Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung des Privatinstitutes für Qualitätssicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbH (lacon) zur Zertifizierung von Produkten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:
§ 1. Das Privatinstitut für Qualitätssicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbH (lacon) mit Sitz in 4150 Rohrbach, Linzerstraße 2, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert (gemäß ÖNORM EN 45011), akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von
Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in den Bereichen
Bereich ICS Titel der ICS-Klassifikation *1)
1 65 LANDWIRTSCHAFT
gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.
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*1) ICS: Internationale Normenklassifikation 4.Edition (1999).
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der “Privatinstitut für Qualitätssicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbH (Lacon)”, BGBl. II Nr. 67/2005, außer Kraft.
Anlage
Bereich
1 LANDWIRTSCHAFT
1.1 Im allgemeinen Geltungsbereich:
ICS Titel der ICS-Klassifikation
65.020 Landwirtschaft. Forstwirtschaft
- International Food Standard (IFS) *1)
- EUREPGAP (Gute Agrarpraxis gemäß
Euro-Retailer-Produce-Working
Group) *2)
- GLOBALGAP Integrated Farm Assurance V3.0 *3)
im Bereich Pflanzenbau: Obst und Gemüse
Blumen und Zierpflanzen
Acker und Dreschfrüchte
im Bereich Tiere: Kühe und Schafe
Schweine
Geflügel
Milch
- Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen der
Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH für Obst, Gemüse
und Speisekartoffel (Version März/05 in der geltenden
Fassung)
1.2 Im geregelten Geltungsbereich:
1.2.1 im Geltungsbereich der EU - Verordnung 2092/91über den
ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel idgF
Produkt / Produktgruppe Konformitätsbewertungsverfahren
Erzeugnisse gemäß Art. 1 gemäß Anhang III der Verordnung
Abs. 1 der Verordnung (EWG) (EWG) Nr.2092/91 und nach ÖLMB,
Nr.2092/91 und dem III; Codexkapitel A8, Abs.10
österreichischen
Lebensmittelbuch III.
Auflage, Codexkapitel A8
sowie Unternehmen
gemäß Art. 8 Abs. 1
1.2.2 im Geltungsbereich der EU-Verordnung 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel idgF.
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*1) Die Anforderungsdokumente sind unter http://www.food-care.info
erhältlich.
*2) Die Anforderungsdokumente sind unter http://www.eurep.org
erhältlich.
*3) Die Anforderungsdokumente sind unter http://www.globalgap.org
erhältlich.
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