Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bestimmung der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 24/2007, wird vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1. Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 BHG, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft (BAM) bestimmt.
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Projektprogramm
§ 3. Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß § 2 BHG
Effiziente Wahrnehmung der Schlüsselaufgaben und der daraus resultierenden Leistungen der BAM:
- Leistungserbringung bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen durch Entscheidungssteuerung auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung und eines Controllingsystems,
- Überwachung der Leistungen der BAM durch Leistungsindikatoren,
- Optimierung der Ablauforganisation, insbesondere durch effiziente Aufgabenerfüllung und straffere Gestaltung der Abläufe,
- Aufbau einer die strategischen Zielsetzungen unterstützenden einheitlichen Öffentlichkeitsarbeit.
Qualitätskontrolle der Leistungen der BAM:
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Akkreditierung im Laborbereich,
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des zertifizierten Qualitätsmanagementsystems in der Abteilung Technologie.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 4. Zwecks Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Besondere Ermächtigungen und Regelungen während des Projektzeitraumes
§ 5. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 BHG ermächtigt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 6. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraumes Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Rücklagen
§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 BHG
positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und
negative Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage
(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 BHG darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 BHG nicht erfolgen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Positive Unterschiedsbeträge
§ 9. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
(2) Der von der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 33 vH dieses Betrages, jedenfalls aber den Betrag von 150 vH des Monatsbezuges je Bedienstetem und Finanzjahr nicht übersteigen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Negative Unterschiedsbeträge
§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz BHG zu bedecken und auszugleichen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. (1) Beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2011 ein Controlling-Beirat eingerichtet.
(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 BHG für den Zeitraum gemäß Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:
ein Vertreter des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Vorsitzender;
ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;
ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.
(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. (1) Beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird vom 1.1.2007 bis 31.12.2013 ein Controlling-Beirat eingerichtet.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Geschäftsordnung
§ 12. Der Beirat gibt sich seine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bundesministers für Finanzen bedarf und die insbesondere vorzusehen hat,
dass der Beirat beschlussfähig ist, wenn zumindest die Vertreter des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und des Bundesministers für Finanzen anwesend sind;
unter welchen Bedingungen die Abwesenheit eines Mitgliedes als entschuldigt gilt und daher ein Ersatzmitglied zu laden ist;
unter welchen Voraussetzungen der Leiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft und der Dienstnehmervertreter beizuziehen sind;
dass der Beirat mindestens einmal pro Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat und
dass der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zuzustellen hat.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Aufgaben
§ 13. Der Beirat hat insbesondere am Budget- und Personalcontrolling für die Organisationseinheit gemäß § 15a BHG beratend mitzuwirken;
die Berichte gemäß § 14 dieser Verordnung zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich auch dem Leiter der Organisationseinheit zu übermitteln;
soweit erforderlich, innerhalb des Projektzeitraumes Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie dem Leiter der Organisationseinheit vorzulegen;
zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle gemäß § 17a Abs. 8 BHG eine Stellungnahme abzugeben; diese Stellungnahme ist dem Bericht anzuschließen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Berichtspflichten der Organisationseinheit
§ 14. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat
mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und
spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms vorzulegen.
(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.
(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorausschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.
(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 15. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind §§ 10 und 17b Abs. 2 BHG anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu bedecken.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
§ 16. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 16. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Anlage
Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 BHG
Strategische Zielsetzung
Die Bundesanstalt für Alpenländische Milchwirtschaft sieht sich als „Unabhängige Serviceeinrichtung zur Stärkung der Land- und Milchwirtschaft im alpenländischen Raum“. Ihre Aufgaben liegen
- in der Erhaltung der alpenländischen Land- und Milchwirtschaft,
- in der Stärkung der Wirtschaftsleistung des ländlichen Raums und
- in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Milchwirtschaft.
