Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom für das Kalenderjahr 2008 bestimmt werden (Verrechnungspreis-Verordnung 2008)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-01-01
Status Aufgehoben · 2008-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II

Nr. 487/2008).

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 22b Abs. 1 des Ökostromgesetzes, BGBl. I Nr. 149/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2007, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II

Nr. 487/2008).

§ 1. Für das Kalenderjahr 2008 werden nachstehende Verrechnungspreise bestimmt:

```

1.

für elektrische Energie aus

```

Kleinwasserkraftanlagen .........................6,23 Cent/kWh;

```

2.

für elektrische Energie aus sonstigen

```

Ökostromanlagen ............................... 11,00 Cent/kWh.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II

Nr. 487/2008).

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

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