungsrisiko

```

§ 222 Mindesteigenmittelerfordernis für das Warenpositionsrisiko

§ 223 Mindesteigenmittelerfordernis für das Fremdwährungsrisiko

```

4.

Hauptstück: Modelle der Marktrisikobegrenzung

```

§ 224 Allgemeines

§ 225 Qualitative Standards

§ 226 Marktrisikofaktoren

§ 227 Quantitative Standards

§ 228 Methoden für die Durchführung von Rückvergleichen

§ 229 Methoden für die Festlegung des Multiplikators

§ 230 Methoden für die Durchführung von Krisentests

§ 231 Kombination von Modellen und Standardverfahren

§ 232 Kriterien zur Zulassung von Modellen zur Berechnung des

Mindesteigenmittelerfordernisses für das spezifische

Positionsrisiko und des zusätzlichen Ausfallsrisikos

5.

Teil: Kontrahentenausfallrisiko von Derivaten,

Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften,

Geschäften mit langer Abwicklungsfrist und Lombardgeschäften

1.

Hauptstück: Anwendungsspezifikation

§ 233 Anwendungsspezifikation

```

2.

Hauptstück: Marktbewertungsmethode

```

§ 234 Marktbewertungsmethode

```

3.

Hauptstück: Ursprungsrisikomethode

```

§ 235 Ursprungsrisikomethode

```

4.

Hauptstück: Standardmethode

```

§ 236 Standardmethode

§ 237 Zahlungskomponente

§ 238 Zuordnung zu Risikopositionen

§ 239 Höhe der Risikoposition

§ 240 Hedging-Satz

§ 241 Multiplikator für das Kontrahentenausfallrisiko

§ 242 Forderungswert

§ 243 Interne Verfahren

```

5.

Hauptstück: Internes Modell

```

§ 244 Internes Modell

§ 245 Forderungswert

§ 246 Eigene Schätzungen des Skalierungsfaktors

§ 247 Korrelation von Markt- und Kreditrisikofaktoren

§ 248 Netting-Satz mit Nachschussvereinbarung

§ 249 Organisationseinheit zur Kontrahentenausfallrisikosteuerung

§ 250 Kontrahentenausfallrisikosteuerung

§ 251 Krisentests

§ 252 Interne Revision

§ 253 Einbindung des Modells in das Risikomanagementsystem

§ 254 Stabilität des Modells

§ 255 Modellvalidierung

```

6.

Hauptstück: Vertragliches Netting

```

§ 256 Vertragliches Netting

§ 257 Arten von Netting-Vereinbarungen und Bedingungen für die

Anwendung

§ 258 Berücksichtigung von Netting-Vereinbarungen

§ 259 Netting-Vereinbarungen: Zukünftiges potentielles

Kreditrisiko

§ 260 Netting-Vereinbarungen: Netto-Brutto-Quotient

§ 261 Netting-Vereinbarungen bei Standardmethode und internen

Modellen

```

6.