Schlüsselaufgaben
| Schlüsselaufgaben | Anteil am gesamten Leistungsvolumen |
|---|---|
| Untersuchungstätigkeit samt Erstellung von Gutachten, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Kulturen, Anbieten von komplexen Lösungen (Untersuchungen, Kulturen, Produktion und Beratung) für die Land- und Milchwirtschaft im alpenländischen Raum, Aus- und Weiterbildung zur Sicherung der Qualität der alpenländischen Land- und Milchwirtschaft Hygiene- und Qualitätsmanagement Trendsetter für alpenländische Milchprodukte | 85 vH |
| Unterstützung des BMLFUW in milchwirtschaftlichen Fragen, Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Milchwirtschaft, Marktorientierte Forschung | 15 vH |
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die Länder, Kammern und Behörden, die Europäische Union, Genossenschaften, Direktvermarkter, private Unternehmen, Privatpersonen, Tiroler Fachberufsschule für Milchwirtschaft, Universitäten und andere öffentliche Einrichtungen.
Ziele der BAM
Fachbezogene Ziele:
- Durchführung von mikrobiologischen, chemischen, physikalischen und sensorischen Untersuchungen sowie die Erstellung von Gutachten,
- Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Kulturen,
- Anbieten von komplexen Lösungen (Untersuchung, Kulturen, Produktion und Beratung) für die Land- und Milchwirtschaft im alpenländischen Raum,
- Aus- und Weiterbildung von milchwirtschaftlichem Fachpersonal unter Berücksichtigung der traditionellen Produktionsweisen des alpenländischen Raumes,
- Bereitstellung der Ressourcen zur Erstellung von Qualitätsmanagement- und Hygienekonzepten,
- Sicherstellung einer raschen Lösung aktuell auftretender milchwirtschaftlicher Probleme als unabhängige Serviceeinrichtung,
- Etablierung der BAM als aktuelle Informationsplattform und vertrauenswürdiger Partner für die Land- und Milchwirtschaft im alpenländischen Raum,
- Entwicklung und Vermarktung von milchwirtschaftlichen Spezialitäten zur Stärkung der Wettbewerbssituation der alpenländischen Land- und Milchwirtschaft,
- Bereitstellung und Erhaltung der Infrastruktur für die fachliche Ausbildung an der Tiroler Fachberufsschule für Milchwirtschaft,
- Durchführung von Forschungsaufträgen für Dritte.
Managementziele:
- Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm durch Entscheidungsteuerung auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung und eines Controllingsystems,
- Überwachung der Leistungen der BAM durch Leistungsindikatoren,
- Optimierung der Ablauforganisation, insbesondere durch effiziente Aufgabenerfüllung und straffere Gestaltung der Abläufe,
- Aufbau einer die strategischen Zielsetzungen unterstützenden einheitlichen Öffentlichkeitsarbeit.
Qualitätsbezogene Ziele:
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Akkreditierung im Laborbereich,
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des zertifizierten Qualitätsmanagementsystems in der Abteilung Technologie.
Leistungskatalog
- Mikrobiologische Produktuntersuchung laut Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
- Chemische Untersuchungen nach Österreichischem Lebensmittelbuch
- Mikrobiologische und chemische Untersuchungen
- Listerienmonitoring
- Sensorische Produktuntersuchung
- Amtlich anerkannte Gutachten
- Erstellung von Hygienekonzepten, Organisationsplänen, betrieblichen Abläufen, Maßnahmen katalogen
- Aufrechterhaltung der Analyse- und Infrastruktur
- Produktion und Vertrieb von Kulturen
- Produktion von alpenländischen Käsespezialitäten
- Forschung und Entwicklung im Rahmen der Be- und Verarbeitung
- Beratung im Rahmen der Be- und Verarbeitung und des Qualitätsmanagements
- Verkauf der Eigenproduktion
- Verkauf von Zukaufsware
- Vorbereitungslehrgänge für die Befähigungsprüfung Milchtechnologie
- Kurse für bäuerliche Direktvermarkter
- Laborseminare
- Hygieneschulungen
- Seminare zur Umsetzung des Lebensmittelhygienerechts
- Bereitstellung und Erhaltung der Infrastruktur für die fachliche Ausbildung an der Tiroler Fachberufsschule für Milchwirtschaft
- Beratung für Betriebe aus dem milchwirtschaftlichen Bereich, für bäuerliche Milchverarbeiter und für Behörden
- Exkursionen
