Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 5 Abs. 5 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes verfassungswidrig war

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2007-05-05
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. März 2007, G 81/06-9, G 85/06-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. April 2007, zu Recht erkannt:

„§ 5 Abs. 5 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, war bis 31. Dezember 2006 verfassungswidrig.

Die verfassungswidrige Vorschrift ist nicht mehr anzuwenden, soweit sie Ansprüche nach § 3a Kinderbetreuungsgeldgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2003 mindern würde.“

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