Teil: Übergangs- und Schlussbestimmungen

```

§ 262 Übergangsbestimmungen

§ 263 Verweise

§ 264 Außer-Kraft-Treten

§ 265 In-Kraft-Treten

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der § 21d Abs. 6, § 21f Abs. 4, § 22 Abs. 7, § 22a Abs. 5 Z 5, § 22a Abs. 7, § 22b Abs. 10 und 11, § 22d Abs. 5, § 22e Abs. 5 und 6, § 22f Abs. 2, § 22g Abs. 9, § 22h Abs. 7, § 22j Abs. 2, § 22k Abs. 4 und 9, § 22l Abs. 4, § 22n Abs. 5, § 22o Abs. 5 und § 22p Abs. 5 des Bankwesengesetzes – BWG –, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:

§ 1 Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Bestimmung
--- ---
§ 4 Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken
--- ---
§ 5 Forderungen an regionale Gebietskörperschaften und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften
§ 6 Forderungen an öffentliche Stellen, Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
§ 7 Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken
§ 8 Forderungen an internationale Organisationen
§ 9 Forderungen an Institute
§ 10 Gewichtszuordnung bei Forderungen an Institute
§ 11 Forderungen an Unternehmen
§ 12 Retail-Forderungen
§ 13 Durch Immobilien besicherte Forderungen
§ 14 Wohnhypothekarkredite
§ 15 Gewerbliche Hypothekarkredite
§ 16 Überfällige Forderungen
§ 17 Forderungen mit hohem Risiko
§ 18 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
§ 19 Zusätzliche Anforderungen bei mit Immobilien gedeckten Schuldverschreibungen
§ 20 Gewichtung von Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
§ 21 Kurzfristige Forderungen an Kreditinstitute und Unternehmen
§ 22 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
§ 23 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen mit Rating
§ 24 Durchschnittliches Gewicht bei Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
§ 25 Sonstige Positionen
§ 26 Treuhandvermögen und Schuldverschreibungen aus eigener Emission
§ 27 Forderungsverkäufe, Rückkaufsvereinbarungen und Outright-Terminkäufe
§ 28 Kreditabsicherungen für einen Forderungskorb
§ 29 Nutzung der Ratings von Rating-Agenturen
--- ---
§ 30 Allgemeine Nutzungsbestimmungen
§ 31 Verwendung mehrerer Ratings
§ 32 Emittenten- und Emissionsratings
§ 33 Kurzfrist-Ratings für Forderungen
§ 34 Kurzfrist-Ratings für Fazilitäten
§ 35 Forderungen in der Landeswährung und in ausländischer Währung
§ 36 Allgemeine Bestimmung
--- ---
§ 37 Ratingsysteme
--- ---
§ 38 Aufbau der Ratingsysteme
§ 39 Zuordnung von Forderungen
§ 40 Integrität des Zuordnungsprozesses
§ 41 Verwendung von Modellen
§ 42 Dokumentation von Ratingsystemen
§ 43 Erworbene Modelle
§ 44 Datenverwaltung
§ 45 Krisentests
§ 46 Ausfallsqualifikation des Schuldners
§ 47 Allgemeine Anforderungen an eigene Schätzungen
§ 48 Anforderungen an PD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 49 Anforderungen an PD-Schätzungen für Retail-Forderungen
§ 50 Anforderungen für eigene LGD-Schätzungen
§ 51 Anforderungen an LGD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 52 Anforderungen an LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen
§ 53 Anforderungen für die Schätzung von Umrechnungsfaktoren
§ 54 Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 55 Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für Retail-Forderungen
§ 56 Anforderungen an die Berücksichtigung von persönlichen Sicherheiten in der Parameterschätzung
§ 57 Zusätzliche Anforderungen an die Schätzung der Wirkung von Kreditderivaten
§ 58 Anforderungen an angekaufte Forderungen
§ 59 Validierung der internen Schätzungen
§ 60 Quantitative Anforderungen bei internen Modellen für Beteiligungspositionen
§ 61 Qualitative Anforderungen bei internen Modellen für Beteiligungspositionen
§ 62 Validierung und Dokumentation interner Modelle für Beteiligungspositionen
§ 63 Verantwortung der Geschäftsleiter und Anforderungen an die Kreditrisikokontrolle
§ 64 Aufgaben der internen Revision
§ 65 Bestimmung des Forderungswerts
--- ---
§ 66 Forderungswert von Beteiligungspositionen
§ 67 Forderungswert sonstiger Aktiva
§ 68 PD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
--- ---
§ 69 LGD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 70 Restlaufzeit für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 71 PD- und LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen
§ 72 Beteiligungspositionen nach der PD/LGD-Methode
§ 73 Gewichteter Forderungsbetrag und erwarteter Verlustbetrag
--- ---
§ 74 Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 75 Retail-Forderungen
§ 76 Ausgefallene Forderungen
§ 77 Beteiligungspositionen
§ 78 Sonstige Aktiva
§ 79 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
§ 80 Verwässerungsrisiko
§ 81 Erwartete Verlustbeträge
§ 82 Behandlung von erwarteten Verlustbeträgen
§ 83 Besicherungen
--- ---
§ 84 Netting von Bilanzpositionen
§ 85 Netting-Rahmenvereinbarungen, die Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihgeschäfte und andere Kapitalmarkttransaktionen betreffen
§ 86 Methodenabhängige Anerkennungsfähigkeit von dinglichen Sicherheiten
§ 87 Finanzielle Sicherheiten
§ 88 Schuldverschreibungen von Instituten ohne Rating
§ 89 Investmentfondsanteile
§ 90 Zusätzliche finanzielle Sicherheiten bei Verwendung der umfassenden Methode
§ 91 Zusätzliche Anerkennungsfähigkeit für die Berechnungen nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz
§ 92 Immobiliensicherheiten
§ 93 Forderungen
§ 94 Sonstige Sachsicherheiten
§ 95 Andere Arten von Besicherungen
§ 96 Sicherungsgeber
§ 97 Double Default
§ 98 Kreditderivate
§ 99 Interne Sicherungsgeschäfte
§ 100 Netting
--- ---
§ 101 Netting-Rahmenvereinbarungen
§ 102 Finanzielle Sicherheiten
§ 103 Immobiliensicherheiten
§ 104 Bewertung der Immobiliensicherheit
§ 105 Forderungen
§ 106 Wert der Forderungen
§ 107 Sonstige Sachsicherheiten
§ 108 Wert der sonstigen Sachsicherheiten
§ 109 Andere Arten von Besicherungen
§ 110 Leasing
§ 111 Anforderungen an alle persönlichen Sicherheiten
§ 112 Operationelle Anforderungen
§ 113 Rückbürgschaften von Staaten und anderen öffentlichen Stellen
§ 114 Zusätzliche Anforderungen für persönliche Sicherheiten, die keine Kreditderivate sind
§ 115 Zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Bürgschaftsprogramme
§ 116 Zusätzliche Anforderungen für Kreditderivate
§ 117 Inkongruenzen
§ 118 Double Default
§ 119 Allgemeines
--- ---
§ 120 Barmittel, Wertpapiere und Waren im Rahmen eines Pensionsgeschäfts, Wertpapier- oder Warenleihgeschäfts
§ 121 Credit Linked Notes
§ 122 Netting von Bilanzpositionen
§ 123 Netting-Rahmenvereinbarungen, die Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihgeschäfte oder andere Kapitalmarkttransaktionen betreffen
§ 124 Nettoposition von Waren und Wertpapieren
§ 125 Volatilitätsanpassung
§ 126 Volatilitätsanpassung für das Wechselkursrisiko
§ 127 Angepasster Forderungswert
§ 128 Internes Modell
§ 129 Finanzielle Sicherheiten
§ 130 Einfache Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
§ 131 Umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
§ 132 Volatilitätsanpassung des Werts der finanziellen Sicherheit