- Konsumenteninformation
- Stellungnahmen zu Fachthemen
- Publikationen und Vortragstätigkeit für die nationale und internationale Fachöffentlichkeit
- Teilnahme als Mitglied in nationalen und internationalen Prüfungs- und Fachkommissionen
- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
- Veranstaltungsabwicklung
Leistungsindikatoren
| Zielsetzung | Messgröße | ZIEL-Wert 2007 | ZIEL-Wert 2008 | ZIEL-Wert 2009 | ZIEL-Wert 2010 |
|---|---|---|---|---|---|
| Steigerung der Kulturenverkaufes | Anzahl der verkauften Kulturen | 16.000 | 16.500 | 17.000 | 17.500 |
| Erhöhung der Erstellung von Gutachten | Anzahl der erstellten Gutachten | 2.615 | 2.625 | 2.640 | 2.650 |
| Erhöhung der Quantität des Aus- und Weiterbildungsangebotes | Anzahl Teilnehmer mal Kurstage | 743 | 745 | 747 | 750 |
| Entwicklung und Verbesserung von milchwirtschaftlichen Spezialitäten | Anzahl der Entwicklungen | 5 | 5 | 6 | 6 |
| Beratungstätigkeit für die Land- und Milchwirtschaft im Alpenländischen Raum | Anzahl der Arbeitsstunden für Beratungstätigkeiten | 368 | 379 | 390 | 400 |
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen sowie Planstellen
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen (Beträge in EURO)
| Ausgaben | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
|---|---|---|---|---|
| UT 0 | 1.757.000 | 1.702.000 | 1.753.000 | 1.753.000 |
| UT 3 | 150.000 | 150.000 | 150.000 | 150.000 |
| UT 7 | 26.000 | 27.000 | 27.000 | 28.000 |
| UT 8 | 1.107.000 | 1.129.000 | 1.152.000 | 1.175.000 |
| Summe Ausgaben | 3.040.000 | 3.008.000 | 3.082.000 | 3.106.000 |
| Einnahmen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
| UT 4 | 1.610.000 | 1.620.000 | 1.630.000 | 1.640.000 |
| UT 5 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 |
| UT 7 | 3.000 | 3.000 | 3.000 | 3.000 |
| Summe Einnahmen | 1.614.000 | 1.624.000 | 1.634.000 | 1.644.000 |
| Saldo | 1.426.000 | 1.384.000 | 1.448.000 | 1.462.000 |
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen
| Beamte Verwendungsgruppe | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
|---|---|---|---|---|
| A 1 | 5 | 4 | 4 | 4 |
| A 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| A 3 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Summe Beamte | 8 | 7 | 7 | 7 |
| Vertragsbedienstete Entlohnungsgruppe | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
| v 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| v 2 | 7 | 7 | 7 | 7 |
| v 3 | 15 | 15 | 15 | 15 |
| v 4 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| h 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| h 2 | 6 | 6 | 6 | 6 |
| h 3 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| h 4 | 7 | 7 | 7 | 7 |
| Summe Vertragsbedienstete | 40 | 40 | 40 | 40 |
| Planstellen gesamt | 48 | 47 | 47 | 47 |
Nachbesetzungsvorschau 2007 bis 2010
Die nachstehende Tabelle zeigt die vorgesehene jährliche Nachbesetzung bezogen auf Verwendungsgruppen, ohne jedoch zwischen Beamten und Vertragsbediensteten zu unterscheiden. Als Berechnungsgrundlage wurde der gesetzlich verpflichtende Eintritt in den Ruhestand (regulärer Pensionsantritt) angenommen.
| Verwendungs- Entlohnungsgruppe | Voraussichtl. Personalabgang | Voraussichtliche Nachbesetzung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2007 - 2010 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | |
| A1v1 | 2 | *+ | |||
| A2 v2 | 0 | ||||
| A3 v3 h1 | 1 | + | |||
| A4 v4 h2 | 1 | + | |||
| A5 v4 h3 | 1 | + | |||
| A6 h4 | 1 | + |
Die oben stehende Darstellung ist der Budgetierung der UT 0 zugrunde gelegt. Sämtliche derzeit nicht vorhersehbare Personalfluktuationen dürfen sich nicht negativ auf den vereinbarten Gesamtsaldo auswirken.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Anlage
Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des BHG
Strategische Wirkungsziele
Die Bundesanstalt für Alpenländische Milchwirtschaft Rotholz ist eine „ Serviceeinrichtung zur Stärkung der Land- und Milchwirtschaft im alpenländischen Raum“. Dieses Projektprogramm baut auf den § 18 (Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 BGBl. Nr. 83) und den Ressortzielen des BMLFUW auf.
