AKTE ÜBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRÄGE, AUF DENEN DIE EUROPÄISCHE UNION BERUHT
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Ratifikationstext
Nach Artikel 2 des Beitrittsvertrags gilt diese Akte in dem Fall, dass der Vertrag über eine Verfassung für Europa am 1. Januar 2007 nicht in Kraft ist; sie gilt dann bis zum Tag des Inkrafttretens des Vertrags über eine Verfassung für Europa.
Präambel/Promulgationsklausel
(Anm.: Akte sind als PDF dokumentiert.)
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