§ 133 Heraufskalierung der Volatilitätsanpassung
§ 134 Standardisierte Volatilitätsanpassung
§ 135 Auf eigenen Schätzungen beruhende Volatilitätsanpassungen
§ 136 Quantitative Anforderungen an eigene Volatilitätsanpassungen
§ 137 Qualitative Anforderungen an eigene Volatilitätsanpassungen
§ 138 Verzicht auf eine Volatilitätsanpassung
§ 139 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge bei finanziellen Sicherheiten
§ 140 Sonstige im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Besicherungen
§ 141 Alternative Bewertung von Wohnimmobiliensicherheiten
§ 142 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge bei gemischten Sicherheitenpools
§ 143 Einlagen bei Drittinstituten
§ 144 Verpfändete Lebensversicherungen
§ 145 Sicherheiten gemäß § 95 Z 3
§ 146 Bewertung von persönlichen Sicherheiten
§ 147 Persönliche Sicherheiten in anderer Währung
§ 148 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge bei Verbriefungstransaktionen
§ 149 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz
§ 150 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge im auf internen Ratings basierenden Ansatz
§ 151 Laufzeitinkongruenzen
§ 152 Laufzeitinkongruenzen bei finanziellen Sicherheiten
§ 153 Laufzeitinkongruenzen bei persönlicher Sicherheitsleistung
§ 154 Absicherung für Forderungskörbe
§ 155 Kombinierte Kreditrisikominderung beim Standardansatz
§ 156 Effektive Übertragung von Forderungen im Rahmen einer traditionellen Verbriefung
--- ---
§ 157 Effektive Übertragung des Kreditrisikos im Rahmen einer synthetischen Verbriefung
§ 158 Ermittlung des gewichteten Forderungsbetrages von synthetisch verbrieften Forderungsportfolios gemäß § 22d Abs. 2 BWG
§ 159 Behandlung der Laufzeitinkongruenzen bei synthetischen Verbriefungen
§ 160 Ermittlung des gewichteten Forderungsbetrages – Allgemeine Grundsätze
§ 161 Ermittlung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des Kreditrisiko-Standardansatzes
§ 162 Behandlung von Verbriefungspositionen in einer Second-Loss-Tranche oder in einer besser gestellten Tranche in einem ABCP-Programm im Rahmen des Standardansatzes
§ 163 Behandlung von Liquiditätsfazilitäten ohne Rating im Rahmen des Standardansatzes
§ 164 Reduzierung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des Standardansatzes
§ 165 Berechnung des gewichteten Forderungsbetrags im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 166 Ratingbasierter Ansatz
§ 167 Verwendung abgeleiteter Ratings im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 168 Interner Bemessungsansatz für Positionen in ABCP-Programmen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 169 Aufsichtlicher Formelansatz
§ 170 Liquiditätsfazilitäten im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 171 Anerkennung der Kreditrisikominderung auf Verbriefungspositionen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 172 Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im ratingbasierten Ansatz
§ 173 Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im aufsichtlichen Formelansatz
§ 174 Reduktion der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 175 Berechnung der zusätzlichen gewichteten Forderungsbeträge von Verbriefungspositionen revolvierender Forderungen mit vorzeitiger Tilgungsklausel im Kreditrisiko-Standardansatz
§ 176 Berechnung der zusätzlichen gewichteten Forderungsbeträge von Verbriefungs-positionen revolvierender Forderungen mit vorzeitiger Tilgungsklausel im auf internen Ratings basierenden Ansatz
§ 177 Verbriefungen mit Klausel über die vorzeitige Rückzahlung, denen nicht zweckgebundene, fristlos und vorbehaltlos kündbare Retail-Kreditrahmen zugrunde liegen
§ 178 Umrechnungsfaktor für andere Verbriefungen mit Klausel über die vorzeitige Rückzahlung
§ 179 Maximales Mindesteigenmittelerfordernis für Verbriefungspositionen revolvierender Forderungen
§ 180 Anforderungen an Ratings
--- ---
§ 181 Verwendung von Ratings
§ 182 Mindesteigenmittelerfordernis
--- ---
§ 183 Maßgeblicher Indikator
§ 184 Grundlage des maßgeblichen Indikators
§ 185 Mindesteigenmittelerfordernis
--- ---
§ 186 Geschäftsfelder
§ 187 Grundsätze für die Zuordnung der Geschäftsfelder
§ 188 Fortgeschrittener Messansatz
--- ---
§ 189 Quantitative Anforderungen
§ 190 Interne Daten
§ 191 Externe Daten
§ 192 Szenario-Analyse
§ 193 Geschäftsumfeld und interne Kontrollfaktoren
§ 194 Anrechnung von Versicherungen und anderer Risikomindernder Techniken
§ 195 Handelsabsicht
--- ---
§ 196 Zuordnung zum Handelsbuch
§ 197 Interne Sicherungsgeschäfte
§ 198 Bewertung zu Marktpreisen
--- ---
§ 199 Bewertung zu Modellpreisen
§ 200 Unabhängige Preisüberprüfung
§ 201 Bewertungsanpassungen oder Reserven
§ 202 Systeme und Kontrollen
§ 203 Aufrechnung von Positionen und Währungsumrechnung
--- ---
§ 204 Behandlung von Derivaten
§ 205 Positionsrisiko von Pensionsgeschäften und Wertpapierleihen
§ 206 Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko
--- ---
§ 207 Spezifisches Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten
§ 208 Allgemeines Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten
§ 209 Spezifisches und allgemeines Positionsrisiko in Substanzwerten
§ 210 Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko in Aktienindex-Terminkontrakten
§ 211 Investmentfondsanteile im Handelsbuch
§ 212 Spezifisches Positionsrisiko von durch Kreditderivate abgesicherten Handelsbuchpositionen
§ 213 Übernahmegarantien
§ 214 Abwicklungsrisiko
§ 215 Vorleistungen
§ 216 Kontrahentenausfallrisiko
§ 217 Erwartete Verlustbeträge bei Kontrahentenausfallrisiko
§ 218 Allgemeines
--- ---
§ 219 Gammarisiko
§ 220 Vegarisiko
§ 221 Szenario-Matrix-Methode
§ 222 Mindesteigenmittelerfordernis für das Warenpositionsrisiko
--- ---
§ 223 Mindesteigenmittelerfordernis für das Fremdwährungsrisiko
§ 224 Allgemeines
--- ---
§ 225 Qualitative Standards
§ 226 Marktrisikofaktoren
§ 227 Quantitative Standards
§ 228 Methoden für die Durchführung von Rückvergleichen
§ 229 Methoden für die Festlegung des Multiplikators
§ 230 Methoden für die Durchführung von Krisentests
§ 231 Kombination von Modellen und Standardverfahren
§ 232 Kriterien zur Zulassung von Modellen zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für das spezifische Positionsrisiko und des zusätzlichen Ausfallsrisikos
§ 233 Anwendungsspezifikation
--- ---
§ 234 Marktbewertungsmethode
--- ---
§ 235 Ursprungsrisikomethode
--- ---
§ 236 Standardmethode
--- ---
§ 237 Zahlungskomponente
§ 238 Zuordnung zu Risikopositionen
§ 239 Höhe der Risikoposition
§ 240 Hedging-Satz
§ 241 Multiplikator für das Kontrahentenausfallrisiko
§ 242 Forderungswert
§ 243 Interne Verfahren
§ 244 Internes Modell
--- ---
§ 245 Forderungswert
§ 246 Eigene Schätzungen des Skalierungsfaktors
§ 247 Korrelation von Markt- und Kreditrisikofaktoren
§ 248 Netting-Satz mit Nachschussvereinbarung
§ 249 Organisationseinheit zur Kontrahentenausfallrisikosteuerung
§ 250 Kontrahentenausfallrisikosteuerung
§ 251 Krisentests
§ 252 Interne Revision
§ 253 Einbindung des Modells in das Risikomanagementsystem
§ 254 Stabilität des Modells
