Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung weiterer Notarstellen im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 zwei Notarstellen mit dem Amtssitz in Gratkorn, eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Kalsdorf bei Graz und eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Unterpremstätten errichtet.
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