Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung der Übernahmekommission zum Übernahmegesetz (1. Übernahmeverordnung – 1. ÜbV) gesetzwidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2006, G 151-153/05-17, V 115-117/05-17, zugestellt der Bundesministerin für Justiz am 9. November 2006, ausgesprochen, dass die Verordnung der Übernahmekommission vom 9. März 1999 zum Übernahmegesetz (1. Übernahmeverordnung – 1. ÜbV), kundgemacht im Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG vom 11. März 1999, Veröffentlichung Nr. 115, gesetzwidrig war.
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