Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Pharmatechnologie (Pharmatechnologie-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2006, wird verordnet:
Lehrberuf Pharmatechnologie
§ 1. (1) Der Lehrberuf Pharmatechnologie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Pharmatechnologe oder Pharmatechnologin) zu bezeichnen.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Pharmatechnologie ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Rezepturgemäßes Auswählen und Überprüfen der erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe sowie sonstiger erforderlicher Materialien,
Rechnergestütztes Prozessüberwachen von Produktionsprozessen zur Herstellung von Arzneimitteln inklusive Abfüll- und Verpackungsprozessen,
Vornehmen erforderlicher Prozessoptimierungen während der Produktion sowie Erfassen technischer Daten während des Produktionsverlaufes,
Durchführen von Prozesskontrollen unter Einhaltung von erforderlichen GMP-Maßnahmen (Gute Herstellungspraxis) und Qualitätsmanagementsystemen,
Ausführen von Reinigungs-, Prozess- und Verpackungsvalidierungen,
Dokumentieren sämtlicher produktionsrelevanter Daten sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit,
Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Pharmatechnologie wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
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Kenntnis der
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Betriebs- und
Rechtsform - - -
des
Lehrbetriebes
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```
Kenntnis des
```
organisatorischen Aufbaus
und der Aufgaben und - -
Zuständigkeiten der
einzelnen Betriebsbereiche
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```
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Einführung in
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die Aufgaben,
die Branchen-
stellung und Kenntnis der Marktposition und des
das Angebot Kundenkreises des Lehrbetriebes
des
Lehrbetriebs
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```
Kenntnis über Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und
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Arbeitsgestaltung
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```
```
Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
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Kenntnis der Vorschriften zur Arbeitshygiene und des
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richtigen Verhaltens in Bezug auf Crosskontamination
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Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge,
```
Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe in der Pharmaproduktion
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Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen,
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Zeichnungen, Plänen, Fliessschematas usw.
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```
Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften,
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Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten
```
```
```
Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen
```
und Beseitigen von Störungen an Produktionsmaschinen und
Apparaten
```
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Kenntnis der pharmaspezifischen Arbeitsstoffe, insbesondere
```
Giftstoffe, Hilfs- und Wirkstoffe, ihrer Eigenschaften,
Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten,
Einsatzgebiete sowie des Umganges mit
Sicherheitsdatenblättern
```
```
```
Grundkenntnisse der Präparate
```
und Präparategruppen,
Wirkstoffgruppen, Dosierung,
- - Verabreichung,
Wirkungsbedingungen,
Wechselwirkungen,
Nebenwirkungen, Toxikologie
```
```
```
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und
```
Software)
```
```
```
Einsatz von informationstechnischen
```
- Hilfsmitteln, wie Personalcomputer,
PC-Netzwerke, Internet, Datenbanken, etc.
```
```
```
Anwendung von Textverarbeitungs- und
```
Tabellenkalkulationsprogrammen zur Erstellung von technischen
Unterlagen wie zB Dokumentationen und Auswertungen
```
```
```
Grundkenntnisse der allgemeinen und der analytischen Chemie
```
sowie der Physik
```
```
```
Kenntnis
```
einfacher
labortechni-
scher Grund-
operationen
wie Wägen, Durchführen einfacher
Abmessen, labortechnischer
Filtrieren, Grundoperationen wie Wägen,
Herstellen Abmessen, Filtrieren, -
von Herstellen von Lösungen,
Lösungen, Temperaturmessungen,
Temperatur- Zentrifugieren,
messungen, Destillieren, Extrahieren
Zentrifu-
gieren, De-
stillieren,
Extrahieren
```
```
```
Kenntnis der Probenahme von festen, flüssigen und gasförmigen
```
Stoffen sowie Durchführen von betriebsspezifischen
