Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Fürstenfeld, Deutsch-Kaltenbrunn, Rudersdorf, Königsdorf, Eltendorf und Heiligenkreuz/Lafnitztal

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-03-20
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 - BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006, wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Fürstenfeld, Deutsch-Kaltenbrunn, Rudersdorf, Königsdorf, Eltendorf und Heiligenkreuz/Lafnitztal wird das aus den Lageplänen, Plannummern 305 2318/10019/0-407/00000/S2/V bis

305 2318/10024/0-407/00000/S2/V, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, im Amt der Burgenländischen und der Steiermärkischen Landesregierung sowie in den Gemeinden Fürstenfeld, Deutsch-Kaltenbrunn, Rudersdorf, Königsdorf, Eltendorf und Heiligenkreuz/Lafnitztal zur Einsicht auf.

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