§ 255 Modellvalidierung
§ 256 Vertragliches Netting
--- ---
§ 257 Arten von Netting-Vereinbarungen und Bedingungen für die Anwendung
§ 258 Berücksichtigung von Netting-Vereinbarungen
§ 259 Netting-Vereinbarungen: Zukünftiges potentielles Kreditrisiko
§ 260 Netting-Vereinbarungen: Netto-Brutto-Quotient
§ 261 Netting-Vereinbarungen bei Standardmethode und internen Modellen
§ 262 Übergangsbestimmungen
--- ---
§ 263 Verweise
§ 264 Außer-Kraft-Treten
§ 265 In-Kraft-Treten

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der § 21d Abs. 6, § 21f Abs. 4, § 22 Abs. 7, § 22a Abs. 5 Z 5, § 22a Abs. 7, § 22b Abs. 10 und 11, § 22d Abs. 5, § 22e Abs. 5 und 6, § 22f Abs. 2, § 22g Abs. 9, § 22h Abs. 7, § 22j Abs. 2, § 22k Abs. 4 und 9, § 22l Abs. 4, § 22n Abs. 5, § 22o Abs. 5 und § 22p Abs. 5 des Bankwesengesetzes – BWG –, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:

§ 1 Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Bestimmung
--- ---
§ 4 Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken
--- ---
§ 5 Forderungen an regionale Gebietskörperschaften und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften
§ 6 Forderungen an öffentliche Stellen, Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
§ 7 Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken
§ 8 Forderungen an internationale Organisationen
§ 9 Forderungen an Institute
§ 10 Gewichtszuordnung bei Forderungen an Institute
§ 11 Forderungen an Unternehmen
§ 12 Retail-Forderungen
§ 13 Durch Immobilien besicherte Forderungen
§ 14 Wohnhypothekarkredite
§ 15 Gewerbliche Hypothekarkredite
§ 16 Überfällige Forderungen
§ 17 Forderungen mit hohem Risiko
§ 18 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
§ 19 Zusätzliche Anforderungen bei mit Immobilien gedeckten Schuldverschreibungen
§ 20 Gewichtung von Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
§ 21 Kurzfristige Forderungen an Kreditinstitute und Unternehmen
§ 22 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
§ 23 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen mit Rating
§ 24 Durchschnittliches Gewicht bei Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
§ 25 Sonstige Positionen
§ 26 Treuhandvermögen und Schuldverschreibungen aus eigener Emission
§ 27 Forderungsverkäufe, Rückkaufsvereinbarungen und Outright-Terminkäufe
§ 28 Kreditabsicherungen für einen Forderungskorb
§ 29 Nutzung der Ratings von Rating-Agenturen
--- ---
§ 30 Allgemeine Nutzungsbestimmungen
§ 31 Verwendung mehrerer Ratings
§ 32 Emittenten- und Emissionsratings
§ 33 Kurzfrist-Ratings für Forderungen
§ 34 Kurzfrist-Ratings für Fazilitäten
§ 35 Forderungen in der Landeswährung und in ausländischer Währung
§ 36 Allgemeine Bestimmung
--- ---
§ 37 Ratingsysteme
--- ---
§ 38 Aufbau der Ratingsysteme
§ 39 Zuordnung von Forderungen
§ 40 Integrität des Zuordnungsprozesses
§ 41 Verwendung von Modellen
§ 42 Dokumentation von Ratingsystemen
§ 43 Erworbene Modelle
§ 44 Datenverwaltung
§ 45 Krisentests
§ 46 Ausfallsqualifikation des Schuldners
§ 47 Allgemeine Anforderungen an eigene Schätzungen
§ 48 Anforderungen an PD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 49 Anforderungen an PD-Schätzungen für Retail-Forderungen
§ 50 Anforderungen für eigene LGD-Schätzungen
§ 51 Anforderungen an LGD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 52 Anforderungen an LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen
§ 53 Anforderungen für die Schätzung von Umrechnungsfaktoren
§ 54 Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 55 Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für Retail-Forderungen
§ 56 Anforderungen an die Berücksichtigung von persönlichen Sicherheiten in der Parameterschätzung
§ 57 Zusätzliche Anforderungen an die Schätzung der Wirkung von Kreditderivaten
§ 58 Anforderungen an angekaufte Forderungen
§ 59 Validierung der internen Schätzungen
§ 60 Quantitative Anforderungen bei internen Modellen für Beteiligungspositionen
§ 61 Qualitative Anforderungen bei internen Modellen für Beteiligungspositionen
§ 62 Validierung und Dokumentation interner Modelle für Beteiligungspositionen
§ 63 Verantwortung der Geschäftsleiter und Anforderungen an die Kreditrisikokontrolle
§ 64 Aufgaben der internen Revision
§ 65 Bestimmung des Forderungswerts
--- ---
§ 66 Forderungswert von Beteiligungspositionen
§ 67 Forderungswert sonstiger Aktiva
§ 68 PD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
--- ---
§ 69 LGD-Schätzungen für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 70 Restlaufzeit für Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 71 PD- und LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen
§ 72 Beteiligungspositionen nach der PD/LGD-Methode
§ 73 Gewichteter Forderungsbetrag und erwarteter Verlustbetrag
--- ---
§ 74 Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen
§ 75 Retail-Forderungen
§ 76 Ausgefallene Forderungen
§ 77 Beteiligungspositionen
§ 78 Sonstige Aktiva
§ 79 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
§ 80 Verwässerungsrisiko
§ 81 Erwartete Verlustbeträge
§ 82 Behandlung von erwarteten Verlustbeträgen
§ 83 Besicherungen
--- ---
§ 84 Netting von Bilanzpositionen
§ 85 Netting-Rahmenvereinbarungen, die Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihgeschäfte und andere Kapitalmarkttransaktionen betreffen
§ 86 Methodenabhängige Anerkennungsfähigkeit von dinglichen Sicherheiten
§ 87 Finanzielle Sicherheiten
§ 88 Schuldverschreibungen von Instituten ohne Rating
§ 89 Investmentfondsanteile
§ 90 Zusätzliche finanzielle Sicherheiten bei Verwendung der umfassenden Methode
§ 91 Zusätzliche Anerkennungsfähigkeit für die Berechnungen nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz
§ 92 Immobiliensicherheiten
§ 93 Forderungen
§ 94 Sonstige Sachsicherheiten
§ 95 Andere Arten von Besicherungen
§ 96 Sicherungsgeber
§ 97 Double Default
§ 98 Kreditderivate
§ 99 Interne Sicherungsgeschäfte
§ 100 Netting
--- ---
§ 101 Netting-Rahmenvereinbarungen
§ 102 Finanzielle Sicherheiten
§ 103 Immobiliensicherheiten
§ 104 Bewertung der Immobiliensicherheit
§ 105 Forderungen
§ 106 Wert der Forderungen
§ 107 Sonstige Sachsicherheiten
§ 108 Wert der sonstigen Sachsicherheiten
§ 109 Andere Arten von Besicherungen
§ 110 Leasing
§ 111 Anforderungen an alle persönlichen Sicherheiten
§ 112 Operationelle Anforderungen
§ 113 Rückbürgschaften von Staaten und anderen öffentlichen Stellen
§ 114 Zusätzliche Anforderungen für persönliche Sicherheiten, die keine Kreditderivate sind
§ 115 Zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Bürgschaftsprogramme
§ 116 Zusätzliche Anforderungen für Kreditderivate
§ 117 Inkongruenzen
§ 118 Double Default
§ 119 Allgemeines
--- ---
§ 120 Barmittel, Wertpapiere und Waren im Rahmen eines Pensionsgeschäfts, Wertpapier- oder Warenleihgeschäfts
§ 121 Credit Linked Notes
§ 122 Netting von Bilanzpositionen
§ 123 Netting-Rahmenvereinbarungen, die Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihgeschäfte oder andere Kapitalmarkttransaktionen betreffen
§ 124 Nettoposition von Waren und Wertpapieren
