Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung der Verordnung (d.i. Punkt 1. des Erlasses) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 21. November 2005, GZ BMWA-30.599/0339-I/7/2005, betreffend das Gewerberecht durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art.139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 21. Juni 2008, V 332/08, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 21.7.2008, die Verordnung (d.i. Punkt 1. des Erlasses) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 21. November 2005, GZ BMWA-30.599/0339-I/7/2005, betreffend das Gewerberecht als gesetzwidrig aufgehoben.
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