Änderungshistorie
Kundmachung der Bundesregierung vom 23. März 1923, betreffend den Abschluß der in Artikel XI, Zahl 1, des Handelsübereinkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn unter a) und b) vorgesehenen Übereinkommen über die Erleichterung des kleinen Grenzverkehres und über die wechselseitige Unterstützung bei der Zollabfertigung, über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Zollzuwiderhandlungen und über die Rechtshilfe in Zollstrafsachen.Übereinkommen, betreffend Erleichterungen im Grenzverkehre
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.