Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, das Emblem und die Fahne der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Internationalen Arbeitsbüros (ILO)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2008-01-18
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, das Emblem und die Fahne der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Internationalen Arbeitsbüros (ILO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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