Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Freistadt errichtet.
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