Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fundstellen für harmonisierte Normen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-08-08
Status Aufgehoben · 2009-12-18
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 Z 1 des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen (Bauproduktegesetz – BauPG), BGBl. I Nr. 55/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001, werden die Fundstellen für die harmonisierten Normen kundgemacht:

§ 1. (1) Die Fundstellen der harmonisierten Normen sind aus der Anlage ersichtlich und wurden im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABl. Nr. C 304 vom 13.12.2006 S.1 kundgemacht.

(2) Die ÖNORMEN EN sind beim Österreichischen Normungsinstitut (ON), A-1021 Wien, Heinestraße 38, Postfach 130,

Telefon +43 1 213 00-805, Telefax +43 1 213 00-818, e-mail:

sales@onnorm.at, erhältlich.

§ 2. Die Verordnung BGBl. II Nr. 484/2003 tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.

Anlage

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 196/2007

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