Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2007-12-29
Status Aufgehoben · 2012-05-16
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz 1/65148 eine Vorbelastung in der Höhe von bis zu 1.910 Millionen Euro zu begründen.

§ 1. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz 1/65148 eine Vorbelastung in der Höhe von bis zu 1.940 Millionen Euro zu begründen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

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