Gesetz vom 1. März 1900, wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Anlegung von Grundbüchern und die innere Einrichtung derselben

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1900-03-15
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Mit Zustimmung des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen wie folgt:

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