Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Verzeichnis der Winterhartweizensorten, die im Jahr 2008 für die Hartweizenqualitätsprämie in Betracht kommen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-09-22
Status Aufgehoben · 2008-09-23
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 327/2008).

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 8 Abs. 5 und 28 Abs. 2 Z 3 des Marktordnungsgesetzes 2007 (MOG 2007), BGBl. I Nr. 55, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 327/2008).

Winterhartweizensorten

§ 1. Folgende Winterhartweizensorten kommen im Jahr 2008 für die spezifische Qualitätsprämie für Hartweizen gemäß Art. 72 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in Betracht:

Winterhartweizensorten:

Auradur

Coradur

Lunadur

Superdur

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