Probenahmen inklusive Probenvorbereitung- und –aufbereitung
```
```
```
Kenntnis einfacher Durchführen einfacher
```
präparativer und präparativer und analytischer
analytischer Arbeitstechniken wie
Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, Trocknen
Dichtebestimmungen, und Glühen, pH-Wert- und
Trocknen und Glühen, Viskositätsbestimmungen,
pH-Wert- und Sortieren und Klassieren,
Viskositätsbestimmungen, Siebanalysen,
Sortieren und Klassieren, Gehaltsbestimmungen
Siebanalysen,
Gehaltsbestimmungen
```
```
```
Messen von physikalischen
```
Größen insbesondere
Bestimmen von - -
Stoffkonstanten und
Stoffeigenschaften
```
```
```
Kenntnis der Produktion, der Verpackung und
```
Lagerung von festen Arzneiformen wie
- Mischungen, Granulate, Tabletten,
Filmtabletten, Dragees, Kapseln und Puder
```
```
```
Kenntnis der Produktion, der Verpackung und
```
- Lagerung von halbfesten Arzneiformen wie
Salben und Cremes
```
```
```
Kenntnis der Produktion, der Verpackung und
```
Lagerung von flüssigen Arzneiformen wie
- Lösungen, Suspensionen, Emulsionen und
Aerosole
```
```
```
Kenntnis der Produktion,
```
Verpackung und Lagerung von
sterilen Arzneiformen wie
- - Durchstichfläschchen, sterile
Mischungen, Ampullen, Lösungen
und Lyophilisate
```
```
```
Grundkenntnisse
```
der bio-
- - - technologischen
Wirkstoff-
gewinnung
```
```
```
Rezepturgemäße
```
Auswahl und
Kenntnis und Mitarbeit bei Überprüfung der
der rezepturgemäßen Auswahl Roh- und
- und Überprüfung der Roh- und Hilfsstoffe und
Hilfsstoffe und sonstiger sonstiger
erforderlicher Materialien erforderlicher
Materialien
```
```
```
Kenntnis der mechanischen,
```
thermischen und
pharmazeutischen Verfahren
sowie des Aufbaus und der - -
Funktion der dazu benötigten
Geräte, Apparate, Maschinen
und Anlagen
```
```
```
Bedienung der
```
Produktions-
Mitarbeit bei der Bedienung anlagen zur
der Produktionsanlagen zur Herstellung,
- Herstellung, Abfüllung und Abfüllung und
Verpackung der Verpackung der
betriebsspezifischen betriebs-
Arzneiformen spezifischen
Arzneiformen
```
```
```
Kenntnis der
```
Kenntnis der Mess-, Steuer- Prozessleit- -
und Regeltechnik technik
```
```
```
Messen und Ablesen von
```
Betriebszustandsgrößen wie
- Druck, Füllstand, -
Durchflussmenge,
Leitfähigkeit, pH-Wert
```
```
```
Rechnergestützte
```
Prozessüberwachung inklusive
Abfüll- und
Verpackungsprozessen und
- - Durchführen von
Prozesskontrollen und
Prozessoptimierungen sowie
Erfassen von Betriebsdaten
```
```
```
Dokumentieren der
```
produktionsrelevanten Daten
- - sowie deren Überprüfung auf
Vollständigkeit und Richtigkeit
```
```
```
Kenntnis der Desinfektion,
```
Sterilisation,
Reinheitszonen, Bekleidung, Anwenden der betrieblichen
Sterilabfüllung, des Desinfektion bzw.
aseptischen Arbeitens, des Sterilisationsverfahren bzw.
Arbeitens unter Laminar Flow Arbeiten mit den
sowie der Raumbedingungen betriebsspezifischen
wie Überdruck, Luftfeuchte Reinheitsbedingungen
und Raumtemperatur
```
```
```
Durchführen von
```
Kenntnis der Durchführung Reinigungs-,
von Reinigungs-, Prozess- Prozess- und
- und Verpackungsvalidierungen Verpackungs-
inklusive Dokumentation validierungen
inklusive
Dokumentation
```
```
```
Kenntnis der GMP-Maßnahmen Anwenden der GMP-Maßnahmen wie
```
wie Produktionshygiene und Produktionshygiene und
Personalhygiene Personalhygiene
```
```
```
Grundkenntnisse der
```
Packmittelentwicklung,
Packmittelgestaltung,
- - Packmittelbedruckung,
Packmittelkontrolle und
Packmitteleigenschaften
```
```
```
Kenntnis der Lager, Lagerordnung, Lagerbedingungen und der
```
Logistik
```
```
```
Protokollierung und grafische Auswertung von
```
Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation
- auch unter Anwendung der betriebsspezifischen
EDV und Methoden der Statistik
```
```
```
Planen von
```
Prozess-,
- - - Betriebs- und
Arbeitsabläufen
```
```
```
Grundkenntnisse der
```
betrieblichen Kosten, deren
Beeinflussbarkeit und deren - -
Auswirkungen
```
```
```
Kenntnis der Maßnahmen des Mitarbeit beim
```
Qualitätsmanagements Qualitätsmanagement
```
```
```
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden,
```
Lieferanten und Behördenvertretern unter Beachtung der
fachgerechten Ausdrucksweise
```
```
```
Kenntnis der
```
betriebsspezifischen Abluft-
- und Abwasserreinigung sowie -
der Abfallbehandlung
```
```
43a. Kenntnis über den betriebsspezifischen Umweltschutz, die
Möglichkeit der Wiederverwertung und die wesentlichen
Vorschriften der fachgerechten Entsorgung der im Betrieb
verwendeten Roh- und Hilfsstoffe und sonstiger Materialien
```
```
43b. Kenntnis der Verwendung von Schutzausrüstungen in den
Produktionsanlagen
```
```
```
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