Als Beitrag zur Sicherung einer leistungsfähigen, österreichtypischen Struktur der Milchwirtschaft werden folgende strategische Wirkungsziele verfolgt:
- Österreichtypische, qualitativ hochwertige und hygienisch sichere Milchprodukte
- Erhöhung des Ausbildungsniveaus in der österreichischen Milchwirtschaft
- Stärkung der Leistungsbreite und Leistungstiefe der milchwirtschaftlichen Produktion
- Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Milchwirtschaft
Zur Erreichung der strategischen Wirkungsziele werden Leistungen in folgenden Leistungsgruppen erbracht.
| Leistungsgruppen (Schlüsselaufgaben) | Angestrebter Anteil am gesamten Leistungsvolumen (Personalkosten) |
|---|---|
| Untersuchung, Gutachten, Beratung | 25 % |
| Herstellung und Abgabe von milchwirtschaftlichen Spezialitäten | 25 % |
| Herstellung und Abgabe von Kulturen | 15 % |
| Aus- und Weiterbildung | 15 % |
| Produktinnovation (FE) | 10 % |
| Informations- und Kommunikationsmanagement | 10 % |
Die Anspruchsgruppen sind:
- die österreichische Milchwirtschaft (genossenschaftliche und gewerbliche Verarbeiter, sowie bäuerliche Milchverarbeiter)
- Kammern und private Interessensvertretungen
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- regionale, nationale und internationale Regierungsstellen
- österreichisches Schulwesen im landwirtschaftlichen Bereich (Tiroler Fachberufschule Wörgl-Rotholz, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik u.a.)
- nationale und internationale Forschungseinrichtungen
- Öffentlichkeit
Ziele der BAM Rotholz
Leistungsziele
- Kompetenter Ansprechpartner für umfassende und nachhaltige Lösungen in der Milchverarbeitung – Indikator 1
- Österreichtypisches, vielfältiges sowie innovatives Produktsortiment und Kulturenangebot – Indikator 2
- Fachlich umfassendes Kursangebot – Indikator 3
- Technologie- und Innovationsführung – Indikator 4
- Unabhängige Informations- und Wissensplattform – Indikator 5
Indikatoren 2011 - 2012
| Indikator | Zielsetzung Leistungsziele | Messgröße | ZIEL-Wert2011 | ZIEL-Wert2012 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Hohe Kundenzufriedenheit bei Untersuchungen und Gutachten | Kundenbefragung durch jährliche Aussendung eines Fragebogens | 2,0 | 2,0 |
| 2 | Hohe Kundenzufriedenheit bei Käseverkauf und Kulturen | Kundenbefragung durch jährliche Aussendung eines Fragebogens | 2,0 | 2,0 |
| 3 | Hohe Kundenzufriedenheit bei Aus- und Weiterbildung | Kundenbefragung durch jährliche Aussendung eines Fragebogens | 2,0 | 2,0 |
| 4 | Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen | Menge der wissenschaftlichen Publikationen | 3 | 3 |
| 5 | Etablierung der BAM Rotholz als aktuelle Informationsplattform und vertrauenswürdiger Partner | Anzahl der Zugriffe auf die Homepage der BAM Rotholz | 13200 | 13800 |
Indikatoren 2007 - 2010
| Zielsetzung Leistungsziele | Messgröße | ZIEL-Wert2007 | ZIEL-Wert2008 | ZIEL-Wert2009 | ZIEL-Wert2010 |
|---|---|---|---|---|---|
| Steigerung des Kulturenverkaufes | Anzahl der verkauften Kulturen | 16.000 | 16.500 | 17.000 | 17.500 |
| Erhöhung der Erstellung von Gutachten | Anzahl der erstellten Gutachten | 2.615 | 2.625 | 2.640 | 2.650 |
| Erhöhung der Quantität des Aus- und Weiterbildungsangebotes | Anzahl der Teilnehmer mal Kurstage | 743 | 745 | 747 | 750 |
| Entwicklung und Verbesserung von milchwirtschaftlichen Spezialitäten | Anzahl der Entwicklungen | 5 | 5 | 6 | 6 |
| Beratungstätigkeit für die Land- und Milchwirtschaft im Alpenländischen Raum | Anzahl der Arbeitsstunden für Beratungstätigkeiten | 368 | 379 | 390 | 400 |
Managementziele
- Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm durch Entscheidungssteuerung auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung und eines Controllingsystems – Indikator 1, 2, 3, 4
- Pilotprojekt zur Weiterentwicklung der leistungsorientierten Steuerung laut § 17a Abs. 9 Z 3 BHG zu einer wirkungsorientierten Steuerung gemäß Bundeshaushaltsrechtsreform (BHG 2013) – Entwicklung eines Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplanes – Indikator 5
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der akkreditierten und zertifizierten Bereiche der BAM Rotholz – Indikator 6
- Durchführung von jährlichen Branchengesprächen zur Leistungs- und Wirkungsbeurteilung der BAM-Rotholz durch die Anspruchsgruppen – Indikator 7
Indikatoren
| Indikator | Zielsetzung | Messgröße | ZIEL-Wert2011 | ZIEL-Wert2012 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Erhöhung des Deckungsbeitrages bei Untersuchung, Gutachten, Beratung | Deckungsbeitrag laut KLR | 64 % | 67 % |
| 2 | Erhöhung des Deckungsbeitrages bei Entwicklung, Herstellung und Abgabe v. milchwirtschaftlichen Spezialitäten und Kulturen | Deckungsbeitrag laut KLR | 123 % | 127 % |
| 3 | Erhöhung des Deckungsbeitrages in der Leistungsgruppe Aus- und Weiterbildung | Deckungsbeitrag laut KLR | 186 % | 186 % |
| 4 | Erhöhung des Deckungsbeitrages in der Leistungsgruppe Produktinnovation (FE) | Deckungsbeitrag laut KLR | 13 % | 14 % |
| 5 | Projektabwicklung Pilotprojekt WOS BAM Rotholz | Meilensteine | Projekt-abschluss bis 31.12. | Evaluierung bis 31.12. |
| 6 | Erhalt bzw. Verlängerung der Akkreditierung und Zertifizierung | Bestehung der Audits | positiv | positiv |
| 7 | Durchführung von jährlichen Branchengesprächen zur Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen der Anspruchsgruppen | Datum Abschluss der jährlichen Branchengespräche | durchgeführt | durchgeführt |
Definition Deckungsbeitrag:
Der Deckungsbeitrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Umsatz (oder Erlös) und den variablen Kosten. Der dazugehörige Zielwert entspricht dem Verhältnis von Umsatz (oder Erlös) zu den variablen Kosten, ausgedrückt in Prozent von den variablen Kosten. Als variable Kosten werden für den Deckungsbeitrag II Personal- und Betriebskosten berücksichtigt.
Leistungskatalog
Leistungsgruppe und Leistungen
Untersuchung, Gutachten und Beratung
- Untersuchung und Erstellung von Gutachten zu fachlich milchwirtschaftlichen Fragestellungen
- Bürgerservice zu milchwirtschaftlichen Fragestellungen
- Beratungstätigkeit bei milchwirtschaftlichen Fragestellungen
- AMA Ringversuch
Herstellung und Abgabe von milchwirtschaftlichen Spezialitäten
- Produktion Ziegenkäse
- Produktion Kuhmilchkäse
- Produktion Schafskäse
- Verkauf von Milch und Milchprodukten in der Verkaufsstelle
- Allgemeine Dienstleistungen für milchbe- und verarbeitende Betriebe
Herstellung und Abgabe von Kulturen
- Produktion von Kulturen
Aus- und Weiterbildung
- Bereitstellung Infrastruktur TFBS Rotholz
- Milchwirtschaftlich fachliche Lehrgänge für bäuerliche Milchverarbeiter
- Vorbereitungslehrgang zur Befähigungsprüfung Milchtechnolgie
- Milchwirtschaftlich fachliche Lehrgänge für Fachpersonal
Produktinnovation (FE)
- Abwicklung von Forschungsprojekten
- Entwicklung neuer Milchprodukte
- Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse
Informations- und Kommunikationsmanagement
- Stellungnahmen zu milchwirtschaftlichen Fachthemen
- Tagungs- und Konferenzorganisation
- Öffentlichkeitsarbeit
- Milchwirtschaftlich fachliche Expertisen für das BMLFUW
- Teilnahme an nationalen und internationalen milchwirtschaftlichen Arbeitsgruppen
