Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung der Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004 der Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2007-04-14
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 163/2006, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2007, V 85/06-6, die Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004, 179. Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GZ 176/04, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 18. Juni 2004, kundgemacht im Amtlichen Teil der Zeitschrift „konstruktiv“ Nr. 243a/Juni 2004, S 8, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.

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