Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der TÜV AUSTRIA CERT GMBH zur Zertifizierung von Personen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-09-05
Status Aufgehoben · 2014-07-17
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:

§ 1. Die TÜV AUSTRIA CERT GMBH mit Sitz in 1015 Wien, Krugerstraße 16, wird als Stelle, die Personen zertifiziert (gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17024) akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst:

1.

die Zertifizierung von Personen im Bereich der Schweiß- und Löttechnik gemäß den nachfolgenden Normen:

2.

die Zertifizierung von sachkundigen Personen gemäß ÖNORM F 1053 (Ausgabe 11/2004).

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§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

§ 4. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des TÜV Österreich zur Zertifizierung von Personen, BGBl. II Nr. 132/2001, außer Kraft.

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