- Expertentätigkeiten im nationalen und internationalen Bereich
- Fachvorträge
- Hausführung Besucher
- Vorsorge gegenüber chemischen und mikrobiologischen Gefährdungen sowie technischen Problemen bei Milchprodukten
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen sowie Planstellen
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen (Beträge in EURO)
| Ausgaben | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| UT 0 | 1.757.000 | 1.702.000 | 1.753.000 | 1.753.000 | 1.440.000 | 1.460.000 |
| UT 3 | 150.000 | 150.000 | 150.000 | 150.000 | 100.000 | 100.000 |
| UT 7 | 26.000 | 27.000 | 27.000 | 28.000 | 175.000 | 175.000 |
| UT 8 | 1.107.000 | 1.129.000 | 1.152.000 | 1.175.000 | 1.391.000* | 1.216.000* |
| Summe Ausgaben | 3.040.000 | 3.008.000 | 3.082.000 | 3.106.000 | 3.106.000* | 2.951.000* |
| Einnahmen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
| UT 4 | 1.610.000 | 1.620.000 | 1.630.000 | 1.640.000 | 1.640.000 | 1.640.000 |
| UT 5 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 |
| UT 7 | 3.000 | 3.000 | 3.000 | 3.000 | 3.000 | 3.000 |
| Summe Einnahmen | 1.614.000 | 1.624.000 | 1.634.000 | 1.644.000 | 1.644.000 | 1.644.000 |
| Saldo | 1.426.000 | 1.384.000 | 1.448.000 | 1.462.000 | 1.462.000* | 1.307.000* |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Geplante Rücklagenverwendung | -- | -- | -- | -- | 1.011.000 | 1.092.000 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
Die Erwirtschaftung der Einnahmen (UT4) in veranschlagter Höhe ist nur möglich, wenn für notwendigen Aufwand Budgetmittel aus der Rücklage verwendet werden.
- BIG Mieten bis 2010 nicht veranschlagt – Einrechnung der Mieten ab 2011 in Höhe von Euro 310.000.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen
| BeamteVerwendungsgruppe | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A 1 | 5 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 |
| A 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| A 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Summe Beamte | 8 | 7 | 7 | 7 | 5 | 5 |
| VertragsbediensteteEntlohnungsgruppe | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
| v 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 |
| v 2 | 7 | 7 | 7 | 7 | 6 | 6 |
| v 3 | 15 | 15 | 15 | 15 | 16 | 16 |
| v 4 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 |
| h 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| h 2 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 |
| h 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 |
| h 4 | 7 | 7 | 7 | 7 | 3 | 3 |
| SummeVertragsbedienstete | 40 | 40 | 40 | 40 | 37 | 37 |
| Planstellen gesamt | 48 | 47 | 47 | 47 | 42 | 42 |
Nachbesetzungsvorschau 2011 bis 2012
Die nachstehende Tabelle zeigt die vorgesehene jährliche Nachbesetzung bezogen auf Verwendungsgruppen, ohne jedoch zwischen Beamten und Vertragsbediensteten zu unterscheiden. Als Berechnungsgrundlage wurde der gesetzlich verpflichtende Eintritt in den Ruhestand (regulärer Pensionsantritt) angenommen.
| VerwendungsEntlohnungsgruppe | Voraussichtl. Personalabgang | Voraussichtliche Nachbesetzung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2007 - 2012 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
| A1v1 | 2 | *+ | |||||
| A2 v2 | 0 | ||||||
| A3 v3 h1 | 1 | + | |||||
| A4 v4 h2 | 1 | + | |||||
| A5 v4 h3 | 1 | + | |||||
| A6 h4 | 1 | + |
+) nachbesetzt *) nicht nachbesetzt
Die oben stehende Darstellung ist der Budgetierung der UT0 zugrunde gelegt. Sämtliche derzeit nicht vorhersehbaren Personalfluktuationen dürfen sich nicht negativ auf den vereinbarten Gesamtsaldo auswirken.