Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2007, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Imst errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.