(ÜBERSETZUNG)Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien über die Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“ teilnehmen

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Ratifikationstext

Das Übereinkommen wird gemäß seinem Art. 2 mit 29. Oktober 2007 vorläufig angewendet.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet, sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Hinsichtlich der Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“, die vom 19. November 2007 bis zum 7. Dezember 2007 in Österreich stattfindet, teilnehmen, sind die Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, unterzeichnet am 19. Juni 1995, sinngemäß anzuwenden.

Artikel 2

Dieses Übereinkommen tritt am Tag des Eingangs der Notifikation, durch die die Parteien einander den Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitteilen, in Kraft. Vom Tag der Unterzeichnung ist es vorläufig anzuwenden. Dieses Abkommen kann jederzeit durch diplomatische Notifikation gekündigt werden, welche am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrem Eingang bei der anderen Partei wirksam wird.

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