Verordnung der Bundesministerin für Justiz über Teilungspläne der Statutarstadt Wiener Neustadt

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-04-02
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 2 Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2003, wird verordnet:

Die für Zwecke des eigenen Dienstbereichs verfassten Pläne der Statutarstadt Wiener Neustadt werden für geeignet erklärt, zur Grundlage grundbücherlicher Teilungen zu dienen.

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