§ 125 Volatilitätsanpassung
§ 126 Volatilitätsanpassung für das Wechselkursrisiko
§ 127 Angepasster Forderungswert
§ 128 Internes Modell
§ 129 Finanzielle Sicherheiten
§ 130 Einfache Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
§ 131 Umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
§ 132 Volatilitätsanpassung des Werts der finanziellen Sicherheit
§ 133 Heraufskalierung der Volatilitätsanpassung
§ 134 Standardisierte Volatilitätsanpassung
§ 135 Auf eigenen Schätzungen beruhende Volatilitätsanpassungen
§ 136 Quantitative Anforderungen an eigene Volatilitätsanpassungen
§ 137 Qualitative Anforderungen an eigene Volatilitätsanpassungen
§ 138 Verzicht auf eine Volatilitätsanpassung
§ 139 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge bei finanziellen Sicherheiten
§ 140 Sonstige im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Besicherungen
§ 141 Alternative Bewertung von Wohnimmobiliensicherheiten
§ 142 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge bei gemischten Sicherheitenpools
§ 143 Einlagen bei Drittinstituten
§ 144 Verpfändete Lebensversicherungen
§ 145 Sicherheiten gemäß § 95 Z 3
§ 146 Bewertung von persönlichen Sicherheiten
§ 147 Persönliche Sicherheiten in anderer Währung
§ 148 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge bei Verbriefungstransaktionen
§ 149 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz
§ 150 Gewichtete Forderungsbeträge und erwartete Verlustbeträge im auf internen Ratings basierenden Ansatz
§ 151 Laufzeitinkongruenzen
§ 152 Laufzeitinkongruenzen bei finanziellen Sicherheiten
§ 153 Laufzeitinkongruenzen bei persönlicher Sicherheitsleistung
§ 154 Absicherung für Forderungskörbe
§ 155 Kombinierte Kreditrisikominderung beim Standardansatz
§ 156 Effektive Übertragung von Forderungen im Rahmen einer traditionellen Verbriefung
--- ---
§ 157 Effektive Übertragung des Kreditrisikos im Rahmen einer synthetischen Verbriefung
§ 158 Ermittlung des gewichteten Forderungsbetrages von synthetisch verbrieften Forderungsportfolios gemäß § 22d Abs. 2 BWG
§ 159 Behandlung der Laufzeitinkongruenzen bei synthetischen Verbriefungen
§ 160 Ermittlung des gewichteten Forderungsbetrages – Allgemeine Grundsätze
§ 161 Ermittlung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des Kreditrisiko-Standardansatzes
§ 162 Behandlung von Verbriefungspositionen in einer Second-Loss-Tranche oder in einer besser gestellten Tranche in einem ABCP-Programm im Rahmen des Standardansatzes
§ 163 Behandlung von Liquiditätsfazilitäten ohne Rating im Rahmen des Standardansatzes
§ 164 Reduzierung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des Standardansatzes
§ 165 Berechnung des gewichteten Forderungsbetrags im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 166 Ratingbasierter Ansatz
§ 167 Verwendung abgeleiteter Ratings im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 168 Interner Bemessungsansatz für Positionen in ABCP-Programmen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 169 Aufsichtlicher Formelansatz
§ 170 Liquiditätsfazilitäten im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 171 Anerkennung der Kreditrisikominderung auf Verbriefungspositionen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 172 Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im ratingbasierten Ansatz
§ 173 Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im aufsichtlichen Formelansatz
§ 174 Reduktion der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
§ 175 Berechnung der zusätzlichen gewichteten Forderungsbeträge von Verbriefungspositionen revolvierender Forderungen mit vorzeitiger Tilgungsklausel im Kreditrisiko-Standardansatz
§ 176 Berechnung der zusätzlichen gewichteten Forderungsbeträge von Verbriefungs-positionen revolvierender Forderungen mit vorzeitiger Tilgungsklausel im auf internen Ratings basierenden Ansatz
§ 177 Verbriefungen mit Klausel über die vorzeitige Rückzahlung, denen nicht zweckgebundene, fristlos und vorbehaltlos kündbare Retail-Kreditrahmen zugrunde liegen
§ 178 Umrechnungsfaktor für andere Verbriefungen mit Klausel über die vorzeitige Rückzahlung
§ 179 Maximales Mindesteigenmittelerfordernis für Verbriefungspositionen revolvierender Forderungen
§ 180 Anforderungen an Ratings
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§ 181 Verwendung von Ratings
§ 182 Mindesteigenmittelerfordernis
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§ 183 Maßgeblicher Indikator
§ 184 Grundlage des maßgeblichen Indikators
§ 185 Mindesteigenmittelerfordernis
--- ---
§ 186 Geschäftsfelder
§ 187 Grundsätze für die Zuordnung der Geschäftsfelder
§ 188 Fortgeschrittener Messansatz
--- ---
§ 189 Quantitative Anforderungen
§ 190 Interne Daten
§ 191 Externe Daten
§ 192 Szenario-Analyse
§ 193 Geschäftsumfeld und interne Kontrollfaktoren
§ 194 Anrechnung von Versicherungen und anderer Risikomindernder Techniken
§ 195 Handelsabsicht
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§ 196 Zuordnung zum Handelsbuch
§ 197 Interne Sicherungsgeschäfte
§ 198 Bewertung zu Marktpreisen
--- ---
§ 199 Bewertung zu Modellpreisen
§ 200 Unabhängige Preisüberprüfung
§ 201 Bewertungsanpassungen
§ 202 Systeme und Kontrollen
§ 203 Aufrechnung von Positionen und Währungsumrechnung
--- ---
§ 204 Behandlung von Derivaten
§ 205 Positionsrisiko von Pensionsgeschäften und Wertpapierleihen
§ 206 Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko
--- ---
§ 207 Spezifisches Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten
§ 208 Allgemeines Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten
§ 209 Spezifisches und allgemeines Positionsrisiko in Substanzwerten
§ 210 Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko in Aktienindex-Terminkontrakten
§ 211 Investmentfondsanteile im Handelsbuch
§ 212 Spezifisches Positionsrisiko von durch Kreditderivate abgesicherten Handelsbuchpositionen
§ 213 Übernahmegarantien
§ 214 Abwicklungsrisiko
§ 215 Vorleistungen
§ 216 Kontrahentenausfallrisiko
§ 217 Erwartete Verlustbeträge bei Kontrahentenausfallrisiko
§ 218 Allgemeines
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§ 219 Gammarisiko
§ 220 Vegarisiko
§ 221 Szenario-Matrix-Methode
§ 222 Mindesteigenmittelerfordernis für das Warenpositionsrisiko
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§ 223 Mindesteigenmittelerfordernis für das Fremdwährungsrisiko
§ 224 Allgemeines
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§ 225 Qualitative Standards
§ 226 Marktrisikofaktoren
§ 227 Quantitative Standards
§ 228 Methoden für die Durchführung von Rückvergleichen
§ 229 Methoden für die Festlegung des Multiplikators
§ 230 Methoden für die Durchführung von Krisentests
§ 231 Kombination von Modellen und Standardverfahren
§ 232 Kriterien zur Zulassung von Modellen zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für das spezifische Positionsrisiko und des zusätzlichen Ausfallsrisikos
§ 233 Anwendungsspezifikation
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§ 234 Marktbewertungsmethode
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§ 235 Ursprungsrisikomethode
