PROTOKOLL ÜBER DIE BEDINGUNGEN UND EINZELHEITEN DER AUFNAHME DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS IN DIE EUROPÄISCHE UNION
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Präambel/Promulgationsklausel
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN –
IN DER ERWÄGUNG, dass die Republik Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union werden;
IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel I-58 des Vertrags über eine Verfassung für Europa die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem anstragstellenden Staat geregelt werden;
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt sind:
(Anm.: Protokoll ist als PDF dokumentiert.)
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