Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Kärnten betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 317 als Bundesstraße S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt, Maria Saal, St.Georgen am Längsee, St.Veit an der Glan und Frauenstein

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2006-12-23
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286 in der Fassung des BGBl. I Nr. 58/2006, wird kundgemacht:

Der Bund und das Land Kärnten haben am 29. November 2006 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 317 Friesacher Straße als Bundesstraße S 37 Klagenfurter Schnellstraße abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß § 16 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung.

Der zu übernehmende Straßenteil verläuft von der Anschlussstelle Klagenfurt/Nord (unmittelbar nach der Einbindung der Rampen von und zur A2 Süd Autobahn/Fahrtrichtung Villach) bis zur Anschlussstelle St.Veit/Nord mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen, einschließlich der Anschlussstellen Karnburg, Maria Saal, St.Veit/Industriegebiet, St.Veit/Süd und Brückl – St.Veit/Mitte mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen.

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