Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Pottenstein II nach Ebreichsdorf
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 der Amtssitz der Notarstelle Pottenstein II nach Ebreichsdorf verlegt.
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