Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2007-11-01
Status Aufgehoben · 2009-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 369
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Artikel 1 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

Artikel 2 Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von

Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007)

Artikel 3 Änderung des Bankwesengesetzes

Artikel 4 Änderung des Börsegesetzes 1989

Artikel 5 Änderung des Investmentfondsgesetzes

Artikel 6 Änderung des Kapitalmarktgesetzes

Artikel 7 Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes

Artikel 8 Änderung des Konsumentenschutzgesetzes

Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung 1994

Inhaltsverzeichnis

(Anm.: des Art. 2)

```

1.

Hauptstück

```

```

1.

Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

```

§ 1. Begriffsbestimmungen

§ 2. Ausnahmen

§ 3. Wertpapierfirmen

§ 4. Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 5. Rücknahme und Erlöschen der Konzession

§ 6. Anwendung des BWG

§ 7. Verschwiegenheitspflicht

§ 8. Firmenbuch

§ 9. Eigenkapital

§ 10. Geschäftsleiter

§ 11. Aktionäre oder sonstige Gesellschafter mit

qualifizierten Beteiligungen

```

2.

Abschnitt: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

```

§ 12. Wertpapierfirmen aus Mitgliedstaaten in Österreich

§ 13. Österreichische Wertpapierfirmen in Mitgliedstaaten

§ 14. Aufsicht im Rahmen der Dienstleistungs- und

Niederlassungsfreiheit

```

2.

Hauptstück: Organisatorische Anforderungen

```

```

1.

Abschnitt: Organisation

```

§ 15. Rechtsträger

§ 16. Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen

§ 17. Allgemeine organisatorische Anforderungen

§ 18. Einhaltung der Vorschriften („Compliance“)

§ 19. Risikomanagement

§ 20. Interne Revision

§ 21. Zuständigkeiten der Geschäftsleitung

§ 22. Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen

§ 23. Persönliches Geschäft

§ 24. Arten der persönlichen Geschäfte

```

2.

Abschnitt: Auslagerung und Heranziehung von vertraglich

```

gebundenen Vermittlern

§ 25. Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben

an Dienstleister

§ 26. Auslagerung von Privatkundenportfolios an

Dienstleister im Drittland

§ 27. Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen

Rechtsträger

§ 28. Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

```

3.

Abschnitt: Schutz des Kundenvermögens

```

§ 29. Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

§ 30. Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten

§ 31. Hinterlegung von Kundengeldern

§ 32. Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden

§ 33. Berichte von Abschlussprüfern

```

4.

Abschnitt: Interessenkonflikte

```

§ 34. Für Kunden potenziell nachteilige

Interessenkonflikte

§ 35. Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten

§ 36. Finanzanalysen

§ 37. Zusätzliche organisatorische Anforderungen für die

Erstellung von Finanzanalysen

```

5.

Abschnitt: Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des

```

Kunden

§ 38. Allgemeine Pflichten

§ 39. Gewährung und Annahme von Vorteilen

```

6.

Abschnitt: Information für Kunden

```

§ 40. Angemessene Informationen

§ 41. Bedingungen für redliche, eindeutige und nicht

irreführende Informationen

§ 42. Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen

```

7.

Abschnitt: Eignung und Angemessenheit von

```

Wertpapierdienstleistungen

§ 43. Allgemeine Bestimmungen

§ 44. Eignung von Anlageberatungs- und

Portfolioverwaltungsdienstleistungen

§ 45. Angemessenheit von sonstigen

Wertpapierdienstleistungen

§ 46. Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme

und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen

§ 47. Dokumentation der Rechte und Pflichten der

Vertragsparteien

```

8.

Abschnitt: Berichtspflichten gegenüber den Kunden

```

§ 48. Berichtspflicht

§ 49. Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen

außerhalb der Portfolioverwaltung

§ 50. Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung

§ 51. Berichtspflichten für Rechtsträger, die

Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder halten

```

9.

Abschnitt: Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen

```

§ 52. Bestmögliche Durchführung

§ 53. Organisatorische Vorschriften über die

Durchführungspolitik

§ 54. Besondere Vorschriften für Privatkunden

```

10.

Abschnitt: Bearbeitung von Kundenaufträgen

```

§ 55. Allgemeine Bestimmungen

§ 56. Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen

§ 57. Zusammenlegung und Zuordnung von Geschäften für

eigene Rechnung

```

11.

Abschnitt: Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien

```

§ 58. Professionelle Kunden

§ 60. Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

§ 61. Information über die Kundeneinstufung

```

12.

Abschnitt: Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte

```

§ 62. Unerbetene Nachrichten

§ 63. Haustürgeschäfte

```

3.

Hauptstück

```

```

1.

Abschnitt: Melde- und Veröffentlichungspflichten

```

§ 64. Meldepflichten

§ 65. Veröffentlichungen nach dem Handel

§ 66. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

```

2.

Abschnitt: Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)

```

§ 67. Handel und Abschluss von Geschäften über MTF

§ 68. Vor- und Nachhandels-Transparenzvorschriften für MTF

```

3.

Abschnitt: Systematische Internalisierer

```

§ 69. Vorhandels-Transparenzvorschriften

§ 70. Ausführung von Kundenaufträgen

§ 71. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 72. Aufsicht

```

4.

Hauptstück

```

```

1.

Abschnitt

```

§ 73. und § 74. Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung

§ 75. bis § 78. Anlegerentschädigung

§ 79. bis § 89. Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen

```

2.

Abschnitt: Kosten und Verfahrensvorschriften

```

§ 90. Kosten

§ 91. und § 92. Verfahrensvorschriften

§ 93. Berichtspflicht von Abschlussprüfern

```

3.

Abschnitt

```

§ 94. bis § 96.Strafbestimmungen

```

4.

Abschnitt: Behördliche Zusammenarbeit

```

§ 97. Kontaktstelle und Informationsaustausch

§ 98. Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor

Ort und bei Ermittlungen

§ 99. Ablehnung der Zusammenarbeit und

Behördenkonsultation

§ 100. Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten

§ 101. Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende

Sicherungsmaßnahmen

```

5.

Hauptstück: Übergangs- und Schlussbestimmungen

```

§ 102. und § 103. Übergangsbestimmungen

§ 104. Verweise und Verordnungen

§ 105. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 106. Außer-Kraft-Treten

§ 107. Vollziehung

§ 108. In-Kraft-Treten

Anlage 1 zu § 25

Anlage 1 zu § 40

Anlage 2 zu § 40

Anlage 3 zu § 40

Anlage 4 zu § 40

Anlage 1 zu § 49

Anlage 1 zu § 50

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel/Promulgationsklausel

Abkürzung

WAG 2007

Präambel/Promulgationsklausel

Abkürzung

WAG 2007

Präambel/Promulgationsklausel

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