Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2007, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet.
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