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§ 236 Standardmethode
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§ 237 Zahlungskomponente
§ 238 Zuordnung zu Risikopositionen
§ 239 Höhe der Risikoposition
§ 240 Hedging-Satz
§ 241 Multiplikator für das Kontrahentenausfallrisiko
§ 242 Forderungswert
§ 243 Interne Verfahren
§ 244 Internes Modell
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§ 245 Forderungswert
§ 246 Eigene Schätzungen des Skalierungsfaktors
§ 247 Korrelation von Markt- und Kreditrisikofaktoren
§ 248 Netting-Satz mit Nachschussvereinbarung
§ 249 Organisationseinheit zur Kontrahentenausfallrisikosteuerung
§ 250 Kontrahentenausfallrisikosteuerung
§ 251 Krisentests
§ 252 Interne Revision
§ 253 Einbindung des Modells in das Risikomanagementsystem
§ 254 Stabilität des Modells
§ 255 Modellvalidierung
§ 256 Vertragliches Netting
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§ 257 Arten von Netting-Vereinbarungen und Bedingungen für die Anwendung
§ 258 Berücksichtigung von Netting-Vereinbarungen
§ 259 Netting-Vereinbarungen: Zukünftiges potentielles Kreditrisiko
§ 260 Netting-Vereinbarungen: Netto-Brutto-Quotient
§ 261 Netting-Vereinbarungen bei Standardmethode und internen Modellen
§ 262 Übergangsbestimmungen
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§ 263 Verweise
§ 264 Außer-Kraft-Treten
§ 265 In-Kraft-Treten
1.

Teil

Allgemeine Bestimmungen

Zweck

§ 1. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 1) und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 201) in das österreichische Recht, insoweit diese nicht bereits im Bankwesengesetz – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, oder anderen Verordnungen der FMA vorgenommen wurde. Sie regelt die Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses an Kreditinstitute gemäß § 22 Abs. 1 BWG.

Begriffsbestimmungen

§ 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung sind:

1.

Zentrale Gegenpartei: eine Einheit, die bei Verträgen zwischen Kontrahenten innerhalb eines oder mehrerer Finanzmärkte zwischengeschaltet wird, so dass sie der Käufer für jeden Verkauf und der Verkäufer für jeden Kauf wird;

2.

Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist: Geschäfte, bei denen ein Kontrahent sich dazu verpflichtet, zu einem Termin, der laut Vertrag mehr als fünf Geschäftstage nach dem Geschäftsabschluss liegt, ein Wertpapier, eine Ware oder einen Betrag in Fremdwährung gegen Bargeld, andere Finanzinstrumente oder Waren zu liefern.

(2) Für die Zwecke der §§ 156 bis 179 (Verbriefungspositionen) sind:

1.

Kirb: 8 vH der gewichteten Forderungsbeträge, die gemäß dem auf internen Ratings basierenden Ansatz in Bezug auf die verbrieften Forderungen berechnet würden, wenn diese nicht verbrieft wären, zuzüglich des Betrags der erwarteten Verluste, die mit diesen Forderungen einhergehen und gemäß diesen Bestimmungen berechnet werden;

2.

Rückführungsoption: vertragliche Option für den Originator, der zufolge er die Verbriefungspositionen zurückkaufen oder aufheben kann, bevor alle zugrunde liegenden Forderungen zurückgezahlt wurden, falls der Restbetrag der noch ausstehenden Forderungen unter einen bestimmten Grenzwert fällt;

3.

Zinsüberschuss: Zins- sowie andere Provisionseinnahmen, die bezüglich der verbrieften Forderungen vereinnahmt werden, abzüglich der zu zahlenden Kosten und Gebühren;

4.

Liquiditätsfazilität: Verbriefungsposition, die sich aus einer vertraglichen Vereinbarung ergibt, mit der die Finanzierung zur zeitgerechten Weiterleitung der Zahlungen an die Investoren gewährleistet werden soll;

5.

Forderungsgedecktes Geldmarktpapier-Programm (ABCP-Programm):

(3) Für die Zwecke der §§ 233 bis 261 (Kontrahentenausfallrisiko von Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Geschäften mit langer Abwicklungsfrist und Lombardgeschäften) sind:

1.

Derivate: Derivate gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG und für Kreditinstitute, die § 22q BWG anwenden, alle OTC-Instrumente des Handelsbuchs;

2.

Netting-Satz: eine Gruppe von Geschäften mit einem einzigen Kontrahenten, die einer rechtlich durchsetzbaren bilateralen Netting-Vereinbarung unterliegen und für die das Netting gemäß den §§ 256 bis 261 und den §§ 22g bis 22h BWG anerkannt wird.

Begriffsbestimmungen

§ 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung sind:

1.

Zentrale Gegenpartei: eine Einheit, die bei Verträgen zwischen Kontrahenten innerhalb eines oder mehrerer Finanzmärkte zwischengeschaltet wird, so dass sie der Käufer für jeden Verkauf und der Verkäufer für jeden Kauf wird;

2.

Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist: Geschäfte, bei denen ein Kontrahent sich dazu verpflichtet, zu einem Termin, der laut Vertrag mehr als fünf Geschäftstage nach dem Geschäftsabschluss liegt, ein Wertpapier, eine Ware oder einen Betrag in Fremdwährung gegen Bargeld, andere Finanzinstrumente oder Waren zu liefern.

(2) Für die Zwecke der §§ 156 bis 179 (Verbriefungspositionen) sind:

1.

Kirb: 8 vH der gewichteten Forderungsbeträge, die gemäß dem auf internen Ratings basierenden Ansatz in Bezug auf die verbrieften Forderungen berechnet würden, wenn diese nicht verbrieft wären, zuzüglich des Betrags der erwarteten Verluste, die mit diesen Forderungen einhergehen und gemäß diesen Bestimmungen berechnet werden;

2.

Rückführungsoption: vertragliche Option für den Originator, der zufolge er die Verbriefungspositionen zurückkaufen oder aufheben kann, bevor alle zugrunde liegenden Forderungen zurückgezahlt wurden, falls der Restbetrag der noch ausstehenden Forderungen unter einen bestimmten Grenzwert fällt;

3.

Zinsüberschuss: Zins- sowie andere Provisionseinnahmen, die bezüglich der verbrieften Forderungen vereinnahmt werden, abzüglich der zu zahlenden Kosten und Gebühren;

4.

Liquiditätsfazilität: Verbriefungsposition, die sich aus einer vertraglichen Vereinbarung ergibt, mit der die Finanzierung zur zeitgerechten Weiterleitung der Zahlungen an die Investoren gewährleistet werden soll;

5.

Forderungsgedecktes Geldmarktpapier-Programm (ABCP-Programm):

(3) Für die Zwecke der §§ 233 bis 261 (Kontrahentenausfallrisiko von Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Geschäften mit langer Abwicklungsfrist und Lombardgeschäften) sind:

1.

Derivate: Derivate gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG und für Kreditinstitute, die § 22q BWG anwenden, alle OTC-Instrumente des Handelsbuchs;

2.

Netting-Satz: eine Gruppe von Geschäften mit einem einzigen Kontrahenten, die einer rechtlich durchsetzbaren bilateralen Netting-Vereinbarung unterliegen und für die das Netting gemäß den §§ 256 bis 261 und den §§ 22g bis 22h BWG anerkannt wird. Dabei können bei Verwendung eines internen Modells gemäß §§ 244 bis 255 alle Netting-Sätze mit einer einzigen Gegenpartei als ein einziger Netting-Satz behandelt werden, wenn die simulierten negativen Marktwerte der einzelnen Netting-Sätze bei der Schätzung des durchschnittlichen Marktwerts gemäß § 245 Abs. 3 Z 2 gleich Null gesetzt werden.

