Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur mit der der Bundesrechenzentrum GmbH die Aufgaben der Archivierung der Österreichischen Nationalbibliothek übertragen werden (Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-07-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Errichtung und dem Betrieb eines Datenspeichersystems betraut, mit dem die Österreichische Nationalbibliothek ein elektronisches Archiv zur Sammlung österreichischer Websites zum Zwecke der Dokumentation für die Zukunft betreiben wird.

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