Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Milch-Garantiemengen-Verordnung, BGBl. Nr. 225/1995, verfassungswidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2007, V 102/06-12, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugestellt am 21. Jänner 2008, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Garantiemengen im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Milch-Garantiemengen-Verordnung), BGBl. Nr. 225/1995 in der Fassung BGBl. Nr. 857/1995, gesetzwidrig war.
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