2.

Teil

Kreditrisiko

1.

Hauptstück

Kreditrisiko-Standardansatz

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmung

§ 3. Kreditinstitute, die den Kreditrisiko-Standardansatz gemäß § 22a BWG verwenden, haben zur Ermittlung des Mindesteigenmittelerfordernisses die in diesem Hauptstück festgelegten Bestimmungen betreffend

1.

die Gewichte und deren Zuordnungskriterien zu den Forderungsklassen gemäß § 22a Abs. 4 BWG und

2.

die Nutzung der Ratings von anerkannten Rating-Agenturen oder Exportversicherungsagenturen zur Bestimmung des Gewichts

2.

Abschnitt

Gewichte

Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

§ 4. (1) Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken gemäß § 22a Abs. 4 Z 1 BWG ist ein Gewicht von 100 vH zuzuordnen.

(2) Forderungen gemäß § 22a Abs. 4 Z 1 BWG, für die ein Rating einer anerkannten Rating-Agentur vorliegt, ist ein Gewicht gemäß folgender Tabelle zuzuordnen, wobei die Zuordnung der Ratings zu den Bonitätsstufen gemäß § 21b Abs. 6 BWG zu erfolgen hat:

Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Gewicht 0 vH 20 vH 50 vH 100 vH 100 vH 150 vH

(3) Forderungen an die Europäische Zentralbank ist ein Gewicht von 0 vH zuzuordnen.

(4) Forderungen an

1.

den Bund, die Oesterreichische Nationalbank oder

2.

einen Mitgliedstaat oder dessen Zentralbank

(5) Sehen die zuständigen Behörden eines Drittlandes, dessen aufsichtliche und regulatorische Vorschriften jenen der Gemeinschaft mindestens gleichwertig sind, für Forderungen an ihren Zentralstaat und ihre Zentralbank, die auf die nationale Währung dieses Drittlandes lauten und in dieser Währung refinanziert sind, ein niedrigeres Gewicht vor als nach Abs. 1 und 2, so können die Kreditinstitute diese Forderungen auf dieselbe Weise gewichten.

(6) Forderungen gemäß § 22a Abs. 4 Z 1 BWG, für die das Rating einer Exportversicherungsagentur gemäß § 22a Abs. 12 BWG anerkannt wird, ist ein Gewicht gemäß folgender Tabelle zuzuordnen, das sich von der dem Rating zugeordneten Mindestprämie für Exportversicherungen (MEIP) ableitet.

MEIP 0 1 2 3 4 5 6 7
Gewicht 0 vH 0 vH 20 vH 50 vH 100 vH 100 vH 100 vH 150 vH

Forderungen an regionale Gebietskörperschaften und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften

§ 5. (1) Forderungen an regionale Gebietskörperschaften gemäß § 22a Abs. 4 Z 2 BWG ist dasselbe Gewicht wie Forderungen an Institute zuzuordnen.

(2) Forderungen an Länder und Gemeinden ist dasselbe Gewicht wie Forderungen an den Bund zuzuordnen.

(3) Forderungen an regionale Gebietskörperschaften in anderen Mitgliedstaaten ist dasselbe Gewicht wie Forderungen an den entsprechenden Zentralstaaten zuzuordnen, wenn

1.

das Kreditrisiko dieser Gebietskörperschaft dem des Zentralstaates entspricht oder geringer ist;

2.

die Gebietskörperschaft über eigenständige Steuererhebungsrechte verfügt und

3.

besondere Vorkehrungen getroffen wurden, um das Ausfallsrisiko zu reduzieren.

(4) Werden Forderungen an regionale Gebietskörperschaften in einem Drittstaat auf dieselbe Weise wie Forderungen an ihren Zentralstaat behandelt, und sind dessen aufsichtliche und regulatorische Vorschriften jenen der Europäischen Gemeinschaft mindestens gleichwertig, können Kreditinstitute Forderungen an diese Gebietskörperschaften auf dieselbe Weise behandeln.

(5) Forderungen an gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind wie Forderungen an regionale Gebietskörperschaften zu behandeln. Abs. 2 und 3 sind dabei nicht anzuwenden.

Forderungen an regionale Gebietskörperschaften und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften

§ 5. (1) Forderungen an regionale Gebietskörperschaften gemäß § 22a Abs. 4 Z 2 BWG ist dasselbe Gewicht wie Forderungen an Institute zuzuordnen.

(1a) Unbeschadet der Abs. 2, 3 und 4 ist Forderungen an regionale Gebietskörperschaften in anderen Mitgliedstaaten, die auf die Landeswährung dieser regionalen Gebietskörperschaft lauten und in dieser Währung refinanziert sind, ein Gewicht von 20 vH zuzuordnen.

(2) Forderungen an Länder und Gemeinden ist dasselbe Gewicht wie Forderungen an den Bund zuzuordnen.

(3) Forderungen an regionale Gebietskörperschaften in anderen Mitgliedstaaten ist dasselbe Gewicht wie Forderungen an den entsprechenden Zentralstaaten zuzuordnen, wenn

1.

das Kreditrisiko dieser Gebietskörperschaft dem des Zentralstaates entspricht oder geringer ist;

2.

die Gebietskörperschaft über eigenständige Steuererhebungsrechte verfügt und

3.

besondere Vorkehrungen getroffen wurden, um das Ausfallsrisiko zu reduzieren.

(4) Werden Forderungen an regionale Gebietskörperschaften in einem Drittstaat auf dieselbe Weise wie Forderungen an ihren Zentralstaat behandelt, und sind dessen aufsichtliche und regulatorische Vorschriften jenen der Europäischen Gemeinschaft mindestens gleichwertig, können Kreditinstitute Forderungen an diese Gebietskörperschaften auf dieselbe Weise behandeln.

(5) Forderungen an gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind wie Forderungen an regionale Gebietskörperschaften zu behandeln. Abs. 2 und 3 sind dabei nicht anzuwenden.

Forderungen an öffentliche Stellen, Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohneErwerbscharakter

§ 6. (1) Forderungen an öffentliche Stellen, Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter ist ein Gewicht von 100 vH zuzuordnen.

(2) Forderungen an öffentliche Stellen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter gemäß § 22a Abs. 4 Z 3 BWG mit Sitz im Inland sind wie Forderungen an Institute zu behandeln, wobei § 10 Abs. 4 außer Anwendung bleibt.

(3) Forderungen an öffentliche Stellen mit Sitz im Inland kann ein Gewicht von 0 vH zugeordnet werden, wenn der Bund eine angemessene Garantie für diese Forderung gestellt hat.

(4) Werden Forderungen an öffentliche Stellen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat mit Erlaubnis der zuständigen Behörde wie Forderungen an Institute oder an den entsprechenden Zentralstaat behandelt, können Kreditinstitute Forderungen an diese öffentlichen Stellen auf dieselbe Weise behandeln.

(5) Behandeln die zuständigen Behörden eines Drittlandes Forderungen an öffentliche Stellen dieses Drittlandes auf dieselbe Weise wie Forderungen an Institute, können Kreditinstitute Forderungen an diese öffentlichen Stellen auf dieselbe Weise behandeln, wenn die aufsichtlichen und regulatorischen Vorschriften des Drittlandes jenen der Europäischen Gemeinschaft mindestens gleichwertig sind.

Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

§ 7. (1) Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken gemäß § 22a Abs. 4 Z 4 BWG, sowie Forderungen an die Interamerikanische Investitionsgesellschaft, die Schwarzmeer-Handels- und Entwicklungsbank sowie die Zentralamerikanische Bank für wirtschaftliche Integration, für die ein Rating einer anerkannten Rating-Agentur vorliegt, ist ein Gewicht gemäß folgender Tabelle zuzuordnen, wobei die Zuordnung der Ratings zu den Bonitätsstufen gemäß § 21b Abs. 6 BWG zu erfolgen hat:

```


```

Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6

```


```

Gewicht 20 vH 50 vH 50 vH 100 vH 100 vH 150 vH

```


```

(2) Liegt für eine Forderung gemäß Abs. 1 kein Rating einer anerkannten Rating-Agentur vor, ist der Forderung ein Gewicht von 50 vH zuzuordnen.

(3) Forderungen an folgende multilaterale Entwicklungsbanken ist ein Gewicht von 0 vH zuzuordnen:

1.

Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;

2.

die Internationale Finanz-Corporation;

3.

die Interamerikanische Entwicklungsbank;

4.

die Asiatische Entwicklungsbank;

5.

die Afrikanische Entwicklungsbank;

6.

der Rat der Europäischen Entwicklungsbank;

7.

die Nordische Investitionsbank;

8.

die Karibische Entwicklungsbank;

9.

die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;

10.

die Europäische Investitionsbank;

11.

der Europäische Investitionsfonds, wobei dem nicht eingezahlten Kapital des Europäischen Investitionsfonds ein Gewicht von 20 vH zuzuordnen ist und

12.

die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur.

Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

§ 7. (1) Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken gemäß § 22a Abs. 4 Z 4 BWG, sowie Forderungen an die Interamerikanische Investitionsgesellschaft, die Schwarzmeer-Handels- und Entwicklungsbank sowie die Zentralamerikanische Bank für wirtschaftliche Integration, für die ein Rating einer anerkannten Rating-Agentur vorliegt, ist ein Gewicht gemäß folgender Tabelle zuzuordnen, wobei die Zuordnung der Ratings zu den Bonitätsstufen gemäß § 21b Abs. 6 BWG zu erfolgen hat:

Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Gewicht 20 vH 50 vH 50 vH 100 vH 100 vH 150 vH

(2) Liegt für eine Forderung gemäß Abs. 1 kein Rating einer anerkannten Rating-Agentur vor, ist der Forderung ein Gewicht von 50 vH zuzuordnen.

(3) Forderungen an folgende multilaterale Entwicklungsbanken ist ein Gewicht von 0 vH zuzuordnen:

1.

Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;

2.

die Internationale Finanz-Corporation;

3.

die Interamerikanische Entwicklungsbank;

4.

die Asiatische Entwicklungsbank;

5.

die Afrikanische Entwicklungsbank;

6.

der Rat der Europäischen Entwicklungsbank;

7.

die Nordische Investitionsbank;

8.

die Karibische Entwicklungsbank;

9.

die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;

10.

die Europäische Investitionsbank;

11.

der Europäische Investitionsfonds, wobei dem nicht eingezahlten Kapital des Europäischen Investitionsfonds ein Gewicht von 20 vH zuzuordnen ist;

12.

die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur;

13.

die Internationale Finanzierungsfazilität für Impfungen;

14.

die Islamische Entwicklungsbank.

Forderungen an internationale Organisationen

§ 8. Forderungen an internationale Organisationen gemäß § 22a Abs. 5 Z 1 BWG ist ein Gewicht von 0 vH zuzuordnen.

Forderungen an Institute

§ 9. (1) Forderungen an Institute gemäß § 22a Abs. 4 Z 6 BWG ist ein Gewicht gemäß § 10 zuzuordnen, das auf der Bonitätsstufe des Sitzstaates basiert.

(2) Forderungen an Finanzinstitute gemäß Art. 4 Z 5 der RL 2006/48/EG mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland sind in derselben Weise wie Forderungen an Institute zu gewichten, wenn diese Finanzinstitute

1.

von den für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten zuständigen Behörden zugelassen wurden und von diesen beaufsichtigt werden und

2.

gleichwertigen aufsichtsrechtlichen Auflagen unterliegen wie Kreditinstitute.

(3) Forderungen an Institute ohne Rating darf kein niedrigeres Gewicht zugeordnet werden als Forderungen an deren Zentralstaat.

Gewichtszuordnung bei Forderungen an Institute

§ 10. (1) Forderungen an Institute ist ein Gewicht entsprechend der Bonitätsstufe des Sitzstaates gemäß folgender Tabelle zuzuordnen:

```


```

Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6

```


```

Gewicht 20 vH 50 vH 100 vH 100 vH 100 vH 150 vH

```


```

(2) Forderungen an Institute mit Sitz in einem Staat, für den kein zentralstaatliches Rating vorliegt, ist ein Gewicht von 100 vH zuzuordnen.

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